Transport Musterklauseln

Transport. Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.
Transport. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten unregelmäßigen Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Transport. Die Kosten des Transportes hat der Besteller zu tragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung dem Frachtführer, Spediteur oder Besteller transportverladen ab Lager des Lieferanten zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Besteller bei der Ankunft der Sendung Schäden oder Mängel feststellt, ist er gehalten, diese dem Frachtführer oder Spediteur des Lieferanten und dem Versicherer unverzüglich zu melden, und wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll aufnehmen zu lassen. Die Stückzahlen sind nach den Lieferscheinen zu kontrollieren. Sofern innert 8 Arbeitstagen beim Lieferanten keine schriftliche Mängelrüge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel zum Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entdeckung des Mangels schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Garantiefrist.
Transport. Der Transport der Datenträger darf nur in ge- und verschlossenen Fahrzeugen des Auftragnehmers und/oder Sicherheitsbehältnissen mit vom Auftragnehmer verpflichtetem Personal durchgeführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass keine Datenträger verloren gehen oder entnommen werden können. Dies geschieht durch eine Begleitprotokollierung des Auftragnehmers.
Transport. Transport bedeutet, dass der Versicherte so krank oder verletzt ist, dass er nicht mit eigenen oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Er muss z.B. im Kran- kenwagen transportiert werden.
Transport. Der Verkäufer muss den Spedi- teur darüber unterrichten, dass die Ladefläche des Transportmittels (Zugmaschine und Anhänger) und das vom Boden aus bedienbare Abdecksystem (easi- sheet) vor der Beladung untersucht werden sollten, um sicherzustellen, dass sie für den Transport von zum menschlichen Verzehr bestimmten Waren geeignet sind und dass das Transportmittel in einem sauberen Zustand ist.
Transport. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle Lieferungen dem bei Lieferung aktuellen AIC Code of Practice for Road Haulage (für kombi- nierbare Agrargüter, Tierfuttermittel und unverarbei- tetes Saatgut) entsprechen. Alle Nüsse und Samen, die eine anaphylaktische Reaktion hervorrufen können, sind in die Liste der vom Transport ausgeschlossenen Güter des Code aufzunehmen.
Transport. 1.) Das Boot, an dem Reparatur− oder Umbauarbeiten vorzunehmen sind, ist von dem Kunden auf seine Kosten bei der Werft abzuliefern und nach Durchführung der Arbeiten dort wieder abzuholen. Ein auf Verlangen des Kunden durchgeführter An− oder Abtransport des Bootes – einschließlich einer etwaigen Verpackung und/oder Verladung – erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Werft braucht den Abtransport erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises sowie aller bereits entstandenen und noch entstehenden Transport−, Verpackungs− und Verladekosten zu veranlassen.
Transport. Der Versicherer erstattet die Kosten für Krankentransporte in das nächster- reichbare geeignete Krankenhaus bzw. zum nächsterreichbaren Arzt und zu- rück in die Unterkunft.
Transport. (1) Zur Durchführung dieses Vertrages notwendige Transporte des Objektes, Teilen hiervon oder sonstiger Gegens- tände geschehen auf Kosten und in Verantwortung des Auftragnehmers des Auftraggebers. Obliegt dem Auftragnehmer der Transport, hat er vor Transportbeginn zur Absicherung gegen Transportschäden eine Transportversicherung nebst Versicherungsscheinnummer nachzuweisen, soweit der Wert der zu transportie- renden Sachen mehr als 5.000,-- Euro beträgt. Um das Risiko von Transportschäden zu mindern, obliegt dem Auftragnehmer die fachgerechte Verpackung der Sachen.