Provisionssätze. Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziff. 3 an uns zu zahlen. Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Provisionssätze. Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze. Diese sind mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziff. 3 von unserem Auftraggeber an uns zu zahlen. Die Berechnung der Provision erfolgt nach folgenden Bestimmungen:
5.1. Vermietung / Verpachtung (gewerblicher Kunde)
5.1.1. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren beträgt die Provision 2,38 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. zahlbar durch den Auftraggeber.
5.1.2. Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 3 Jahren und weniger als 10 Jahren beträgt die Provision 3,57 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. zahlbar durch den Auftraggeber.
5.1.3. Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 10 Jahren oder mehr beträgt die Provision 4,76 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. zahlbar durch den Auftraggeber.
5.1.4. Ist im Hauptvertrag ein Optionsrecht hinsichtlich Fläche oder Laufzeit ‐ auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist ‐ vereinbart, so gilt diese Optionszeit als Vertragslaufzeit.
5.1.5. Im Falle einer Vormietvereinbarung, ist die Provision i.H.v. 1,19 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. fällig.
5.1.6. Ist eine Staffelmiete vereinbart, wird die durchschnittliche monatliche Mietzahlung während der Gesamtfestlaufzeit des Hauptvertrages als Berechnungsgrundlage für die Provision herangezogen. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete bleiben Zeiten, in denen keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt.
5.1.7. Findet innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Hauptvertrages eine Folgeanmietung statt, so finden die genannten Provisionssätze unter § 5.1 entsprechend Anwendung. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend.
Provisionssätze die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfall von Ihnen zu zahlen.
a) Kauf: Bei einem Objektankauf oder dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen basiert die zu zahlende Provision auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Berechnungsgrößen für die Provision gegenüber dem Käufer lauten wie folgt: Bis zu einem Kaufpreis von € 5,0 Mio. 5%, über € 5,0 Mio. bis € 20,0 Mio. 4% und bei Werten über € 20,0 Mio. 3%. Bei der Ausübung einer vereinbarten Option mehr Flächen zu erwerben, zahlt der Käufer die Provision für die Mehrflächen zum Zeitpunkt der Ausübung in der beschriebenen Höhe.
b) Erbbaurecht: Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5 %.
c) An- und Vorkaufsrecht: Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Erwerber 1 %.
d) Vermietung und Verpachtung: Bei Mietverträgen beträgt die Provision 3,0 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten, bei Verträgen bis zu 5 Jahren. Die Provisionssätze erhöhen sich um 0,5 Monatsmieten zuzüglich anteiliger Neben- und Betriebskosten für Mietverträge, die länger als 5 Jahre abgeschlossen worden sind. Enthalten die Miet- oder Pachtverträge Optionen für die Verlängerung der Miet- oder Pachtzeit und/oder Vormietrechte, so erhöht sich die Provision jeweils um 0,5 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten je Option und Vormietrecht.
Provisionssätze. Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze gelten zwischen Ihnen und uns mit dem Abschluss des Maklerauftrages, soweit nicht anders vereinbart:
a) Kauf/Erbbaurecht
b) An- und Vorkaufsrecht
c) Vermietung und Verpachtung
d) Geschäfts- und Unternehmensverkäufe
Provisionssätze. Im erfolgsfall sind folgende Provisionssätze - jeweils zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer - zu bezahlen:
Provisionssätze. Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder keine von nachfolgenden Regelungen abweichende, zur Provisionszahlung verpflichtete Partei expli- zit angegeben ist, gelten nachfolgende Regelungen. Die nach- folgenden Provisionssätze und Faktoren verstehen sich jeweils in- klusive der z. Z. gesetzlich geltenden Umsatzsteuer:
Provisionssätze. Die nachfolgenden Provisionssätze gelten für die Leistungen, die ISS CS für den Auftraggeber erbracht hat. Der Provisionsanspruch entsteht ge- mäß Ziffer 6 und ist durch den Auftraggeber an ISS CS zu zahlen. Die Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich der gültigen Umsatz- steuer.
a) Vermietung und Verpachtung von Gewerbeobjekten Bei Verträgen mit einer Laufzeit: • bis zu 5 Jahren beträgt die Provision 3,0 Nettomonatsmieten; • von mehr als 5 Jahren und weniger als 10 Jahren beträgt die Pro- vision 3,5 Nettomonatsmieten; • ab 10 Jahren beträgt die Provision 4,0 Nettomonatsmieten, jeweils zzgl. 1,0 Nettomonatsmieten je vereinbarter Optionsmietzeit. Sämtliche vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie der gesetzli- chen Mehrwertsteuer gehören zur Nettomonatsmiete. Bei Verträgen mit Staffelmieten ergibt sich die Nettomonatsmiete aus der Durchschnittsmiete über die Vertragslaufzeit. Etwaige mietfreie Zeiten und sonstige Incentives werden bei der Kal- kulation der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Zur Ermittlung der Provisionshöhe gelten Verlängerungsoptionen oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung – unabhängig von ei- ner tatsächlichen Wahrnehmung - als Vertragslaufzeiten im Sinne dieser Ziffer.
Provisionssätze. Die folgenden Provisionssätze gelten inklusive der zum Vertragszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer.
Provisionssätze. Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrags vereinbart und im Er- folgsfalle vom Mieter/Pächter/Käufer/Erwerber an uns zu zahlen.
5.1 Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen, berechnet von der gesamten Vertragssumme: 3,00 % zzgl. 19% MwSt. = 3,57 % inkl. MwSt.
5.2 Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d.h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen: 3,00 % zzgl. 19% MwSt. = 3,57 % inkl. MwSt.
5.3 Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten, bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der bestehenden Aufbauten: 3,00 % zzgl. 19% MwSt. = 3,57 % inkl. MwSt.
Provisionssätze. Die nachstehen aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrags zwischen dem Makler und dem Auftraggeber vereinbart und im Erfolgsfalle vom Auftraggeber zu zahlen. Die Provisionssätze verstehen sich jeweils inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
a) beim Kauf von Immobilien, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, zahlbar vom Käufer 3,57 % sowie vom Verkäufer 3,57 %
b) bei Einräumung von Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, zahlbar vom Berechtigten 1,19 %
c) für Abstandszahlungen oder Warenübernahme von Käufer oder Mieter, berechnet vom Kaufpreis 5,95 %
d) bei Vermietung und Verpachtung gewerblicher Objekte vom Mieter/Pächter 2,4 Monatsmieten von der zu zahlenden Bruttomiete oder Pacht, bei zusätzlicher Einräumung von Option oder Vormietrecht je 1 Monatsmiete
e) bei Vermietung von Wohnraum vom Vermieter 2,38 Monatsmieten vom monatlichen Nettomietzins.