Administration und Benutzung Musterklauseln

Administration und Benutzung. 1.1 Sofern der Kunde alleinige Administratorrechte besitzt, kann der Anbieter den Server nicht verwalten. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Es obliegt ihm, entsprechende Schutzsoftware zu installieren und zu aktivieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstigen Programmen, die der Anbieter zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. 1.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Anbieters nicht gefährdet werden. Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Anbieters oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Anbieter berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt auch wenn der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Ein bewusster Verstoß des Kunden berechtigt den Anbieter zu einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. 1.3 Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Back-Ups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Kunden seitens des Anbieters besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht. 1.4 Internet-Relay-Chat(IRC)-Dienste, Anonymisierungsdienste und P2P-Tauschbörsen darf der Kunde nur nach vorherigem schriftlichen Einverständnis des Anbieters verwenden.
Administration und Benutzung. 1.1 Eine Nutzung der Server zur Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten ist ausgeschlossen. 1.2 Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. STRATO kann diese Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die STRATO zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. 1.3 Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.
Administration und Benutzung. 1.1 Eine Nutzung der Server zur Bereitstellung folgender Dienste ist ausgeschlossen: IRC (Internet Relay Chat), z.B. IRC Server, Bots, Bouncer, Anonymisierungsdienste, z.B. Tor, JAP, Proxyserver, Streaming-Dienste, Download-Services, P2P-Tauschbörsen. 1.2 Bei bestimmten Servern hat der Kunde alleinige Administ- ratorrechte. Die Werbeagentur Xxxxxxxx kann diese Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installie- xxx, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Pro- gramme, die die Werbeagentur Xxxxxxxx zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden von dieser Pflicht nicht. 1.3 Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbar- keit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.
Administration und Benutzung. 1.1 Sofern der Kunde alleinige Administratorrechte besitzt, kann der Anbieter den Server nicht verwalten. Als Server-Administrator ist der Kunde allein für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet verantwortlich. Es obliegt ihm, entsprechende Schutzsoftware zu installieren und zu aktivieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstigen Programmen, die der Anbieter zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. 1.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Anbieters nicht gefährdet werden. Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Anbieters oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Anbieter berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt auch wenn der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Ein bewusster Verstoß des Kunden berechtigt den Anbieter zu einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. 1.3 Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Backups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Kunden seitens des Anbieters besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht. 1.4 Internet-Relay-Chat(IRC)-Dienste, Anonymisierungsdienste und P2P-Tauschbörsen darf der Kunde nur nach vorherigem schriftlichen Einverständnis des Anbieters verwenden. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters die Internet- Netiquette und das Fair-use-Prinzip einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Benützer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails vor allem kommerziellen oder pornographischen Inhalts - "Spamming"). Ein wiederholter Verstoß berechtigt den Anbieter zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird. Der Anbieter behält sich zum...

Related to Administration und Benutzung

  • An- und Abreise 1. Der Xxxx erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Xxxx ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Xxxx hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Gebuchte Zimmer sind vom Xxxx bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Xxxx hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Xxxx steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.