Transport. Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.
Transport. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle Lieferungen dem bei Lieferung aktuellen AIC Code of Practice for Road Haulage (für kombi- nierbare Agrargüter, Tierfuttermittel und unverarbei- tetes Saatgut) entsprechen. Alle Nüsse und Samen, die eine anaphylaktische Reaktion hervorrufen können, sind in die Liste der vom Transport ausgeschlossenen Güter des Code aufzunehmen.
Transport. Der Transport der Datenträger darf nur in ge- und verschlossenen Fahrzeugen des Auftragnehmers und/oder Sicherheitsbehältnissen mit vom Auftragnehmer verpflichtetem Personal durchgeführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass keine Datenträger verloren gehen oder entnommen werden können. Dies geschieht durch eine Begleitprotokollierung des Auftragnehmers.
Transport. Der Verkäufer muss den Spedi- teur darüber unterrichten, dass die Ladefläche des Transportmittels (Zugmaschine und Anhänger) und das vom Boden aus bedienbare Abdecksystem (easi- sheet) vor der Beladung untersucht werden sollten, um sicherzustellen, dass sie für den Transport von zum menschlichen Verzehr bestimmten Waren geeignet sind und dass das Transportmittel in einem sauberen Zustand ist.
Transport. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten unregelmäßigen Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Transport. Die Kosten des Transportes hat der Besteller im vollen Umfang zu tragen. Der Versand erfolgt auf Ge- fahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung dem Frachtführer, Spediteur oder Besteller transportverladen ab Lager der Liefer- firma zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Besteller bei der Ankunft der Sendung Schäden oder Mängel feststellt, ist er gehalten, diese dem Frachtführer oder Spediteur der Lieferfirma und dem Versicherer unverzüglich zu melden, und wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll auf- nehmen zu lassen. Die Stückzahlen sind nach den Lieferscheinen zu kontrollieren. Sofern innert 8 Ar- beitstagen bei der Lieferfirma keine schriftliche Mängelrüge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel zum Zeitpunkt der Abliefe- rung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entde- ckung des Mangels schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Garantiefrist.
Transport. Glas verlangt einen sorgsamen materialgerechten Umgang. Beachten Sie die möglicherweise hohen Transportgewichte der Gestelle bei der Handhabung (> 2000 kg/Gestell). Bitte beachten Sie beim Transport auch die Sicherheitsanwei- sungen und Hinweise zum fachgerechten Umgang mit unse- ren Mehrweg- (MWG) und Einweggestellen (EWG), sowie den Transportverpackungen (Karton). Beanstandungen die durch einen unsachgemäßen Umgang mit den Gestellen und Missachtung der Hinweise entstehen können nicht anerkannt werden. » Beim Transport die Gestelle grundsätzlich in Fahrtrichtung anordnen! » Die Verzurrung ist über dem Ladegut vorzunehmen! » Die Entladung mit einem Hubstapler wird empfohlen. (Gabellänge min. 1,15m) » Bei einer Entladung mit einem Kran ist auf eine ausrei- chende Länge der Rundschlingen zu achten. (l > 5m) » Beim Entladen mit einem Kran ist zwingend auf die richtige Position der Rundschlingen zu achten. Die vor- gesehenen Anschlagpunkte sind unterhalb der Auflage- fläche der Elemente unmittelbar an den querverlaufenden Kanthölzern. Die Rundschlinge darf nicht verrutschen oder gegen die Glaselemente drücken. » Die Gestelle immer auf ebenen, waagrechten und dauer- haft tragfähigen Untergründen abstellen! » Die Gestelle dürfen nicht gekippt werden! » Die Gestelle und Kartonverpackungen sind vor Feuchtig- keit geschützt zu lagern. » Transportverpackungen aus Karton dürfen nicht belastet oder geknickt werden. Häufige Lageänderungen sind zu vermeiden. » Der Aufenthalt unter einer schwebenden Last und im Ge- fahrenbereich ist verboten! Abfallschlüssel: 150103 Die MWG bestehen aus verzinktem Stahl. Die Rückgabefrist beträgt 20 Tage. Bitte informieren Sie uns, wenn die Abholung organisiert werden kann. Nicht rückerstattete oder beschädigte Gestelle werden ver- rechnet. Lieferbruch kann nur anerkannt werden, wenn der Schaden noch vor dem Abladen festgestellt und dokumentiert wird (z. B. verrutschte Ladung bzw. Kontakt mit anderem Ladegut). Dabei ist darauf zu achten, dass der Zustand der Ladung, die Beschädigung und der zur Beschädigung geführten Einflüs- se (falls bekannt) mit Fotos dokumentiert werden. Die losen, nicht mehr auf den Bock befindlichen Waren, sind einzeln ab- zuladen und auf Beschädigungen zu prüfen. Dabei sind die Entladungsvorgänge beidseitig so vorzunehmen, dass die Gleichgewichtsverhältnisse nicht entscheidend verändert werden. Auf dem Lieferschein ist der Glasbruch, das vermut- liche Ausmaß und Gegebenheit/Ursache (soweit bekannt) zu vermerken (v...
Transport. Transport bedeutet, dass der Versicherte so krank oder verletzt ist, dass er nicht mit eigenen oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Er muss z.B. im Kran- kenwagen transportiert werden.
Transport. 1. Der Händler kann durch entsprechende Auswahl in seinem Profil auf der Handelsplattform AUTO1 damit beauftragen, den Transport des von ihm erworbenen Fahrzeugs zu der von ihm angegebenen Lieferadresse zu veranlassen. Die Beauftragung des Transports über die Handelsplattform oder auf sonstigem Wege durch den Händler stellt ein verbindliches Angebot an AUTO1 zum Abschluss des Transportauftrages dar. AUTO1 teilt dem Händler die Annahme dieses Auftrages mit, in der Regel durch Zusendung der Beauftragungsbestätigung („Bestätigung Transportanfrage“). AUTO1 kann mit der Durchführung des Transports externe Dienstleister beauftragen. Es gelten die "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)", mit Ausnahme der Regelungen von Nr. 30 der ADSp 2017, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxx/xxx.xxx/xxx/000X0000XX0XX000X0000000000 0935F/$file/DSLV_ADSp_2017_dt_v2_Mai%202017.pdf. Die Annahme des Transportauftrages durch AUTO1 und/oder die Versendung des erworbenen Fahrzeugs an die vom Händler angegebene Lieferadresse haben keine Auswirkungen auf den Leistungs- und Erfolgsort; es verbleibt bei einer Holschuld.
2. Der Händler ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Anlieferung auf Schäden sowie fehlendes Zubehör zu untersuchen und sämtliche sichtbaren Schäden sowie fehlendes Zubehör auf dem Frachtbrief bzw. CMR-Frachtbrief zu vermerken. Unabhängig davon ist der Händler verpflichtet, die Mangelhaftigkeit nach Abschnitt B Ziffer VIII dieser Verkaufsbedingungen gegenüber dem betreffenden Verkäufer zu rügen.
Transport. 5.1. Die Mietobjekte müssen beim Vermieter abgeholt werden. Versandt werden nur kleinere Objekte oder nach spezieller Vereinbarung.
5.2. Kosten und Gefahr von Transport, Verpackung und/oder Versand trägt in jedem Fall der Mieter, auch wenn eine Zustellung oder Abholung der Mietsache durch den Vermieter oder einen Dritten erfolgt. (Taxi, Bote, Post, SBB etc.).
5.3. Bei Transport oder Versand ins Ausland hat sich der Mieter um die ordnungsgemässe Erledigung sämtlicher Zollformalitäten zu kümmern und trägt hierfür auch Kosten und Risiko.
5.4. Besondere Wünsche betreffend Versand ins Ausland und Transportversicherung sind uns rechtzeitig bekannt zu geben. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Mieter bei Erhalt der Mietsache oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
5.5. Transportversicherungen gegen Schäden aller Art sind vom Mieter schriftlich zu verlangen und gehen zu seinen Lasten.
5.6. Mit der Übergabe der Mietgeräte an das Transportunternehmen geht das Risiko der verzögerten Ablieferung sowie die teilweise oder gänzliche Unbenützbarkeit der Mietsache infolge Transportschaden auf den Mieter über.
5.7. Wird vom Mieter kein Übergabetermin an das Transportunternehmen vorgeschrieben und damit das Abschätzen der Transportdauer dem Ermessen des Vermieters überlassen, besteht bei falsch eingeschätzter Transportdauer (Material zu früh oder zu spät eingetroffen) kein Anspruch auf Erlass der Miete.