Abwicklungsstörung Musterklauseln

Abwicklungsstörung. Wenn die Lieferung eines Anrechts oder eines Teils davon nach Ansicht der Berechnungsstelle aufgrund einer Abwicklungsstörung, die am maßgeblichen Liefertag eingetreten ist und andauert unmöglich oder undurchführbar ist (oder wahrscheinlich wird) (die Vermögenswerte, aus denen sich das Anrecht oder Teile davon zusammensetzt bzw. zusammensetzen (die "Betroffenen Vermögenswerte")), dann verschiebt sich dieses Liefertag auf den ersten darauf folgenden Maßgeblichen Abwicklungstag, an dem keine Abwicklungsstörung vorliegt, vorausgesetzt, dass:

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.