Common use of Abzug von Kapitalertragsteuer Clause in Contracts

Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Emittentin wird auf die während der Laufzeit fälligen Zinszahlungen sowie auf einen etwaigen Anleger-Veräußerungsgewinn Kapitalertragsteuern in Höhe der zum jeweiligen Zeitpunkt anwendbaren Steuersätze einbehalten und an das Finanzamt abführen. Zu diesem Zweck wird die Emittentin im Auftrag des Schuldverschreibungsinhabers, der hiermit erteilt wird, den Teil des Zinszahlungsanspruchs bzw. Anleger-Veräußerungsgewinns des Schuldverschreibungsinhabers, welcher prozentual dem jeweils gültigen Abzugsteuersatz (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags sowie ggf. Kirchensteuer) entspricht, einbehalten und an das Finanzamt abführen.

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Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Emittentin wird auf die während der Laufzeit fälligen Zinszahlungen sowie auf einen etwaigen eine etwaige Anleger-Veräußerungsgewinn Erfolgsbeteiligung Kapitalertragsteuern in Höhe der zum jeweiligen Zeitpunkt anwendbaren Steuersätze einbehalten und an das Finanzamt abführen. Zu diesem Zweck wird die Emittentin im Auftrag des Schuldverschreibungsinhabers, der hiermit erteilt wird, den Teil des Zinszahlungsanspruchs bzw. der Anleger-Veräußerungsgewinns Erfolgsbeteiligung des Schuldverschreibungsinhabers, welcher prozentual dem jeweils gültigen Abzugsteuersatz (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags sowie ggf. Kirchensteuer) entspricht, einbehalten und an das Finanzamt abführen.

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Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Emittentin wird auf die während der Laufzeit fälligen Zinszahlungen sowie auf einen etwaigen Anleger-Veräußerungsgewinn Kapitalertragsteuern in Höhe der zum jeweiligen Zeitpunkt anwendbaren Steuersätze einbehalten und an das Finanzamt abführen. Zu diesem Zweck wird die Emittentin im Auftrag des Schuldverschreibungsinhabers, der hiermit erteilt wird, den Teil des Zinszahlungsanspruchs bzw. Anleger-Veräußerungsgewinns des Schuldverschreibungsinhabers, welcher prozentual dem jeweils gültigen Abzugsteuersatz (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags sowie ggf. Kirchensteuer) entspricht, einbehalten und an das Finanzamt abführen.

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Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Emittentin wird auf die während der Laufzeit fälligen Zinszahlungen sowie auf einen etwaigen Anleger-Veräußerungsgewinn Kapitalertragsteuern in Höhe der zum jeweiligen Zeitpunkt anwendbaren Steuersätze einbehalten und an das Finanzamt abführen. Zu diesem Zweck wird die Emittentin im Auftrag des Schuldverschreibungsinhabers, der hiermit erteilt wird, den Teil des Zinszahlungsanspruchs Zinszahlungs- bzw. Anleger-Veräußerungsgewinns Rückzahlungsanpruchs des SchuldverschreibungsinhabersSchuldver- schreibungsinhabers, welcher prozentual dem jeweils gültigen Abzugsteuersatz (Kapitalertragsteuer Kapi- talertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags sowie ggf. Kirchensteuer) entspricht, einbehalten und an das Finanzamt abführen.

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Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Emittentin wird auf die während der Laufzeit fälligen Zinszahlungen sowie auf einen etwaigen eine etwaige Anleger-Veräußerungsgewinn Erfolgsbeteiligung Kapitalertragsteuern in Höhe Höhe, der zum jeweiligen Zeitpunkt anwendbaren Steuersätze einbehalten und an das Finanzamt abführen. Zu diesem Zweck wird die Emittentin im Auftrag Auf- trag des Schuldverschreibungsinhabers, der hiermit erteilt wird, den Teil des Zinszahlungsanspruchs bzw. der Anleger-Veräußerungsgewinns Erfolgsbeteiligung des Schuldverschreibungsinhabers, welcher prozentual dem jeweils gültigen Abzugsteuersatz (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags sowie ggf. Kirchensteuer) entspricht, einbehalten und an das Finanzamt abführen.

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Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Emittentin wird auf die während der Laufzeit fälligen Zinszahlungen sowie auf einen etwaigen Anleger-Anleger- Veräußerungsgewinn Kapitalertragsteuern in Höhe der zum jeweiligen Zeitpunkt anwendbaren Steuersätze einbehalten und an das Finanzamt abführen. Zu diesem Zweck wird die Emittentin im Auftrag des Schuldverschreibungsinhabers, der hiermit erteilt wird, den Teil des Zinszahlungsanspruchs bzw. Anleger-Veräußerungsgewinns des Schuldverschreibungsinhabers, welcher prozentual dem jeweils gültigen Abzugsteuersatz (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags sowie ggf. Kirchensteuer) entspricht, einbehalten und an das Finanzamt abführen.

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