Common use of ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM AIF Clause in Contracts

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM AIF. Der Heritage Alternative Fund (im Folgenden: AIF) wurde am 02.05.2017 als Alternativer Investmentfonds (AIF) nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegründet. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF im Überblick“ wurden am 02.05.2017 von der FMA genehmigt und der AIF wurde am 09.05.2017 in das liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF im Überblick“ traten erstmalig am 02.05.2017 in Kraft und wurden zuletzt mit Genehmigung der FMA am 31.01.2018 geändert.. Die jeweils gültige Fassung steht auf der Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx zur Verfügung oder kann bei dem AIF-Manager und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der AIF ist ein rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen des offenen Typs und untersteht den Bestimmungen nach dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) des Fürstentums Liechtenstein. Der AIF ist eine durch einen inhaltlich identischen Vertrag begründete Rechtsbeziehung mehrerer Anleger zu einem AIFM zu Zwecken der Vermögensanlage, Verwaltung und Verwahrung für Rechnung der Anleger. Der AIF ist eine rechtlich separate Vermögensmasse, an der die Anleger beteiligt sind. Der AIF ist ein Singlefonds. Der AIF kann gemäss seiner Anlagepolitik (Anhang A „AIF im Überblick“) investieren. Die Anlagepolitik des AIF wird im Rahmen des Anlageziels festgelegt. Das Nettovermögen des AIF und der Nettoinventarwert der Anteile des AIF werden in der Rechnungswährung ausgedrückt. Der AIF ist zu Gunsten seiner Anleger ein Sondervermögen. Das Sondervermögen gehört im Fall der Auflösung oder des Konkurses des AIFM nicht in die Konkursmasse des AIFM. Weitere Informationen (z.B.: Zulassung durch die FMA Liechtenstein, Eintragung im Handelsregister Liechtenstein) sind im Fondsvertrag sowie im Anhang A „AIF im Überblick“, im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und im Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“ zu finden. In welche Anlagegegenstände der AIF das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen dabei zu beachten sind, ergibt sich aus dem AIFMG/AIFMV, dem Fondsvertrag, dem Anhang A „AIF im Überblick“, Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“, Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“, die das Rechtsverhältnis zwischen den Eigentümern der Anteile (im Folgenden: Anleger), dem AIFM und der Verwahrstelle regeln. Soweit im AIFMG /AIFMV nichts anderes bestimmt wird, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern und dem AIFM nach dem Fondsvertrag und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen des ABGB. Soweit dort keine Regelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen des PGR über die Treuhänderschaft entsprechend. Der Fondsvertrag umfasst einen allgemeinen Teil (der Fondsvertrag) sowie den Anhang A „AIF im Überblick“ und jede seiner Änderungen bedarf der Genehmigung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM AIF. Der Heritage Alternative Multi Synergy Fund (im Folgenden: AIF) wurde am 02.05.2017 08.08.2019 als Alternativer Investmentfonds (AIF) nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegründet. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF im Überblick“ wurden am 02.05.2017 08.08.2019 von der FMA genehmigt und der AIF wurde am 09.05.2017 19.08.2019 in das liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF im Überblick“ traten erstmalig am 02.05.2017 08.08.2019 in Kraft und wurden zuletzt mit Genehmigung der FMA am 31.01.2018 04.09.2019 geändert.. . Die jeweils gültige Fassung steht des Treuhandvertrags und des Anhangs A, „AIF im Überblick“ stehen auf der Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx zur Verfügung oder kann können bei dem AIF-Manager und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der AIF ist ein rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen des offenen Typs und untersteht den Bestimmungen nach dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) des Fürstentums Liechtenstein. Der AIF hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist eine durch einen das Eingehen einer inhaltlich identischen Vertrag begründete Rechtsbeziehung mehrerer Anleger zu einem AIFM Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage, Vermögensanlage- und Verwaltung und Verwahrung für Rechnung der Anleger. Der AIF ist eine rechtlich separate Vermögensmasse, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an der die Anleger dieser Treuhänderschaft beteiligt sindsind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der AIF ist ein Singlefonds. Der AIF kann gemäss seiner Anlagepolitik (Anhang A „AIF im Überblick“) investieren. Die Anlagepolitik des AIF wird im Rahmen des Anlageziels festgelegt. Das Nettovermögen des AIF und der Nettoinventarwert der Anteile des AIF werden in der Rechnungswährung ausgedrückt. Der AIF ist zu Gunsten seiner Anleger ein Sondervermögen. Das Sondervermögen gehört im Fall der Auflösung oder des Konkurses des AIFM nicht in die Konkursmasse des AIFM. Weitere Informationen (z.B.: Zulassung durch die FMA Liechtenstein, Eintragung im Handelsregister Liechtenstein) sind im Fondsvertrag Treuhandvertrag sowie im Anhang A „AIF im Überblick“, im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und im Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“ zu finden. In welche Anlagegegenstände der AIF das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen dabei zu beachten sind, ergibt sich aus dem AIFMG/AIFMV, dem FondsvertragTreuhandvertrag, dem Anhang A „AIF im Überblick“, Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“, Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“, die das Rechtsverhältnis zwischen den Eigentümern der Anteile (im Folgenden: Anleger), dem AIFM und der Verwahrstelle regeln. Soweit im AIFMG /AIFMV nichts anderes Anderes bestimmt wird, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern und dem AIFM nach dem Fondsvertrag Treuhandvertrag und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen des ABGB. Soweit dort keine Regelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen des PGR Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) über die Treuhänderschaft entsprechendTreuhänderschaft. Der Fondsvertrag Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil (der FondsvertragTreuhandvertrag) sowie den Anhang A „AIF im Überblick“ und jede seiner Änderungen bedarf der Genehmigung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).

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Samples: Treuhandvertrag

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM AIF. Der Heritage Alternative Fund Rubin Prime Funds (im Folgenden: AIF) wurde am 02.05.2017 19.12.2017 als Alternativer Investmentfonds (AIF) nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegründet. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“ wurden am 02.05.2017 19.12.2017 von der FMA genehmigt und der AIF wurde am 09.05.2017 21.12.2017 in das liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“ traten erstmalig am 02.05.2017 19.12.2017 in Kraft und wurden zuletzt mit Genehmigung der FMA am 31.01.2018 29.05.2019 geändert.. . Die jeweils gültige Fassung steht auf der Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx zur Verfügung oder kann bei dem AIF-Manager und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der AIF ist ein rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen des offenen Typs und untersteht den Bestimmungen nach dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) des Fürstentums Liechtenstein. Der AIF ist eine durch einen inhaltlich identischen Vertrag begründete Rechtsbeziehung mehrerer Anleger zu einem AIFM zu Zwecken der Vermögensanlage, Verwaltung und Verwahrung für Rechnung der Anleger. Der AIF ist eine rechtlich separate Vermögensmasse, an der die Anleger beteiligt sind. Der AIF ist ein Singlefondseine Umbrella-Konstruktion. Der AIF kann gemäss seiner Anlagepolitik (Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“) investieren. Die Anlagepolitik des AIF und seiner Teilvermögen wird im Rahmen des Anlageziels festgelegt. Das Nettovermögen der Teilfonds des AIF und der Nettoinventarwert der Anteile der Teilfondsvermögen des AIF werden in der Rechnungswährung ausgedrückt. Der Das jeweilige Teilfondsvermögen des AIF ist zu Gunsten seiner Anleger ein Sondervermögen. Das Sondervermögen gehört im Fall der Auflösung oder des Konkurses des AIFM nicht in die Konkursmasse des AIFM. Weitere Informationen (z.B.: Zulassung durch die FMA Liechtenstein, Eintragung im Handelsregister Liechtenstein) sind im Fondsvertrag sowie im Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“, im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und im Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“ zu finden. In welche Anlagegegenstände der AIF das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen dabei zu beachten sind, ergibt sich aus dem AIFMG/AIFMV, dem Fondsvertrag, dem Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“, Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“, Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“, die das Rechtsverhältnis zwischen den Eigentümern der Anteile (im Folgenden: Anleger), dem AIFM und der Verwahrstelle regeln. Soweit im AIFMG /AIFMV nichts anderes bestimmt wird, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern und dem AIFM nach dem Fondsvertrag und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen des ABGB. Soweit dort keine Regelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen des PGR über die Treuhänderschaft entsprechend. Der Fondsvertrag umfasst einen allgemeinen Teil (der Fondsvertrag) sowie den Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“ und jede seiner Änderungen bedarf der Genehmigung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).

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Samples: www.scarabaeus.li

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM AIF. Der Heritage Alternative Fund Rubin Prime Funds (im Folgenden: AIF) wurde am 02.05.2017 19.12.2017 als Alternativer Investmentfonds (AIF) nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegründet. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“ wurden am 02.05.2017 19.12.2017 von der FMA genehmigt und der AIF wurde am 09.05.2017 21.12.2017 in das liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“ traten erstmalig am 02.05.2017 19.12.2017 in Kraft und wurden zuletzt mit Genehmigung der FMA am 31.01.2018 02.08.2019 geändert.. . Die jeweils gültige Fassung steht auf der Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx zur Verfügung oder kann bei dem AIF-Manager und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der AIF ist ein rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen des offenen Typs und untersteht den Bestimmungen nach dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) des Fürstentums Liechtenstein. Der AIF ist eine durch einen inhaltlich identischen Vertrag begründete Rechtsbeziehung mehrerer Anleger zu einem AIFM zu Zwecken der Vermögensanlage, Verwaltung und Verwahrung für Rechnung der Anleger. Der AIF ist eine rechtlich separate Vermögensmasse, an der die Anleger beteiligt sind. Der AIF ist ein Singlefondseine Umbrella-Konstruktion. Der AIF kann gemäss seiner Anlagepolitik (Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“) investieren. Die Anlagepolitik des AIF und seiner Teilvermögen wird im Rahmen des Anlageziels festgelegt. Das Nettovermögen der Teilfonds des AIF und der Nettoinventarwert der Anteile der Teilfondsvermögen des AIF werden in der Rechnungswährung ausgedrückt. Der Das jeweilige Teilfondsvermögen des AIF ist zu Gunsten seiner Anleger ein Sondervermögen. Das Sondervermögen gehört im Fall der Auflösung oder des Konkurses des AIFM nicht in die Konkursmasse des AIFM. Weitere Informationen (z.B.: Zulassung durch die FMA Liechtenstein, Eintragung im Handelsregister Liechtenstein) sind im Fondsvertrag sowie im Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“, im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und im Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“ zu finden. In welche Anlagegegenstände der AIF das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen dabei zu beachten sind, ergibt sich aus dem AIFMG/AIFMV, dem Fondsvertrag, dem Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“, Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“, Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“, die das Rechtsverhältnis zwischen den Eigentümern der Anteile (im Folgenden: Anleger), dem AIFM und der Verwahrstelle regeln. Soweit im AIFMG /AIFMV nichts anderes bestimmt wird, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern und dem AIFM nach dem Fondsvertrag und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen des ABGB. Soweit dort keine Regelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen des PGR über die Treuhänderschaft entsprechend. Der Fondsvertrag umfasst einen allgemeinen Teil (der Fondsvertrag) sowie den Anhang A „AIF Teilfonds im Überblick“ und jede seiner Änderungen bedarf der Genehmigung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM AIF. Der Heritage Alternative PIR Growth Fund (im Folgenden: AIF) wurde am 02.05.2017 04.04.2018 als Alternativer Investmentfonds (AIF) nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegründet. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF im Überblick“ wurden am 02.05.2017 04.04.2018 von der FMA genehmigt und der AIF wurde am 09.05.2017 09.04.2018 in das liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Der Fondsvertrag und der Anhang A „AIF im Überblick“ traten erstmalig am 02.05.2017 04.04.2018 in Kraft und wurden zuletzt wurde mit Genehmigung Bewilligung der FMA zuletzt am 31.01.2018 26.04.2019 geändert.. . Die jeweils gültige Fassung steht auf der Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx zur Verfügung oder kann bei dem AIF-Manager und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der AIF ist ein rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen des offenen Typs und untersteht den Bestimmungen nach dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) des Fürstentums Liechtenstein. Der AIF ist eine durch einen inhaltlich identischen Vertrag begründete Rechtsbeziehung mehrerer Anleger zu einem AIFM zu Zwecken der Vermögensanlage, Verwaltung und Verwahrung für Rechnung der Anleger. Der AIF ist eine rechtlich separate Vermögensmasse, an der die Anleger beteiligt sind. Der AIF ist ein Singlefonds. Der AIF kann gemäss seiner Anlagepolitik (Anhang A „AIF im Überblick“) investieren. Die Anlagepolitik des AIF wird im Rahmen des Anlageziels festgelegt. Das Nettovermögen des AIF und der Nettoinventarwert der Anteile des AIF werden in der Rechnungswährung ausgedrückt. Der AIF ist zu Gunsten seiner Anleger ein Sondervermögen. Das Sondervermögen gehört im Fall der Auflösung oder des Konkurses des AIFM nicht in die Konkursmasse des AIFM. Weitere Informationen (z.B.: Zulassung durch die FMA Liechtenstein, Eintragung im Handelsregister Liechtenstein) sind im Fondsvertrag sowie im Anhang A „AIF im Überblick“, im Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und im Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“ zu finden. In welche Anlagegegenstände der AIF das Geld anlegen darf und welche Bestimmungen dabei zu beachten sind, ergibt sich aus dem AIFMG/AIFMV, dem Fondsvertrag, dem Anhang A „AIF im Überblick“, Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“, Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“, die das Rechtsverhältnis zwischen den Eigentümern der Anteile (im Folgenden: Anleger), dem AIFM und der Verwahrstelle regeln. Soweit im AIFMG /AIFMV nichts anderes bestimmt wird, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern und dem AIFM nach dem Fondsvertrag und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen des ABGB. Soweit dort keine Regelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen des PGR über die Treuhänderschaft entsprechend. Der Fondsvertrag umfasst einen allgemeinen Teil (der Fondsvertrag) sowie den Anhang A „AIF im Überblick“ und jede seiner Änderungen bedarf der Genehmigung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).

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