Alarmierungssysteme Musterklauseln

Alarmierungssysteme. Die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen ist nur gestattet, wenn sie über einen notstromfähigen und funktionstüchtigen Zweitweg für die Alarmierung verfügen und die Inband-Signalisierung über den Sprachkanal des Vodafone-Telefonnetzes übertragen wird. Ein anderweitiger Betrieb erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
Alarmierungssysteme. Vodafone übernimmt keine Gewähr, dass die Vodafone-Leistungen für den Betrieb von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet sind. Der Kunde sollte sich vor Inbetriebnahme solcher Anlagen insbesondere vergewissern, dass er über einen notstromfähigen und funktionstüch- tigen Zweitweg für die Alarmierung verfügt und die Inbound-Signalisie- rung über den Sprachkanal des Vodafone-Telefonnetzes übertragen wird.