Common use of Allgemeines, Vertragsschluss Clause in Contracts

Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1. Für unsere aktuellen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen an unsere gewerblichen Kunden (d.h. gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, die diese Waren und/oder Leistungen zur gewerblichen und berufli- chen Verwendung erwerben), gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, dies auch dann, wenn wir einzel- ne Aufträge nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens mit Entgegennahme der unsererseits gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen erkennt der Käufer die ausschließliche Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbe- dingungen ausdrücklich an. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht. 1.2. Sämtliche Liefervereinbarungen sowie etwaige Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung und sonstige Erklärungen und/oder Mitteilungen bedürfen der Textform (d. h. auch per Telefax oder E- Mail), soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnen. Ein Liefervertrag kommt auch bei laufender Geschäftsbeziehung erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich oder in Textform bestätigen. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn dieser von uns nicht innerhalb von zehn (10) Tagen in Textform durch uns abgelehnt wird. Die Auftragsbestätigung kann auch durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei dann die Absendung der Lieferung für das Zustandekommen des Vertrages maßgeblich ist. 1.3. Besteht zwischen dem Käufer und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere ein Rah- menliefervertrag oder eine Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Käufer angehört und derglei- chen), gehen die Regelungen eines derartigen Vertrages diesen Bestimmungen vor, soweit ein Widerspruch zwischen den jeweiligen Bestimmungen besteht. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen individualvertragliche Regelungen zwischen uns und dem Käufer existieren, die diesem bessere Konditionen gewähren (etwa im Bereich der Rabattierun- gen und Skonti) als sie ihm aufgrund entsprechender Verbandsregelungen zustehen würden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Allgemeines, Vertragsschluss. 1.11. Für unsere aktuellen Mangels etwaiger gesonderter vertraglicher Vereinbarungen führen wir als Auftragnehmerin Reparatu- ren oder Wartungen an Vakuumgeräten und -komponenten ausschließlich nur zu diesen Bedingungen durch. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden unter keinen Umständen – auch nicht durch Auftragsannahme – Vertragsinhalt, selbst wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft als auch für alle zukünftigen AngeboteGeschäftsfälle. 2. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, Lieferungen undso ist diese für den Inhalt des Vertra- ges und den Umfang der Reparatur/oder Leistungen an unsere Wartung maßgebend. Nebenabreden und Vertragsänderungen be- dürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 3. Ist der Reparatur-/Wartungsgegenstand nicht von uns geliefert, so hat der Kunde auf bestehende ge- werbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen; sofern uns kein Verschulden trifft, stellt der Kunde uns von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Kunden (d.hSchutzrechten frei. 4. gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, die diese Waren undEine Reparatur/oder Leistungen zur gewerblichen und berufli- chen Verwendung erwerben), gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, dies auch dannWartung führen wir erst dann durch, wenn wir einzel- ne Aufträge nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens mit Entgegennahme der unsererseits gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen erkennt der Käufer die ausschließliche Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbe- dingungen ausdrücklich an. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht. 1.2. Sämtliche Liefervereinbarungen sowie etwaige Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung und sonstige Erklärungen und/oder Mitteilungen bedürfen der Textform (d. h. auch per Telefax oder E- Mail), soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnen. Ein Liefervertrag kommt auch bei laufender Geschäftsbeziehung erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich oder in Textform bestätigen. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn dieser von uns nicht innerhalb von zehn (10) Tagen in Textform durch uns abgelehnt wird. Die Auftragsbestätigung kann auch durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei dann die Absendung der Lieferung für das Zustandekommen des Vertrages maßgeblich ist. 1.3. Besteht zwischen dem Käufer und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere ein Rah- menliefervertrag oder eine Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Käufer angehört Erklärung vom Kunden über die Kontaminierung von Vakuumgeräten und derglei- chen), gehen die Regelungen eines derartigen Vertrages diesen Bestimmungen vor, soweit ein Widerspruch zwischen den jeweiligen Bestimmungen besteht-komponenten vorliegt. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen individualvertragliche Regelungen zwischen uns und dem Käufer existieren, die diesem bessere Konditionen gewähren (etwa im Bereich der Rabattierun- gen und Skonti) als sie ihm aufgrund entsprechender Verbandsregelungen zustehen würdenEin entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Internetseite xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx unter Service.

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Samples: Allgemeine Reparatur Und Wartungsbedingungen

Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1. Für unsere aktuellen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen an unsere gewerblichen Kunden (d.h. gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf gelten für Verträge, die diese Waren und/die Weikl GmbH & Co. KG, Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx oder Leistungen zur gewerblichen und berufli- chen Verwendung erwerben)die Weikl Auto- matisierungstechnik GmbH, gelten ausschließlich Moosweg 8, 94249 Boden- mais (nachfolgend „Weikl“) über die Beschaffung von Material abschließen. Allen Vereinbarungen liegen nur die nachstehenden Bedingungen, dies auch dann, wenn wir einzel- ne Aufträge nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens mit Entgegennahme der unsererseits gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen erkennt der Käufer die ausschließliche Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbe- dingungen ausdrücklich an. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht. 1.2. Sämtliche Liefervereinbarungen sowie etwaige Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung und sonstige Erklärungen und/oder Mitteilungen bedürfen der Textform (d. h. auch per Telefax oder E- Mail)zugrunde, soweit in diesen Bedingungen einem gesonderten, schriftlichen Vertrag (Auftrag/Bestellung) nichts Abweichendes vereinbart Gegenteiliges geregelt ist. Alle unsere Angebote Im Falle einer gegenteili- gen vertraglichen Regelung sind freibleibend die Regelungen des Vertrages (Auftrag/Bestellung) vorrangig und unverbindlichwerden durch die nachfolgenden Bedingungen ergänzt. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspart- ners (Lieferanten) werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn Weikl ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht oder der Vertragspartner im Geschäftsverkehr wiederholt auf die Einbeziehung seiner AGB verweist. 1.3 Die zu den Angebotsanfragen von Weikl gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnenverbindlich bezeichnet sind. Ein Liefervertrag kommt auch bei laufender Geschäftsbeziehung erst dann zustandeAn Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Weikl die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen an Dritte nicht zugänglich gemacht werden. Falls der Auftrag nicht erteilt wird, wenn wir sind die Bestellung des Käufers schriftlich oder in Textform bestätigen. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn dieser von uns nicht innerhalb von zehn (10) Tagen in Textform durch uns abgelehnt wird. Die Auftragsbestätigung kann auch durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei dann die Absendung der Lieferung für das Zustandekommen des Vertrages maßgeblich istUnterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 1.3. Besteht zwischen dem Käufer und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere ein Rah- menliefervertrag oder eine Zentralregulierungsvereinbarung 1.4 Der Vertrag kommt mit einem Verband, dem der Käufer angehört und derglei- chen), gehen die Regelungen eines derartigen Vertrages diesen Bestimmungen vor, soweit ein Widerspruch zwischen den jeweiligen Bestimmungen besteht. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen individualvertragliche Regelungen zwischen uns und dem Käufer existieren, die diesem bessere Konditionen gewähren (etwa im Bereich der Rabattierun- gen und Skonti) als sie ihm aufgrund entsprechender Verbandsregelungen zustehen würdenschriftlichen Auftragsbestä- tigung von Weikl zustande.

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Samples: General Terms and Conditions for Purchasing

Allgemeines, Vertragsschluss. 1.1. Für unsere aktuellen Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen unseres Unternehmens an unsere gewerblichen Kunden (d.h. gegenüber Unternehmern i.S.d. Unternehmer im Sinne von § 14 BGBBGB oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen („Besteller“) im Rahmen von Kauf-, die diese Waren und/oder Leistungen zur gewerblichen Werk- und berufli- chen Verwendung erwerben), Werklieferungsverträgen. Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, dies auch danndann nicht, wenn wir einzel- ne Aufträge ihnen nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir diese nochmals nach Eingang bei uns – ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens mit Entgegennahme der unsererseits gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen erkennt der Käufer die ausschließliche Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbe- dingungen ausdrücklich an. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprichtwidersprochen haben. 1.2. Sämtliche Liefervereinbarungen sowie etwaige Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung und sonstige Erklärungen und/oder Mitteilungen bedürfen der Textform (d. h. auch per Telefax oder E- Mail), soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Alle unsere Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit wir sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnenverbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein Liefervertrag kommt Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch bei laufender Geschäftsbeziehung mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst dann zustandedurch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Nachträgliche Auftragsänderungen und Fertigungsaufträge bedürfen zu ihrer Annahme unserer schriftlichen Bestätigung. Bei kurzfristigen Lieferungen oder Kleinstaufträgen bleibt uns vorbehalten, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich oder in Textform den Auftrag im Rahmen der Rechnung zu bestätigen. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn dieser von uns nicht innerhalb von zehn (10) Tagen in Textform durch uns abgelehnt wird. Die Auftragsbestätigung kann auch durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei dann die Absendung Angebote über Lohnfertigung erfolgen unsererseits vorbehaltlich der Lieferung für das Zustandekommen des Vertrages maßgeblich istphysikalischen Machbarkeit. 1.3. Besteht zwischen dem Käufer Für die Schriftform nach diesen Bedingungen ist auch die Textform ausreichend. 1.4. Vereinbarte Handelsklauseln gelten in der bei Vertragsabschluss veröffentlichten Fassung der INCOTERMS der Internationalen Handelskammer. Ist eine Ware frachtfrei zu liefern, so gelten die INCOTERMS-Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Besteller auch die Versicherung bis zur Ankunft der Ware am Bestimmungsort trägt. 1.5. Von uns herausgegebene technische Daten, Analysen und Qualitätsbeschreibungen entsprechen unserem derzeitigen Wissensstand. Sie werden erst durch Aufnahme in unsere Auftragsbestätigung Bestandteil des Vertrages. 1.6. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Lichtbildern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere ein Rah- menliefervertrag oder eine Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Käufer angehört Eigentums- und derglei- chen), gehen die Regelungen eines derartigen Vertrages diesen Bestimmungen Urheberrechte vor, soweit ein Widerspruch zwischen den jeweiligen Bestimmungen besteht. Dies gilt jedoch ; sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht in den Fällen, in denen individualvertragliche Regelungen zwischen uns und dem Käufer existieren, die diesem bessere Konditionen gewähren (etwa im Bereich der Rabattierun- gen und Skonti) als sie ihm aufgrund entsprechender Verbandsregelungen zustehen würdenzugänglich gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen