Ambulante Entbindung. Eine ambulante Entbindung liegt bei einer Hausgeburt vor oder wenn die Wöchnerin spätestens 24 Stunden nach der Niederkunft aus dem Krankenhaus, dem Entbindungsheim oder einer vergleichbaren Einrichtung entlassen wird. Die Entbindungspauschale gewähren wir je Neugeborenes auf Vorlage der Geburtsurkunde. Chemotherapie, Arzneimittel und ärztliche Leistungen der Wir übernehmen im Rahmen einer stationären Heilbehand- lung die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen, diagnostische Tests, Strahlentherapie, Chemothe- rapie, Arzneimittel und Krankenhauskosten. Bei einer Knochenmark- bzw. Organtransplantation (zum Beispiel Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse) übernehmen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Erkrankten als auch für den Spender. Erstattungsfähig sind dabei die mit der Organbeschaffung beim Organspender ver- bundenen Kosten, die Kosten für den Transport des Organs zum Erkrankten sowie die Aufwendungen für eine evtl. stati- onäre Mitaufnahme des Spenders, nicht jedoch für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender.
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Ambulante Entbindung. Eine ambulante Entbindung liegt bei einer Hausgeburt vor oder wenn die Wöchnerin spätestens 2 bis 24 Stunden nach der Niederkunft Nie- derkunft aus dem Krankenhaus, dem Entbindungsheim oder einer vergleichbaren Einrichtung entlassen wird. Die Entbindungspauschale Entbin- dungspauschale gewähren wir je Neugeborenes auf Vorlage der GeburtsurkundeGeburtsurkun- de je Neugeborenes. Chemotherapie, Arzneimittel und ärztliche Leistungen der Wir übernehmen im Rahmen einer stationären Heilbehand- lung die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen, diagnostische Tests, Strahlentherapie, Chemothe- rapie, Arzneimittel und Krankenhauskosten. Bei einer Knochenmark- bzw. Organtransplantation (zum Beispiel Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse) übernehmen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Erkrankten als auch für den Spender. Erstattungsfähig sind dabei die mit der Organbeschaffung beim Organspender ver- bundenen Kosten, die Kosten für den Transport des Organs zum Erkrankten sowie die Aufwendungen für eine evtl. stati- onäre Mitaufnahme des Spenders, nicht jedoch für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender.
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Ambulante Entbindung. Eine ambulante Entbindung liegt bei einer Hausgeburt vor oder wenn die Wöchnerin spätestens 24 Stunden nach der Niederkunft aus dem Krankenhaus, dem Entbindungsheim Ent- bindungsheim oder einer vergleichbaren Einrichtung entlassen wird. Die Entbindungspauschale gewähren wir je Neugeborenes Neugebo- renes auf Vorlage der Geburtsurkunde. Chemotherapie, Arzneimittel und ärztliche Leistungen der Wir übernehmen im Rahmen einer stationären Heilbehand- lung Heil- behandlung die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen, diagnostische Tests, StrahlentherapieStrahlen- therapie, Chemothe- rapieChemotherapie, Arzneimittel und KrankenhauskostenKranken- hauskosten. Bei einer Knochenmark- bzw. Organtransplantation (zum Beispiel Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse) übernehmen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Erkrankten als auch für den Spender. Erstattungsfähig sind dabei die mit der Organbeschaffung Organbeschaf- fung beim Organspender ver- bundenen verbundenen Kosten, die Kosten für den Transport des Organs zum Erkrankten sowie die Aufwendungen für eine evtl. stati- onäre Mitaufnahme stationäre Mit- aufnahme des Spenders, nicht jedoch für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender.
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