Provisionssätze. Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziff. 3 an uns zu zahlen. Die genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Provisionssätze. Wenn im Angebot nicht anders beschrieben, ist an den Makler folgende Provision zu zahlen: ✓ Vom gewerblichen Mieter/Pächter bei Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines Pachtvertrages zwischen 1,19% und 2,38% Netto-Monatsmieten (Kaltmiete) inkl. 19% Mehrwertsteuer. ✓ Vom Vermieter, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, bei Abschluss eines Mietvertrages zwi- schen 1,19% und 2,38% Netto-Monatsmieten (Kaltmiete) inkl. 19% Mehrwertsteuer. ✓ Vom Käufer, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, bei Ankauf von Haus- und Grundbesitz zwi- schen 3,57% bis zu max. 7,14% inkl. 19% Mehrwertsteuer vom vertraglich vereinbarten Gesamt- kaufpreis. ✓ Vom Verkäufer, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, bei Verkauf von Haus- und Grundbesitz, zwischen 3,57% bis zu max. 7,14% inkl. 19% Mehrwertsteuer vom vertraglich vereinbarten Ge- samtkaufpreis. ✓ Bei der Begründung von Erbbaurechten bis zu max. 7,14% inkl. MwSt. vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten und zwar vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten. ✓ Bei der Begründung von Vorkaufsrechten vom Berechtigten 1,5% inkl. MwSt. vom Verkehrswert des Objektes
Provisionssätze. Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze. Diese sind mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziff. 3 von unserem Auftraggeber an uns zu zahlen. Die Berechnung der Provision erfolgt nach folgenden Bestimmungen:
Provisionssätze. Bei Zustandekommen des Abschluss des Hauptvertrages durch unseren Angebotsnachweis bzw. unsere Vermittlung ermittelt sich unsere Provision der Höhe nach wie folgt; jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe: Vermietung und Verpachtung: - bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren 2,5 Nettomonatsmieten - bei einer Vertragslaufzeit von 5 bis zu 10 Jahren 3 Nettomonatsmieten - bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 10 Jahren 3,5 Nettomonatsmieten - bei Verlängerungsoptionen und Vorkaufsrechten zusätzlich 0,5 Nettomonatsmieten - bei Flächenerweiterungsoptionen zusätzlich 0,5 Nettomonatsmieten Kauf: - bei einem Gesamtkaufpreis von bis zu 2 Mio. € 5,0% vom Gesamtkaufpreis - bei einem Gesamtkaufpreis von 2 bis zu 10 Mio. € 4,0% vom Gesamtkaufpreis - bei einem Gesamtkaufpreis von mehr als 10 Mio. € 3,0% vom Gesamtkaufpreis An- und Vorkaufsrecht/Option: - bei einem Gesamtkaufpreis von bis zu 10 Mio. € 1,0% vom Gesamtkaufpreis - bei einem Gesamtkaufpreis von mehr als 10 Mio. € 0,5% vom Gesamtkaufpreis Erbbaurecht: - bei einem Gesamterbaurechtszins von bis zu 10 Mio. € 3,0% vom Gesamtkaufpreis - bei einem Gesamterbaurechtszins von mehr als 10 Mio. € 2,0% vom Gesamtkaufpreis Gesellschaftskauf: - bei einem Gesellschaftswert von bis zu 10 Mio. € 4,0% vom Gesamtkaufpreis - bei einem Gesellschaftswert von mehr als 10 Mio. € 3,0% vom Gesamtkaufpreis - jedoch mindestens vom Grundstückswert 3,0% vom Verkehrswert
Provisionssätze die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfall von Ihnen zu zahlen.
Provisionssätze. Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
Provisionssätze. Die folgenden Provisionssätze gelten inklusive der zum Vertragszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer.
Provisionssätze. Für die Tätigkeit der SMART Immobilien GmbH gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Auftraggeber und der SMART Immobilien GmbH und sind von diesem Entstehen des Provisionsanspruches gem. Ziff. 3 an die SMART Immobilien GmbH zu zahlen. Die Provisionssätze verstehen sich jeweils inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%.
Provisionssätze. Im erfolgsfall sind folgende Provisionssätze - jeweils zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer - zu bezahlen:
Provisionssätze. Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder keine von nachfolgenden Regelungen abweichende, zur Provisionszahlung verpflichtete Partei expli- zit angegeben ist, gelten nachfolgende Regelungen. Die nach- folgenden Provisionssätze und Faktoren verstehen sich jeweils in- klusive der z. Z. gesetzlich geltenden Umsatzsteuer: