Common use of Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise Clause in Contracts

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Er- füllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.13.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer bei den Leistungserbringern durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leis- tungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer Leistungserbrin- ger die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.23.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.33.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.43.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.53.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Er- füllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Vermittlungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.13.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer bei den Leistungserbringern durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.23.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes Ge- setzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung Verein- barung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.33.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten güns- tigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.43.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu PreisenPrei- sen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie Ga- rantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser VorschriftVor- schrift. 2.53.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leis- tungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler Vermitt- ler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer Leis- tungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesenhinge- wiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers Leis- tungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Reisevermittlungsbedingungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen Unter- lagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes Ge- setzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung Verein- barung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten güns- tigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu PreisenPrei- sen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie Ga- rantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser VorschriftVor- schrift. 2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leis- tungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler Vermitt- ler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer Leis- tungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesenhinge- wiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers Leis- tungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Reisevermittlungsbedingungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.13.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer bei den Leistungserbringern durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.23.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.33.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.43.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.53.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden. Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen 4.1. Der Vermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Vermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind. 4.2. Entsprechende Hinweispflichten des Vermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Vermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. Der Vermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist. 4.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheits- prophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften. 4.4. Übernimmt der Vermittler entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung des Vermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt. 4.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Vermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Vermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Vermittler kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war. 4.6. Der Vermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Vermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie Beschaffungs-garantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesenhin-gewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch den Reisevermittler garantiert/beworben, ist der Vermittler dieser nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung Reiseleistungen zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler Reisevermittler zu ver- mittelnden Leistungen vermittelnden Leistung keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.5. Sonderwünsche Xxxxxxxxxxxxx nimmt der Vermittler Reisevermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler Reisevermittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler Reisevermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum zu dessen Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Allgemeine Vermittlungsbedingungen (Avb) Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.13.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer bei den Leistungserbrin- gern durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.23.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.33.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/und/ oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.43.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen Um- ständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermit- telnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.53.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen ver- traglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer Leistungserbrin- ger durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen Rah- men von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen Um- ständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermit- telnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen ver- traglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.13.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer bei den Leistungserbringern durch den Vermittler vorgenommenvorgenom- men. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.23.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes Ge- setzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.vertraglichen 2.33.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten günstigs- ten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen Ver- pflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.43.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu PreisenPrei- sen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie Ga- rantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser VorschriftVor- schrift. 2.53.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leis- tungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler Ver- mittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung Be- dingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf da- rauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werdenwer- den.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.13.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich best-möglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer bei den Leistungserbringern durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(enReise- leistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 2.23.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.33.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.43.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie Beschaffungs-garantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.53.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesenhin-gewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

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Samples: Vermittlungsbedingungen Für Reiseleistungen

Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise. 2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leistungs- pflicht Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.der 2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes Ge- setzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung Ver- einbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten günstigs- ten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen Ver- pflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu PreisenPrei- sen, Leis- tungenLeistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie Ga- rantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu ver- mittelnden vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser VorschriftVor- schrift. 2.5. Sonderwünsche nimmt der Vermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer Leis- tungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Vermittler Ver- mittler für die Er- füllung Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung Be- dingung oder Vertrags- grundlage Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf da- rauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertrag- lichen vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werdenwer- den.

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