An- und Vorkaufsrecht. Bei Vereinbarung von An-und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
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An- und Vorkaufsrecht. Bei Vereinbarung von An-An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
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Samples: media.immowelt.org
An- und Vorkaufsrecht. Bei Vereinbarung von An-An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden Auftraggeber an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
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Samples: img.immonet.de
An- und Vorkaufsrecht. Bei Vereinbarung von An-An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 1,5% des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei einem späteren Kauf ist die volle ursprüngliche Provision fällig.
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