Reaktionszeit Musterklauseln

Reaktionszeit. Im Rahmen der Servicezeit ist die Reaktionszeit der Zeitraum von der Erstmeldung einer Störung bzw. Anforderung bis zur ersten Maßnahme (Erstreaktion bzw. Tätigkeit). Es können folgende Erstreaktionen erfolgen: Einsatz des Technikers am Systemstandort oder Remoteunterstützung bzw. Ferndiagnose des Systems
Reaktionszeit. Die maximale Reaktionszeit beträgt eine Stunde ab Eingang der ordnungsgemäßen Störungsmeldung durch den Kunden nach Maßgabe der Ziffer 3.3. Die Reaktionszeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Störungsmeldung und der Einleitung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung.
Reaktionszeit. Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Meldung einer Störung bei der Hotline der VSE NET bis zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen oder mündlichen Kontaktaufnahme eines qualifizierten VSE NET-Mitarbeiters mit dem Störungsmelder oder mit dem bei der Meldung der Störung angegebenen Ansprechpartner. Der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme wird in den Systemen von VSE NET dokumentiert.
Reaktionszeit. Zeitraum, innerhalb dessen TIS mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten Servicezeiten.
Reaktionszeit. Es gelten einheitlich folgende Reaktionszeiten bei Störungen (je Störungspriorität und während der Supportzeit): Reports werden je Monat (nach Anforderung auch je Arbeitstag) zur Verfügung gestellt.
Reaktionszeit. Definiert den maximalen Zeitraum, bis zum Beginn der operativen Störungsbehebung.
Reaktionszeit. Die Reaktionszeit beginnt mit Eingang der qualifizierten Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten und läuft nur während der Servicezeiten ab. Erfolgt die Störungsmeldung außerhalb der Servicezeiten, startet die Reaktionszeit mit dem Beginn der nächsten Servicezeit. Die Reaktionszeit endet mit der Reaktion von d.velop auf die Meldung, insbesondere Hinweise zur Stö- rungsbearbeitung oder zu einer Umgehungslösung oder einer Rückfrage zur Störungsmeldung. Je nach Prioritätsstufe gelten folgende Reaktionszeiten: • Priorität 1 (kritisch) 4 Stunden • Priorität 2 (dringend) 8 Stunden • Priorität 3 (normal) 24 Stunden • Priorität 4 (nicht dringend) 48 Stunden
Reaktionszeit. Die Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung eines A1 Ether Link MP Services und der Bestätigung der Störungsübernahme durch die für die Störungsbehebung verantwortliche Stelle von A1. Die Bestätigung der Störungsübernahme erfolgt telefonisch oder auf elektronischem Weg. Kann eine Bestätigung der Störungsübernahme aus Gründen, die nicht von A1 zu vertreten sind, nicht erfolgen, gilt dies als Fremdverzögerung. Nach der Bestätigung der Störungsübernahme wird unverzüglich mit der Störungseingrenzung begonnen.
Reaktionszeit. Als Reaktionszeit zur Bearbeitung von Störungen wird der Zeitraum von der Kenntnisnahme einer Störung durch die KÜS DATA GmbH (über die Monitoring-Systeme) bzw. vom Eingang der ordnungsgemäßen und vollständigen Meldung einer Störung durch den Kunden über die vorgesehenen Kommunikationswege bis zum Beginn der Bearbeitung durch die KÜS DATA GmbH verstanden. Die Reaktionszeit gilt innerhalb der Servicezeiten. Erfolgt die Störungsmeldung außerhalb der Servicezeiten, so beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der Servicezeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt die Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten, so läuft eine am Ende der Servicezeit dieses Tages noch nicht abgelaufene Restreaktionszeit ab dem Beginn der Servicezeit des nächsten Arbeitstages weiter. Zeiträume, in denen die KÜS DATA GmbH aus Gründen, die nicht aus ihrem eigenen Verantwortungsbereich stammen, an der Erbringung von Serviceleistungen gehindert ist und/oder in denen die KÜS DATA GmbH auf die Erbringung von notwendigen Mitwirkungsleistungen durch den Kunden wartet, bleiben bei der Berechnung der Reaktionszeit außer Betracht.
Reaktionszeit. Art des Mangels