An- und Abreisezeiten Musterklauseln

An- und Abreisezeiten. 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. 8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Xxxx verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem verein- barten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernach- tung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
An- und Abreisezeiten. 8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 17.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
An- und Abreisezeiten. Reservierte Zimmer stehen dem Xxxx ab 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 10:30 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Änderungen der Ankunfts- bzw. Abreisezeit bedürfen der vorherigen Absprache. Der Xxxx hat jedoch auch nach Absprache kein vertragliches Anrecht auf eine frühere oder weitere Bereitstellung der Hotelzimmer. Nach 13:00 Uhr hat das Hotel das Recht, den Zimmerpreis für eine weitere Nacht zu berechnen.
An- und Abreisezeiten. Die Anmeldung, An- und Abreise sind während der Öffnungszeiten der Rezeption möglich, in der Hauptsaison von 08:00 – 22:00 Uhr. Der Stellplatz muss am Abreisetag entsprechend seiner vertraglichen Vereinbarung sauber und komplett beräumt verlassen werden. Bei Frist- überschreitung bleibt die Erhebung eines weiteren Entgeltes vorbehalten. Die vertragsge- rechte Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Campinggastes.
An- und Abreisezeiten. Die Hotelzimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zum Bezug bereit und sind am Abreisetag bis 12.00 Uhr zu verlassen. Bei vorzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise kann in Absprache und mit dem Einverständnis der Grand Hotel National AG das Zimmer auch früher bezogen oder später verlassen werden. Wird das Zimmer durch den Xxxx ohne vorgängige Absprache länger beansprucht, kann die Grand Hotel National AG bis 16.00 Uhr 50% des Zimmerpreises und ab 16.00 Uhr 100% in Rechnung stellen.
An- und Abreisezeiten. 3.1. An- und Abreise für Kinderferien im Haus und Zeltlager ist in den Ferienwochen in der Regel am Sonntag zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr, an Wochenenden am Xxxxxxx zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr und am Sonntag zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr. 3.2. Anreise für die Ferienwohnungen / das Ferienhaus ist zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr. Am Abreisetag ist uns die Ferienwohnung / das Ferienhaus bis 11.00 Uhr besenrein zu übergeben. Abweichende An- und Abreisezeiten sind nach Absprache möglich.
An- und Abreisezeiten. 9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. 9.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 14 Uhr zu übergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und wurde zwischen den Parteien nichts anderes ausdrücklich verein- bart, ist der BHB berechtigt, eine entsprechende Mehrvergütung zu verlangen.
An- und Abreisezeiten. 5.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht der gebuchte Stellplatz ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. 5.2. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Xxxx verpflichtet, den Vermieter hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 11.00 Uhr anderweitig zu belegen. 5.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Stellplatz am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen.
An- und Abreisezeiten. Die Zimmer stehen dem VP1 am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmer sind am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr zu beziehen. Ausnahmen gelten nur, wenn dem VP2 zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages eine spätere Ankunftszeit mitgeteilt wird. Werden die Zimmer danach nicht rechtzeitig bezogen, kann der VP2 die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach (ab 20.00 Uhr), bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig belegen. Die Bestimmung der vom VP1 gebuchten Zimmer bzw. Häuser in der jeweiligen Kategorie bleibt vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung dem VP2 überlassen. Die Nutzung der überlassenen Zimmer und Häuser zu anderen als den vereinbarten Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den VP2. Der VP1 ist zur Einhaltung der beiliegenden Hausordnung verpflichtet. Werden die Zimmer am Abreisetag nicht rechtzeitig verlassen, steht dem VP2 ein Schadensersatzanspruch zu, es sei denn der Umstand ist durch den VP1 nicht zu vertreten. Dieser beläuft sich auf 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises. Es bleibt dem VP1 unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtzeitigen Verlassen der Zimmer keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend aufgeführten pauschalierten Kosten.
An- und Abreisezeiten. 6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist und in der Buchungsbestätigung vermerkt, steht die gebuchte Unterkunft spätestens ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. 6.2 Bei einer Ankunft nach 18 Uhr ist der Xxxx verpflichtet, den Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden nach diesem Termin, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. 6.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 11 Uhr zu übergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und wurde zwischen den Parteien nichts anderes ausdrücklich vereinbart, ist der Gastgeber berechtigt, eine entsprechende Mehrvergütung zu verlangen.