Boden Musterklauseln

Boden. Wie in der UVS dargestellt, hat die Grundwasserabsenkung zu einer erheblichen Be- einträchtigung des Schutzgutes Boden auf 4,0 ha im Bereich der Toppenstedter Aue geführt. Da nach einer Auswertung mit dem Wiener-Mehrkanalfilter nur etwa 60 % der Grundwasserabsenkung auf die Förderung durch die HWW zurückgeführt werden kann, ist dieser Faktor bei der Festsetzung des Ausgleichsbedarfs entsprechend zu berücksichtigen und es entsteht das Erfordernis zum Ausgleich einer erheblichen Be- einträchtigung des Schutzgutes Boden auf 2,4 ha. Betroffen sind allein Niedermoorböden mit Erlenbruchwald in der Toppenstedter Aue. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kommen eine Wiedervernässung von Böden oder die Extensivierung der Nutzung in Frage (z. B. Entwicklung zu Biotoptypen der Wertstufen V und IV, Ruderalfluren oder Brachen). Sofern die Maßnahmen zur Flä- chenvernässung (Schutzgut Pflanzen und Biotope) auf moorigen oder anmoorigen Standorten umgesetzt werden, wird hiermit gleichzeitig auch eine Aufwertung im Hin- blick auf das Schutzgut Boden erreicht. Zusätzlich zu den Kompensationsmaßnahmen sollen vorsorgliche Maßnahmen für das Schutzgut Boden auf 4,0 ha umgesetzt werden.
Boden. Die Beeinträchtigung des Bodens resultiert im Wesentlichen aus der Versiegelung von Flächen durch die Fundamente der Anlagen sowie durch Bodenveränderung auf Grund der neu zu errichtenden Zuwegungen. Es erfolgen Beeinträchtigungen in einer Größenordnung von ca. 3.730 m². Der Ausgleich dieser Beeinträchtigungen erfolgt durch die vorgesehenen Kompensations- maßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild. Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sind nicht gegeben, da solche im Geltungsbereich des B-Plans 03-07 nicht vorhanden sind. Das Grundwasser wird durch den geplanten Windenergieanlagenpark in sehr geringem Maße durch Flächenversiegelung beeinträchtigt. Es wird davon ausgegangen, dass der Niederschlag innerhalb der Planungsfläche auf benachbarten Flächen versickern kann, und es nicht zu einer Erhöhung der Oberflächenabflusses kommt. Eine eventuelle Grundwasserabsenkung im Zuge des Fundamentbaus wäre nur kurzfristig vorhanden und reversibel. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildungsrate sind damit als gering einzustufen. Für Luft und Klima sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen durch die Errichtung des Windparks zu erwarten. Da Windenergieanlagen elektrischen Strom erzeugen ohne nennenswerte Schadstoffemissionen freizusetzen, ist insgesamt mit positiven Auswirkungen für das Klima zu rechnen.
Boden. Durch die Errichtung der WEA incl. Kranaufstellflächen und neu anzulegender bzw. zu verstärkender Wege kommt es zu einer Versiegelung / Teilversiegelung / Beeinträchtigung von ca. 3.730 m2 landwirtschaftlicher Nutzfläche (Ackerfläche).
Boden. Der Bodentyp stellt sich nach der Bodenübersichtskarte 1:250.000 des Landwirtschafts- und Umweltatlas als Parabraunerde dar. Wertvolle oder seltene Böden sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Boden. Die Funktion des Bodens für den Naturhaushalt ist auf vielfältige Weise mit den übrigen Schutzgütern verknüpft. Er dient u.a. als Lebensraum für Bodenorganismen, Standort und Wurzelraum für Pflanzen, Standort für menschliche Nutzungen (Gebäude, Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft), Kohlenstoff- und Wasserspeicher und Schadstofffilter.
Boden. 06.01 Geowissenschaftliche Grunddaten 06.02 Daten über anthropogene Einwirkungen auf den Boden 07.01 Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft 07.02 Flora und Fauna 07.03 Vollzug des Artenschutzrechtes 07.04 Bilanzierung von Veränderungen von Natur und Landschaft 08.01 Waldflächen 08.02 Bestandsänderung Waldflächen 08.03 Waldflächen mit besonderen Funktionen 08.04 Wirtschaftliche Nutzung des Waldes 08.05 Waldschäden 08.06 Einsatz von Xxxxxx, Kalk und Pestiziden 09.01 Strukturdaten der Abfallwirtschaft 09.02 Siedlungsabfälle 09.03 Besonders überwachungsbedürftige Abfälle 09.04 Altlasten und Verdachtsflächen 09.05 Rüstungsaltlasten und militärische Altlasten 10.01 Brennstoffverbrauch stationärer Quellen nach Energieträgern 10.02 Brennstoffverbrauch nichtstationärer Quellen (Verkehr)
Boden. Der Boden und darauf angebrachte Werbung müssen rutschfest sein.
Boden. Gemäß Auswertung der Bodengeologischen Konzeptkarte von Thüringen (BGKK100) ist der Untersuchungsraum von Lößböden, Fahlerde geprägt. Die Bodenübersichtskarte (BÜK200) gibt eine Zuordnung des Bodens im Plangebiet zur Bodenregion der Berg- und Hügelländer mit hohem Anteil an nichtmetamorphen Sedimentgesteinen im Wechsel mit Löss und der Bodengroßlandschaft für Böden der Böden mit hohem Anteil an Löss, welche sich durch Parabraunerden, Fahlerden und Pseudogley- Lessivees aus Löss kennzeichnen. Die westlich an das Plangebiet angrenzenden Böden sind mit hohem Anteil an carbonatischen Gesteinen, wie Pararendzinen, Rendzinen und Braunerden aus Lössfließerde geprägt. Der nördliche Anschlussbereich (Unstrutniederung) ist der Bodenregion Flusslandschaften mit Böden der Auen und Niederterassen zugeordnet. Örtlich finden sind Vegen und Vega- Gleye aus Auenschluff und –lehm anzutreffen Abbildung 9 Auszug (M 1:12.500) aus der Bodengeologischen Konzeptkarte von Thüringen, M 1:100.000 (BGKK100), Quelle: Kartendienst der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG Jena) Internetseite xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx vom 02.10.2020 Abbildung 10 Auszug (M 1:12.500) aus der Bodenübersichtskarte von Thüringen, M 1:200.000 (BÜK200), Quelle: Kartendienst der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG Jena) Internetseite xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx vom 02.10.2020 Entsprechend einer durchgeführten Baugrunduntersuchung des Geotechnischem Ingenieurbüro Wabra (GIW) ist im Untersuchungsraum von folgender regionalgeologischen Einheit du Schichtenfolge auszugehen.
Boden. 6.7.1. Baugrund
Boden. Im Geltungsbereich herrschen anthropogene Bodengesellschaften vor, deren Bo- denaufbau nicht nur vom Ausgangssubstrat, Bodenart, Wasser- und Klimaverhält- nissen sowie Relief, sondern auch von Nutzungsart und Grad der Aufschüttungen oder Abtragungen bestimmt wird. Laut Biotoptypenplan (09/2002) sind 10,87 ha Flächen des Geltungsbereiches versiegelt oder überbaut und 7,18 ha teilversiegelt. Bezogen auf den gesamten Geltungsbereich entspricht dies einem Versiegelungsgrad von 45 %. Der Versie- gelungsgrad auf den gewerblich genutzten Flächen im südöstlichen Teil des Plan- gebietes liegt bei über 90 %. Eine geringere Versiegelung weisen die Flächen mit den Stallanlagen, der Waldsiedlung und der Trainingsflächen der Trabrennbahn auf. Neben der Versiegelung geht eine starke Beeinträchtigung der Böden von der Pferdehaltung insbesondere im Bereich der Trainingsflächen und Koppeln sowie von der Lager- und Recyclingnutzung auf den Flächen im südöstlichen Teil des Geltungsbereiches aus. Die Auffüllungen im Geltungsbereich weisen eine Mäch- tigkeit von 0,25 bis 1,30 m auf. Hinsichtlich des für das Schutzgut Boden eingriffsrelevanten Kriteriums, der Inten- sität der menschlichen Einflüsse auf den Boden, ist mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes insgesamt eine Verbesserung der Umweltsituation zu erwarten. Hierzu tragen maßgeblich bei, • die Festsetzung der öffentlichen naturnahen Parkanlagen und der öffentlichen Parkanlagen (9,92 ha), • der hohe Anteil an nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Privatgärten) in den Allgemeinen Wohngebieten (WA) und im Mischgebiet (MI), • die Festsetzungen zur Minimierung der Bodenversiegelung (Textliche Festset- zungen Nr. 7 und 12) sowie • die Festsetzung der Flächen für Wald (5,46 ha). Für das Schutzgut Boden ist demnach nicht von einem naturschutzrechtlich rele- vanten Eingriff auszugehen. Im Einzelnen werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes folgenden Belange des Bodeschutzes planungsrechtlich gesichert: Im Plangebiet sollen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen in den All- gemeinen Wohngebieten (WA) und im Mischgebiet (MI) für die auf den Dachflä- chen anfallenden Niederschlagswässer Versickerungsflächen angelegt werden. Dies ist durch § 40 Absatz 2 Satz 3 der Bauordnung für Berlin für Gebiete offener Bauweise geregelt. Ergänzend dazu enthält der Bebauungsplan einen entspre- chenden Hinweis (Hinweis Nr. 1). Zum nachhaltigen Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung und um die hohe Selbstreinigungskraft der Böd...