Aktive Aktionärsbeteiligung Musterklauseln

Aktive Aktionärsbeteiligung. Durch ihr Aktionärsengagement will die Fondsleitung nachhaltige Praktiken und Geschäftsmodelle fördern, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an diesen sowie zum Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell beitragen. Die Engagements basieren auf strategischen Prioritäten, und der Umfang der Engagements steht nicht unbedingt im Verhältnis zur Grösse der Positionen im Portfolio des Teilvermögens. Die Fondsleitung überwacht aktiv die Fortschritte dieser Unternehmen im Hinblick auf die für jedes betroffene Unternehmen festgelegten Engagement-Ziele, um die Ergebnisse in angemessener Weise zu messen. Zu den Engagement-Prioritäten gehören unter anderem die folgenden: (i) Ermutigung von Unternehmen zur Einführung klimaneutraler und kosteneffizienter Geschäftsmodelle unter Anwendung der Oxford-Martin-Grundsätze für "Climate-Conscious Investment"; (ii) Förderung bewährter Managementpraktiken, insbesondere aus ESG- Perspektive, indem insbesondere eine Erhöhung der Transparenz gefördert wird bei Unternehmen, die a) nicht oder nur begrenzt über diese Praktiken berichten und/oder b) niedrige ESG-Ratings haben; (iii) Antizipation und gegebenenfalls Bewältigung potenzieller Kontroversen, die mit den Geschäftspraktiken einhergehen. Die Fondsleitung praktiziert eine aktive Aktionärsbeteiligung, indem sie ihre Aktionärsstimmrechte auf der Grundlage ihrer Stimmrechtsausübungspolitik wahrnimmt und/oder einen aktiven Dialog mit dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und/ oder den ESG-Spezialisten der Zielunternehmen führt, entweder direkt (einzelnes Gespräch oder bei regelmässigen Treffen) oder in Form eines kollaborativen Dialogs mit anderen Aktionären. Das Engagement bei einem Unternehmen erfolgt dynamisch, und die Fondsleitung behält sich das Recht vor, ihre Engagement-Strategie jederzeit anzupassen. • Swiss Leaders • Swiss Small & Mid Caps • Swiss Equities Tracker+ ESG • Swiss Franc Bond • Swiss Franc High Grade Bond • Swiss Franc Credit Bond • Ultra Low Duration (CHF) • Short-Term Money Market (CHF) • Short-Term Money Market (EUR) • Short-Term Money Market (USD)

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“