Aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Es handelt sich um vorausbezahlte Beträge für die Zeit ab dem 1. Juli 2008.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten. XV. Sonstige Aktiva“
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Abgrenzung von Versicherungsprämien. Im Rahmen der Fremdfinanzierung der XXX Xxxxx & Wärme Ramstein GmbH & Co. KG wurde 2017 ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz aufgenommen. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde mit der finanzierenden Bank eine Zinsobergrenze vereinbart. Hierfür wurde eine Prämie in Höhe von TEUR 40 gezahlt, welche über die Darlehenslaufzeit aufgelöst wird. Der Betrag belief sich zum 31.12.2021 auf TEUR 19 (Vorjahr TEUR 24).