Jahresüberschuss Musterklauseln

Jahresüberschuss. 1.354.442,08 1.604.047,39
Jahresüberschuss. Die Empfehlung für die Zuordnung und Darstellung von Ausgaben im Rahmen der Spendengütesiegelprüfung ist zu beachten. Zu I. Spenden: Unter Spenden werden grundsätzlich freigiebige Leistungen verstanden, welche an NPOs erfolgen und die keinen überwiegenden Anspruch auf Gegenleistungen beim Spender begründen. Bei Geldspenden handelt es sich um einmalige, mehrmalige oder regelmäßige Geldbeträge. Weiters werden den Geldspenden gleichgestellt: Fördermitgliedschaften und andere Formen der dauerhaften Unterstützung ohne Gewährung von Stimmrechten bei der Mitgliederversammlung, Förderbeiträge, Schenkungen, Legate, Erbschaften, Spenden von Unternehmen (ohne überwiegenden Anspruch auf Gegenleistungen), Bausteinaktionen und Nummernlotterien. Einnahmen aus Benefizveranstaltungen und Events können dann den Spenden zugerechnet werden, wenn der freigiebige Charakter überwiegt. Sachspenden sind überlassene materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände. Dienstleistungsspenden sind zB die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Personal durch ein Unternehmen, die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten oder die temporäre Überlassung eines LKW zur Nutzung. Dienstleistungsspenden sind nur dann als Einnahmen zu erfassen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ein Vergütungsanspruch entsteht und auf diesen erst im Nachhinein verzichtet wird (siehe auch Pkt 4.3 der Empfehlung für die Zuordnung und Darstellung von Ausgaben). Keinesfalls auszuweisen sind mangels Bewertbarkeit unentgeltliche Arbeitsleistungen von Mitgliedern oder sonstigen der Organisation nahestehenden Personen. Zur Abgrenzung von gewidmeten und ungewidmeten Spenden: Eine Widmung kann durch explizite Willensäußerung des Spenders erfolgen (zB durch einen Vermerk auf dem Erlagschein) oder auch durch schlüssiges Verhalten, wie zB die Einzahlung auf ein bestimmtes Bankkonto, das im Vorfeld im Zusammenhang mit einem bestimmten Spendenprojekt kommuniziert wurde. Zu II. Mitgliedsbeiträge Dabei handelt es sich um Geldbeträge, die von Mitgliedern gezahlt werden und mit denen Stimmrechte bei der Mitgliederversammlung verbunden sind.
Jahresüberschuss. 1.1. bis 31.12.2023 EUR 130.080.574,34 609.620,35 34.749.117,00 10.826.972,00 00.000.000,00 00.000.000,99 0.000.000,00 0.000.000,04 57.200,00 00.000.000,05 00.000.000,85 0.000.000,93 1.175,23 6.785.572,33 946.348,44 3.273.435,71 3.262.124,27 0,00 0,00 3.859.050,74 1.242.202,21 120.087.928,40 2.215,00 120.085.713,40 1.245.362,85 118.840.350,55 0,00 11.078.145,00 00.000.000,05 149.802,77

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.