Altlasten / Verdachtsflächen Musterklauseln

Altlasten / Verdachtsflächen. Das Plangebiet ist im Verdachtsflächenkataster aufgrund der von 1956 – 1994 durchgängigen Nutzung als Zentralinstitut für Versuchstierzucht als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet. Im Jahr 1998 wurde für diesen Bereich eine Historische Recherche erstellt. Aus dieser lassen sich unterschiedliche frühere Nutzungen der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude ableiten: La- boratorien mit Chemikalieneinsatz, im Untergrund verbliebene Heizöltanks, ungeklärte Abwasser- entsorgung u.a. Die Ergebnisse und die daraus ggf. resultierenden Gefährdungen erforderten eine Orientierende Untersuchung inkl. Gefährdungsabschätzung und Bewertung des gesamten Areals im Hinblick auf die geplante Nutzung, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. • Orientierende Bodenuntersuchung Als Grundlage der Planungen für eine Neubebauung wurde im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens durch die Firma ukon Umweltkonzepte eine abfallrechtliche Untersuchung von potentiell anfallen- den Böden durchgeführt. Im Rahmen der nutzungsbezogenen Betrachtung wurde geprüft, ob das Baugrundstück die Anforderungen gemäß Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Bauleitplanung der Landeshauptstadt Hannover für eine Wohnbebauung erfüllt. Auf dem Grundstück wurden insgesamt 8 Bohrsondierungen zur Entnahme von Bodenproben für chemische Analytik sowie für bodenmechanische Laborversuche durchgeführt. In allen Sondie- rungen wurden – mit Ausnahme von geringmächtigen Tragschichten unterhalb der vorhandenen Verkehrsflächen – nur natürlich anstehende Böden angetroffen. Alle im Feststoff gemessenen Parameter sind unauffällig und die Konzentrationen liegen unter den Z0-Werten der LAGA-M202. In zwei Proben aus Tragschichten unterhalb von Verkehrsflächen wurden jeweils leicht erhöhte PAK-Gehalte (Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen) oberhalb des Z1-Xxxxx der LAGA-M20 nachgewiesen. In einer Probe überschreiten zudem einige Metallgehalte die jeweili- gen Z0-Werte. Die aufgrund der erhöhten PAK-Gehalte in die Verwertungsklasse Z2 eingestuften Auffüllungen können einer Verwertung z.T. nur mit technisch definierten Sicherungsmaßnahmen zugeführt wer- den. Eine sorgfältige Separierung vom anstehenden bzw. unauffälligen Boden wird ebenso emp- fohlen, wie die Bildung von Haufwerken und eine erneute Deklarierung in der Bauausführung (Rückbau der vorhandenen Verkehrsflächen und Verwertung und Entsorgung anfallender Trag- schichten). Für den Fall, dass das Aushubmaterial nicht wieder eingebaut werden kann ...

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  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

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