AIRCRAFT & BAGGAGE HANDLING BZR Musterklauseln

AIRCRAFT & BAGGAGE HANDLING BZR. Code Funktion Funktionslohn Tätigkeiten Skills Z600 Betriebsarbeiter Basis (BA) CHF 4’010 Einstiegsfunktion: Flugzeug be- und entladen Ausbildung auf 4 Basis- modulen: PW, GPU, Förderband, Treppe Gepäckfahrer Einstiegsfunktion Gepäckfahrer Z601 Betriebsarbeiter 1 CHF 4’070 Flugzeug be- und entladen 4 Basismodule + 1 zusätzliches Modul aus derselben Unit Gepäckfahrer Gepäckfahrer Basis + 1 zusätzliches Modul aus derselben Unit Z602 Betriebsarbeiter 2 CHF 4‘125 Flugzeug be- und entladen 4 Basismodule + 2 zusätzliche Module aus derselben Unit Gepäckfahrer Gepäckfahrer Basis + 2 zusätzliche Module aus derselben Unit Z603 Betriebsarbeiter 3 CHF 4‘185 Flugzeug be- und entladen 4 Basismodule + 3 zusätzliche Module aus derselben Unit Gepäckfahrer Gepäckfahrer Basis + 3 zusätzliche Module aus derselben Unit Z604 Betriebsarbeiter 4 CHF 4‘240 Flugzeug be- und entladen 4 Basismodule + 4 zusätzliche Module aus derselben Unit Gepäckfahrer Gepäckfahrer Basis + 4 zusätzliche Module aus derselben Unit Zollhalle-Mitarbeiter Supervisor Laufbahn Beherrschen aller Gerätschaften Z635 Pushback-Fahrer 1 CHF 4‘350 Pushback-Fahrer Grundausbildung Z650 Supervisor CHF 4‘570 Supervisor Ramp, Mitarbeiter ULD-Control Z651 Pushback-Fahrer 2 CHF 4‘680 Pushback-Fahrer mit Move-Ausbildung Z520 Xxxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxx/x 0 CHF 4’395 Ramp Agent Load Control Services Bedienung Fluggastbrücke, Flight Coordination (nicht weight & balance zertifiziert) LVA Briefing Inkl. Einsätze im Contact Center oder LVA 2 1 Abfertigungssystem Supervisor Editing Inkl. Einsätze am Transit- schalter oder C/i & Gate Z538 Luftverkehrs-Angestellte/r 3+ (mit erhöhter Verantwortung) CHF 4‘665 Coordinator 2 Coordinator 1 + auf 2 Abfertigungssystemen weight & balance zertifiziert oder 1 Abfertigungssystem und 1 Einsatzgebiet ausserhalb Load Control Services Z545 Luftverkehrs-Angestellte/r 4+ CHF 4’995 Loadplanner Copordinator 2 + Loadplanning Code Funktion Funktionslohn Tätigkeiten Skills Z655 Duty Manager Assistant CHF 4‘775 Duty Manager Assistant Mit operativer Führung Z555 Duty Manager CHF 5’230 Duty Manager Mit operativer Führung

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Identität des Versicherers Continentale Sachversicherung AG Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • Versichertes Risiko 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxx. 21 kündigen.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.