Common use of Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung Clause in Contracts

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.ehg-stahl.com, www.ottostahl.de, www.rosenberger-gmbh.com

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen UnmöglichkeitUnmög- lichkeit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss Vertrags- schluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.ws-wippermann.de, whm.net, otto-ganzer.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.meta-technik.com, www.piel.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.econsteel.de, www.froehlich-eisenhandel.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.ar-profilstahl.de, www.hellmich-alpers.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher außervertragli- cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter un- erlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden lei- tenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben FahrlässigkeitFahrlässig- keit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren voraus- sehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und MangelfolgeschädenMangelfolge- schäden, ausgeschlossen.

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Samples: dorp.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen UnmöglichkeitNichtlieferung, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere Verhalten unserer leitenden Angestellten und sonstigen einfachen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Zudem ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den soweit der bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftungvoraussehbare, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossenvertragstypische Schaden überschritten wird.

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Samples: www.m-woite.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungs- verschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten An- gestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: birk-it.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss Ver- tragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere HaftungDie Haftung ist, auch außer für Mangel- und Mangelfolgeschädenden Fall vorsätzlichen Handelns, ausgeschlossender Höhe nach auf 20 % des netto Kaufpreises begrenzt.

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Samples: toyota-forklifts.eu

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.knust.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen UnmöglichkeitUn- möglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.heinrich-schuett.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen UnmöglichkeitUnmöglich- keit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere un- sere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben gro- ben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieses gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- Man- gel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.stahl-krebs.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. 9.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten Ange- stellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - sonstige Erfüllungshilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- Mangel und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.jackstaedt-folienverpackung.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden Ver- schulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.reinhard-stahl.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung Handlung, haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.amb-st.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.eventa.ag

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten Ange- stellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.ipos-stahlhandel.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. 8.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit außerdem beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.bieber-marburg.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher vertrag- licher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur – außer in den Fällen des Vorsatzes und oder der groben FahrlässigkeitFahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist unsere HaftungHaftung – soweit dies rechtlich möglich ist –, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: ucpcdn.thyssenkrupp.com

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen UnmöglichkeitUnmöglich- keit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vo- raussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossenmaximal bis zur Höhe der Versicherungssumme in der Pro- dukthaftung.

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Samples: www.hanfwolf.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - Erfüllungshilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben grober Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen SchadenSchäden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: mw-baustahl.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen UnmöglichkeitUnmöglich- keit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.seybold-dueren.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschulden, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit im letzte- ren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossenScha- den.

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Samples: www.sudhoff-technik.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- Mangel und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.granderath-stahl.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden Beratungsverschuldens, Verschuldens bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.wiedenmannseile.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

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Samples: www.bremerstahlservice.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, VerzugVer- zug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen vertragstypi- schen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.intest.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere ins- besondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung Vertrags- anbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen Übri- gen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossenMangelfolgeschäden sowie für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ausgeschlos- sen.

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Samples: www.ww-k.net

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere insbe- sondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung Vertragsan- bahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.emo-stahl.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes Vorsat- zes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen vertragsty- pischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.moewius.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.gurtservice.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. 7.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.alu-point.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen im Falle grober Fahrlässigkeit zudem beschränkt auf den bei Vertragsschluss Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.khg-warnecke.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. 8.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.kuhn-kaiser.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: krombach-stahlservice.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden leiten- den Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben FahrlässigkeitFahrlässig- keit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.kicherer.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten leitende Angestellte und sonstigen sonstige Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.droesser.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- Mangel und Mangelfolgeschäden, Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

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Samples: hagelauer-dewald.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden leiten- den Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben FahrlässigkeitFahrlässig- keit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen vertragstypi- schen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossenausgeschlos- sen.

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Samples: www.sw-stahlhandel.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschulden, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

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Samples: www.lws-technik.de