Altersstruktur Musterklauseln

Altersstruktur. Die Altersstruktur der wohnberechtigten Bewohner in Lohberg weist auf einen sehr „jungen Stadtteil“ hin. Im Jahr 2013 sind über 45% der Einwohner Kinder, Jugendliche und Erwach- sene bis 35 Jahre. Im städtischen Vergleich liegt dieser Anteil bei knapp 35% (vgl. Abbildung 17). Mehr als ein Fünftel der Einwohner Lohbergs sind jünger als 18 Jahre. Der Anteil an Senioren ist in Lohberg geringer als in der Gesamtstadt. PG Lohberg Stadt Dinslaken 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% wohnberechtigte Einwohner Abbildung 17: Altersstruktur der wohnberechtigten Bevölkerung 2013 im Stadtteil Lohberg und der Stadt Dinslaken im Vergleich Quelle: eigene Berechnung und Darstellung (Datengrundlage: Stadt Dinslaken; Stand: 31.12.2013) Im Zeitraum von 2003 bis 2013 verzeichnet allerdings auch Xxxxxxx einen rückläufigen An- teil der Bevölkerung zwischen 0 bis 35 Jahre. Der Anteil der Senioren hat im gleichen Zeit- raum zugenommen. Die nichtdeutsche Bevölkerung in Lohberg weist mit 17,1% einen höheren Anteil an der Be- völkerungsgruppe über 65 Jahre auf. Bei der Betrachtung der gesamten Lohberger Bewoh- nerschaft liegt der Anteil der über 65jährigen bei 14,8%. Besonders auffällig ist der geringe Anteil an Kindern von 0-6 Jahre. Während dieser Anteil an der gesamten wohnberechtigten Bevölkerung in Lohberg 7% beträgt, liegt er bei unter einem Prozent bei der nichtdeutschen Bevölkerung. Insbesondere der Vergleich zu den Daten von 2003 stützt die These, dass neugeborene Kinder von nichtdeutschen Eltern die deutsche bzw. eine doppelte Staatsbür- gerschaft erhalten (vgl. Abbildung 18). 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% wohnberechtigte nichtdeutsche Einwohner Abbildung 18: Altersstruktur der wohnberechtigten nicht-deutschen Bevölkerung 2003 und 2013 im Stadtteil Lohberg und der Stadt Dinslaken im Vergleich Quelle: eigene Berechnung und Darstellung (Datengrundlage: Stadt Dinslaken; Stand: 31.12.2013)
Altersstruktur. Die Altersstruktur des Clubs liegt in einem für Sportclubs üblichen Rahmen: Der Grossteil der Mitglieder ist zwischen 10 und 50 Jahren mit einer klaren Ausprägung von 15-20 sowie 30-40. Nachdem über mehrere Jahre eine Stagnation bei den Junioren erkennbar war und die Population bei den 50+ Jährigen überdurchschnittlich gross war, hat hier eine Trendwende eingesetzt. X.0 Xxxxx 0 Xxxxx 0 Platz 4 Platz 3 Platz 2 Xxxxxxxx X.0 Xxxxx 0 A - Passantenlage
Altersstruktur. Beruflicher Abschluss Anforderungsniveau 2009 3,3 2010 3,0 2011 2,0 2012 2,0 2013 3,0 2014 2015 2016 4,0 4,0 11,7 11,0 11,0 11,0 9,0 8,0 7,0 4,0 6,0 0% 10% 20% 30% 40% 66,7 68,0 69,0 71,0 67,0 64,0 62,0 66,0 50% 13,2 14,0 13,0 11,0 12,0 14,0 16,0 17,0 60% 70% 80% 90% 5,1 4,0 5,0 5,0 100% Arbeitnehmer in leitender Stellung Fachkräfte Ungelernte Arbeitnehmer Herausgehobene Fachkräfte Angelernte Arbeitnehmer Quelle: Statistisches Bundesamt (Fachserie 16 Reihe 2.3). Abbildung 34 zeigt die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teil- oder Vollzeit dif- ferenziert nach ihrer Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Beschäftigten mit einer ausländi- schen Staatsbürgerschaft in der Berufsgruppe für Post- und Zustelldienste lag mit 12,7 Prozent im Jahr 2016 leicht über dem Durchschnitt über alle Berufsgruppen. Die meisten ausländischen Beschäftigten in den Berufen für Post- und Zustelldienste besaßen die Staatsbürgerschaft eines der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Ihr Anteil war in jüngster Vergangenheit stark wachsend. Während er im Jahr 2012 noch bei 3,6 Prozent lag, stieg er im Jahr 2016 auf 7,0 Prozent. 0,8 1,0 Deutschland 3,6 7,0 EU ohne Deutschland Europa ohne EU Afrika Amerika 87,2 Asien Australien/Ozeanien Keine Zuordnung möglich Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Eigene Berechnung. Eigene Darstellung. Ausländische Beschäftigte Der deutsche Arbeitsmarkt profitierte in jüngster Vergangenheit von der zunehmenden Migration der Arbeitskräfte aus den Ländern der EU. In den Berufen für Post- und Zu- stelldienste war diese Entwicklung ebenfalls zu beobachten (siehe Abbildung 35). So stammten die meisten ausländischen Beschäftigten im Bereich der Post- und Zustell- dienste, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nachgin- gen, aus den jungen Mitgliedstaaten der EU. Im Jahr 2012 wurden aus jungen EU- Mitgliedstaaten insgesamt 2.373 Personen beschäftigt; im Jahr 2016 waren es bereits 10.063 – ein Anstieg um den Faktor 4,2 innerhalb von vier Jahren. Die Beschäftigung von Personen aus alten EU-Mitgliedstaaten stieg ebenfalls, allerdings war ihre Entwicklung unterproportional im Vergleich zu der Entwicklung der Beschäftigung aus neuen EU- Mitgliedstaaten. Der Zuwachs an Beschäftigten aus Italien, Griechenland und Spanien betrug im Jahr 2016 jeweils mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2012. Die meis- ten Arbeitnehmer aus alten EU-Mitgliedstaaten stammten aus Italien – 2.255 Beschäftigte im Jahr 2016. 31. Dez. 16 5.536 ...
Altersstruktur. Die Entwicklung der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für angehende Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung wird für den Zeitraum von 2010 bis 2015 in Abbildung 13 grafisch dargestellt. Es wird deutlich, dass die durchschnittliche Vergütung der Kaufleute während der Ausbildung sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern im Beobachtungszeitraum im Vergleich zu anderen Ausbildungsbe- rufen unterdurchschnittlich war; in den neuen Bundesländern sogar stark vom Durch- schnitt abweichend. Die Steigerungsraten des Gehalts der angehenden Kaufleute ent- sprachen in den alten Bundesländern ungefähr dem prozentualen Anstieg der Durch- schnittsvergütung über alle Ausbildungsberufe. In den neuen Bundesländern war der An- stieg jedoch deutlich unterproportional. Zuletzt stieg die durchschnittliche Ausbildungs- vergütung der Speditionskaufleute in den neuen Bundesländern um rund 1,2 Prozent, während im Durchschnitt über alle Ausbildungsberufe eine Steigerungsrate von 4,3 Pro- zent erreicht wurde. Insgesamt verdienten Auszubildende im Jahr 2015 in den alten Bun- desländern durchschnittlich 778 Euro pro Monat. Dabei betrug die durchschnittliche mo- natliche Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 712 Euro, im zweiten Ausbil- dungsjahr 779 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 884 Euro. In den neuen Bundeslän- dern wurden niedrigere monatliche Vergütungssätze entrichtet: 540 Euro im ersten Lehr- jahr; 588 Euro im zweiten und 650 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Im Vergleich zu den anderen kaufmännischen Ausbildungen erhalten Speditionskaufleute eine deutlich gerin- gere Ausbildungsvergütung. 850 3,7% 4,6% 800 4,1% 3,9% 750 4,1% 3,9% 2,9% 4,0% 4,3% 3,3% 700 4,1% 3,2% 5,0% 650 5,0% 4,9% 600 550 7,5% 3,4% 1,4% 1,2% 500 24,7% 450 400 2010 2011 2012 2013 2014 2015 durchschnittliche Ausbildungsvergütung der Speditionskaufleute - Alte Bundesländer durchschnittliche Ausbildungsvergütung der Speditionskaufleute - Neue Bundesländer Durchschnitt über alle Ausbildungsberufe - Alte Bundesländer Durchschnitt über alle Ausbildungsberufe - Neue Bundesländer Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (Datenbank Ausbildungsvergütungen). Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung.
Altersstruktur. Die heutige Altersstruktur der Stadt Ketzin/Havel wird zum Einen maßgeblich vom langanhaltenden Geburtendefizit bestimmt, zum Anderen vom spezifischen Wanderungsverhalten, das aus der räumlich-strukturellen Lage im weiteren Einzugsgebiet von Berlin und Potsdam und dem örtlichen Angebot an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie Verkehrs-, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur resultiert. Auffällig in diesem Zusammenhang sind: ▪ die im Vergleich zu den Altersjahrgängen 45 bis 65 relativ gering besetzten Altersjahrgänge 0 bis 30 (zurückführbar auf den Geburtenrückgang ab 1990); ▪ der geringe Besatz der Altersgruppe 20-25 (bedingt durch den Geburtentiefstand in den frühen 1990er Jahren und die hohe durch Ausbildung und Berufseinstieg bedingte Abwanderung); ▪ die „Xxxxx“ in den Altersjahrgängen 44/45 (erklärbar durch den „Pillenknick“ und die Abwanderung und verringerte Rückkehrerquote junger Bevölkerungsgruppen in den frühen 1990er Jahren für Ausbildung und Arbeit). (Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der Einwohnerzahlen der Stadt) Perspektiven der Bevölkerungsentwicklung In den kommenden Jahren wird das „demografische Echo“ der ab 1990 geborenen deutlich schwächeren Jahrgänge die demografische Entwicklung geburtenseitig stärker bestimmen. Gleichzeitig steigt – aufgrund der Altersstruktur der Stadt – die Anzahl der Sterbefälle kontinuierlich an und wird Mitte der 2020er Jahre einen voraussichtlichen Höhepunkt erreichen. Im Saldo der natürlichen Entwicklung wird sich der Einwohnerverlust von derzeit ca. 30-40 bis Ende der 2020er Integriertes Stadtentwicklungskonzept Ketzin/Havel Jahre auf über 50 erhöhen. Eine ausgeglichene Bevölkerungsentwicklung kann unter der Annahme nicht wesentlich veränderter Bedingungen in der natürlichen Bevölkerungsentwicklung nur durch einen deutlichen Wanderungsüberschuss erreicht werden. Die letzte vorliegende Prognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfSBB) wurde auf Basis der amtlichen Einwohnerzahlen von 2016 erstellt. Insbesondere aktuelle Trends in den Wanderungsbewegungen konnten damit nicht vollständig berücksichtigt werden. Die Prognose geht davon aus, dass die Bevölkerung der Stadt Ketzin/Havel ausgehend vom Basisjahr 2016 (AfSBB- Statistik) im Jahr 2030 um ca. 11 % auf 5.751 Personen zurückgeht. Eine aktualisierte Fortschreibung der Bevölkerungszahlen mit differenzierten Wanderungsannahmen wurde in der WUS vorgenommen. Dafür wurde mit Szenarien zur Einwohnerentwicklung gearbeitet. Für alle Szenarien gilt, dass...

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.