Jahresüberschuss Musterklauseln

Jahresüberschuss. 1.1. bis 31.12.2023 EUR 130.080.574,34 609.620,35 34.749.117,00 10.826.972,00 00.000.000,00 00.000.000,99 0.000.000,00 0.000.000,04 57.200,00 00.000.000,05 00.000.000,85 0.000.000,93 1.175,23 6.785.572,33 946.348,44 3.273.435,71 3.262.124,27 0,00 0,00 3.859.050,74 1.242.202,21 120.087.928,40 2.215,00 120.085.713,40 1.245.362,85 118.840.350,55 0,00 11.078.145,00 00.000.000,05 149.802,77
Jahresüberschuss. 1.354.442,08 1.604.047,39
Jahresüberschuss. Die Empfehlung für die Zuordnung und Darstellung von Ausgaben im Rahmen der Spendengütesiegelprüfung ist zu beachten. Zu I. Spenden: Unter Spenden werden grundsätzlich freigiebige Leistungen verstanden, welche an NPOs erfolgen und die keinen überwiegenden Anspruch auf Gegenleistungen beim Spender begründen. Bei Geldspenden handelt es sich um einmalige, mehrmalige oder regelmäßige Geldbeträge. Weiters werden den Geldspenden gleichgestellt: Fördermitgliedschaften und andere Formen der dauerhaften Unterstützung ohne Gewährung von Stimmrechten bei der Mitgliederversammlung, Förderbeiträge, Schenkungen, Legate, Erbschaften, Spenden von Unternehmen (ohne überwiegenden Anspruch auf Gegenleistungen), Bausteinaktionen und Nummernlotterien. Einnahmen aus Benefizveranstaltungen und Events können dann den Spenden zugerechnet werden, wenn der freigiebige Charakter überwiegt. Sachspenden sind überlassene materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände. Dienstleistungsspenden sind zB die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Personal durch ein Unternehmen, die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten oder die temporäre Überlassung eines LKW zur Nutzung. Dienstleistungsspenden sind nur dann als Einnahmen zu erfassen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ein Vergütungsanspruch entsteht und auf diesen erst im Nachhinein verzichtet wird (siehe auch Pkt 4.3 der Empfehlung für die Zuordnung und Darstellung von Ausgaben). Keinesfalls auszuweisen sind mangels Bewertbarkeit unentgeltliche Arbeitsleistungen von Mitgliedern oder sonstigen der Organisation nahestehenden Personen. Zur Abgrenzung von gewidmeten und ungewidmeten Spenden: Eine Widmung kann durch explizite Willensäußerung des Spenders erfolgen (zB durch einen Vermerk auf dem Erlagschein) oder auch durch schlüssiges Verhalten, wie zB die Einzahlung auf ein bestimmtes Bankkonto, das im Vorfeld im Zusammenhang mit einem bestimmten Spendenprojekt kommuniziert wurde. Zu II. Mitgliedsbeiträge Dabei handelt es sich um Geldbeträge, die von Mitgliedern gezahlt werden und mit denen Stimmrechte bei der Mitgliederversammlung verbunden sind.
Jahresüberschuss. Mit der HGV besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, sodass der Ausweis des Jahresergebnisses in dem Posten Erträge aus Verlustübernahme erfolgt.

Related to Jahresüberschuss

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.