Allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders. 10.1.1 Der Anwender benennt Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender bei zu ziehender Dritter von Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programm Änderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. 10.1.2 Der Anwender ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte einzusetzen. 10.1.3 Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. 10.1.4 Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E- Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. 10.1.5 Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von Sage zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. 10.1.6 Von Sage mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 10.1.7 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z. B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und Wartungsanforderung vollständig an Sage herauszugeben, um Sage die Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an Sage heraus, ist Xxxx nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen.
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Allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders. 10.1.1 6.1.1 Der Anwender benennt Sage HR einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender bei zu ziehender beizuziehender Dritter von Sage HR mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programm Änderungen Programmänderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann.
10.1.2 6.1.2 Der Anwender ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte einzusetzen.
10.1.3 6.1.3 Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten.
10.1.4 6.1.4 Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E- E-Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten.
10.1.5 6.1.5 Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von Sage HR zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von Sage HR beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet.
10.1.6 6.1.6 Von Sage HR mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen von Sage HR sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern.
10.1.7 6.1.7 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx Sage HR weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z. z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und Wartungsanforderung vollständig an Sage HR herauszugeben, um Sage HR die Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an Sage HR heraus, ist Xxxx Sage HR nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen.
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Samples: Software Support Agreement
Allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders. 10.1.1 6.1.1 Der Anwender benennt Sage Datatronic Software AG einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender bei zu ziehender beizuziehender Dritter von Sage bzw. Datatronic Software AG mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programm Änderungen Programm- änderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann.
10.1.2 6.1.2 Der Anwender ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte einzusetzen.
10.1.3 6.1.3 Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten.
10.1.4 6.1.4 Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E- Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten.
10.1.5 6.1.5 Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von Sage bzw. Datatronic Software AG zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von Sage Datatronic Software AG beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet.
10.1.6 6.1.6 Von Sage bzw. von Datatronic Software AG mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen von Sage bzw. Datatronic Software AG sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern.
10.1.7 6.1.7 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx Datatronic Software AG weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme Wartungmaßnahme (z. z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und Wartungsanforderung vollständig an Sage bzw. Datatronic Software AG herauszugeben, um Sage bzw. Datatronic Software AG die Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an Sage bzw. Datatronic Software AG heraus, ist Xxxx Sage bzw. Datatronic Software AG nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen.
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Allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders. 10.1.1 6.1.1 Der Anwender benennt Sage einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender bei zu ziehender beizuziehender Dritter von Sage mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programm Änderungen Programmänderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann.
10.1.2 6.1.2 Der Anwender ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte einzusetzen.
10.1.3 6.1.3 Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten.
10.1.4 6.1.4 Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E- E-Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten.
10.1.5 6.1.5 Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung der von Sage zur Verfügung gestellten Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des Anwenders zur Zusammenarbeit mit den von Sage beauftragten Servicemitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet.
10.1.6 6.1.6 Von Sage mitgeteilte Passwörter oder Zugangsnummern für den Zugang zu Leistungen von Sage sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern.
10.1.7 6.1.7 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. Xxxx weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z. z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) erforderlich ist. Die vorgenommene Datensicherung ist im Rahmen einer Support- und Wartungsanforderung vollständig an Sage herauszugeben, um Sage die Vornahme einer Problemanalyse zu ermöglichen. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an Sage heraus, ist Xxxx nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen.
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Samples: Wartungs Und Supportvertrag