Amtliche Listen zugelassener Unternehmer Musterklauseln

Amtliche Listen zugelassener Unternehmer. Manche Mitgliedstaaten führen amtliche Listen der für öffentliche Lieferungen zugelassenen Lieferanten. In der Praxis kann dies gegenüber ausländischen Lieferanten diskriminierend sein, für die es schwieriger ist, Informationen über die Existenz dieser Listen und die entsprechenden Eintragungsverfahren zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Gemeinschaftsgesetzgeber in die Richtlinie 93/36/EWG eine Regelung aufgenommen, die unter Hinweis auf die Nützlichkeit derartiger amtlicher Listen die Bedingungen abgrenzt, unter denen die Mitgliedstaaten auf die Listen zurückgreifen dürfen. Die Listen müssen auf die hier bereits beschriebenen Eignungskriterien der Artikel 20 (Buchstaben a bis d und g), 21, 22 und 23 abgestellt werden. Lieferanten, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, in eine solche Liste eingetragen sind, können die Eintragung unter den nachstehend erläuterten Voraussetzungen als alternativen Nachweis dafür verwenden,. daß sie die in Artikel 20 bis 23 genannten Eignungskriterien erfüllen. Ein Lieferant, der sich für diesen alternativen Nachweis entscheidet, muß dem öffentlichen Auftraggeber eine Bescheinigung der zuständigen Stelle über die Eintragung vorlegen. In dieser Bescheinigung werden die Nachweise, aufgrund deren die Eintragung in die Liste erfolgt ist, sowie die sich aus der Liste ergebende Klassifizierung erwähnt. In bezug auf die Beweiskraft einer solchen Bescheinigung stellt nach Artikel 25 der Richtlinie die von den zuständigen Stellen bescheinigte Aufnahme in solche Listen für die öffentlichen Auftraggeber der anderen Mitgliedstaaten nur im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 Buchstaben a) bis d) und g), des Artikels 21, des Artikels 22 Absatz 1 Buchstaben b) und c) sowie des Artikels 23 Absatz 1 Buchstabe a) eine Vermutung dar, daß der betreffende Lieferant für die seiner Klassifizierung entsprechenden Arbeiten geeignet ist. Die Angaben, die den amtlichen Listen zu entnehmen sind, können nicht in Zweifel gezogen werden. Hinsichtlich der Zahlung der Sozialbeiträge kann bei jeder Vergabe von jedem in die Liste eingetragenen Lieferanten eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Abgesehen von diesen objektiven Beweismitteln kann der öffentliche Auftraggeber vom Lieferanten in den Fällen, wo seine Eignung vermutet wird, zusätzliche Beweismittel verlangen, um die für den betreffenden Auftrag geforderte Eignung zu beurteilen. In den Fällen, wo keine Eignung vermutet wird, muß der Lieferant die vom öffentlichen Auftraggeber unter ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.