Allgemeine Sicherheitsbestimmungen Musterklauseln

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen. Jeder Aussteller ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf seinem Stand verantwortlich. Er hat das eingesetzte Personal entsprechend einzuweisen. Die Hallengänge, Hallentore und Ausgänge sind jederzeit in voller Breite freizuhalten. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder befahren werden. Zäune, Absperrungen und dergleichen dürfen nicht unbefugt überwunden oder beseitigt werden. Das Lagern von Standbaumaterial, Leergut usw. ist weder im noch außerhalb des Standes gestattet. Der Veranstalter sowie die zuständigen Ordnungsbehörden, Polizei und Feuerwehr sind jederzeit zu Kontrollen auch in den Ständen berechtigt. Der Aussteller verpflichtet sich und die in seinem Auftrag tätigen Personen und Firmen zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der feuer-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften, der Bestimmungen über die Spedition und Verzollung von Gütern sowie der Regeln über die Ausführung von Werbung.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen a) Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. b) Das Rauchen ist ausschließlich in den gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet (vor dem Haupteingang). c) Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pis- tolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. d) Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten. e) Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich. f) Passen Sie sorgfältig auf mitgebrachte Gegenstände auf.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen. Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Tierparkgelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt für das Rauchverbot in den Tierhäusern und an anderen ausgewiesenen Orten und vor allem für das Entfachen von Feuern. Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Tierparkgelände verweigert oder sie kön- nen des Geländes verwiesen werden. Den Anordnungen des Tierparkpersonals ist im eigenen Interesse Folge zu leisten. Es wird stets versucht zu gewährleisten, dass der Tierpark sicher zu betreten ist. Das Betreten des Tierparks erfolgt immer freiwillig und auf eigene Gefahr. Insbesondere bei unvorherge- sehenen Ereignissen lässt sich diese Gefahr schwer einschätzen und liegt daher an erster Stelle in der Verantwortung des Besuchers. Das Mitbringen und der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke im Tierpark Nordhorn ist untersagt. Im Verdachtsfall ist die Tierpark Nordhorn gGmbH berechtigt, stichprobenartig oder systematisch Taschenkontrollen durchzu- führen. Die Gäste sind nicht verpflichtet, die Taschenkontrollen zu akzeptieren. Im Falle einer Verweigerung behalten wir uns jedoch vor, den Eintritt in den Tierpark Nordhorn zu verwei- gern. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Roll- schuhen, Inlinern und ähnlicher Gefährte ist im Tierpark aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese Ausrüstungsgegen- stände müssen außerhalb des Tierparks abgestellt bzw. im Eingangsbereich unter Verschluss genommen werden. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz unserer Besucher vor unangemessenen Beeinträchtigungen behalten wir uns vor, auch die Mitnahme sonstiger Fahrzeuge, wie z.B. Handwagen, die aufgrund ihrer Größe eine Störung anderer Besucher dar- stellen können, zu untersagen. Auch das Mitbringen von Bällen ist nicht gestattet.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen. Die in der ZOOM Erlebniswelt ausgehängten Brandschutzvorschriften, wie bspw. das Verbot, Feuer zu entfachen, sind strikt einzuhalten. Generell ist die ZOOM Erlebniswelt rauchfrei. Das Rauchen von herkömmlichen Tabakwaren (wie Zigaretten, Zigarren etc.) sowie der Konsum von E-Zigaretten oder Ähnlichem ist nur in den Außenbereichen der Gastronomie gestattet. Die ZOOM Erlebniswelt behält sich vor, temporär (z.B. bei wetterbedingter Trockenheit) ein generelles Rauchverbot für alle Bereiche auszusprechen. Das Mitführen von Waffen jeder Art ist auf dem Gelände der ZOOM Erlebniswelt nicht gestattet. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Kinder-Laufrädern, Schlitten u.ä. Gegenständen, Bällen, Ballons und das Benutzen von Musikgeräten in der ZOOM Erlebniswelt ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschließlich die für Besucher vorgesehenen Wege und Bereiche genutzt werden. Ferner ist das Übersteigen von Sicherheitsabsperrungen oder Barrieren, das Setzen auf Gehege- einfriedungen und jegliches Einwirken auf die Bepflanzung (bspw. Abreißen von Zweigen) verboten. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Zoogelände verweigert bzw. können des Geländes verwiesen werden.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen. Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, die als Waffen benutzt werden können, sowie Gassprühdosen mit gesundheitsgefährdenden oder färbenden Substanzen ist verboten. Offensichtlich alkoholisierte Personen oder Personen unter Drogeneinfluss können entschädigungslos verwiesen werden.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen. Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Tierparkgelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt für das Rauchverbot in den Tierhäusern und an anderen ausgewiesenen Orten und vor allem für das Entfachen von Feuern. Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Tierpark- gelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden. Den Anord- nungen des Tierparkpersonals ist im eigenen Interesse Folge zu leisten. Es wird stets versucht zu gewährleisten, dass der Tierpark sicher zu betreten ist. Das Betreten des Tierparks erfolgt immer freiwillig und auf eigene Gefahr. Der Tierpark tut sein Möglichstes diese Gefahren zu minimieren. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es u.a. durch unvorhergesehene Ereignissen (z.B. Brand, Xxxxx, Xxxxx usw.), den allge- meinen Tierkontakt am lebendigen Tier (z.B. durch das offene Gehege gehen, füttern, streicheln usw.) oder den Tierkontakt bei geführten Gruppenangeboten (z.B. Fütterungen, Lieblingstier hautnah, Tierpfleger ½ Tag, Kindergeburtstage, Führungen usw.) zu Gefahrensituationen xxxxxx.Xx allen genannten und vergleichbaren Fällen übernimmt der Tierpark keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn es wurde seitens des Tierparks grob fahrlässig gehandelt. Es bleibt immer ein gewisses allgemeines (Lebens)-Risiko, dass ein Unfall mit tierischer Beteiligung passieren kann (treten, kratzen, beißen usw.). Es handelt sich um Wildtiere, die sich jederzeit unvorhersehbar verhalten können. Dieser Risiken müssen sich Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte bewusst sein. Das Mitbringen und der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke im Tierpark Nordhorn ist untersagt. Im Verdachtsfall ist die Tierpark Nordhorn gGmbH berechtigt, stichprobenartig oder systematisch Taschenkontrollen durchzuführen. Die Gäste sind nicht verpflichtet, die Taschenkontrollen zu akzeptieren. Im Falle einer Verweigerung behalten wir uns jedoch vor, den Eintritt in den Tierpark Nordhorn zu verweigern. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Inlinern und ähnlicher Gefährte ist im Tierpark aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese Ausrüstungsgegenstände müssen außerhalb des Tierparks abgestellt bzw. im Eingangs- bereich unter Verschluss genommen werden. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz unserer Besucher vor unangemessenen Beeinträchtigungen behalt...

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  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.