Common use of Anbieterwechsel / Ablauf Clause in Contracts

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der net services an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services ist davon ab- hängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführt. Die Leistungspflicht der net services beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services DATEL beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices DATEL zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche nachträgliche Beauftragung erhebt die net services DATEL eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services DATEL sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services DATEL zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der net services DATEL an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 hTKG). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Rufnummern-Datenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services DATEL ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min Termin durchführt. Die Leistungspflicht der net services DATEL beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Phone & Surf 70 Service Agreement, Phone & Surf 8 Service Agreement

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services FGW beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices von FGW zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services FGW sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services von FGW zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der net services FGW an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services FGW ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min Termin durchführt. Die Leistungspflicht der net services von FGW beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Auftrag Komdsl Privat, Auftrag Komdsl Gewerbe

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services DATEL beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices DATEL zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services DATEL eine Gebühr gemäß Preis- liste Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services DATEL sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services DATEL zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services DATEL an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 hTKG). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Rufnummern-datenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services DATEL ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht der net services DATEL beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Phone & Surf Fibre 500 Agreement, Phone & Surf 30 Service Agreement

Anbieterwechsel / Ablauf. Stand: 11/2022 Der Kunde kann die net services Bisping beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices von Bisping zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V2.1 Seite 3/ 8 Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services Xxxxxxx sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services von Bisping zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services Bisping an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services Bisping ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht der net services Bisping beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Telecommunications Services Agreement

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services DATEL beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices DATEL zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche nachträgliche Beauftragung erhebt die net services DATEL eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services DATEL sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services DATEL zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der net services DATEL an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß gemäß geltendem TKG max. 24 hTKG). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Rufnummern-Datenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services DATEL ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min Termin durchführt. Die Leistungspflicht der net services DATEL beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Telecommunications

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der net services an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services ist davon ab- hängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung Internet . Telefon . Fernsehen ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführt. Die Leistungspflicht der net services beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Internet and Telecommunication Services Agreement

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services Rehnig Group beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern genutzte(n) Rufnummer(n) aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices Rehnig Group zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt willigt, der Kunde ein, dass die net services Rehnig Group sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services Rehnig Group zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services Rehnig Group an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während h).Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services Rehnig Group ist davon ab- hängig, abhängig,dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht der net services Rehnig Group beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: General Terms and Conditions

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services Gesellschaft beauftragen, die bisher bis- her von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices Gesellschaft zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt be- auftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen bisheri- gen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services Gesellschaft eine Gebühr gemäß Preis- liste Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services Gesellschaft sich in seinem Namen Na- men mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services Gesellschaft zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der Ver- tragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische elek- tronische Schnittstelle von der net services Gesellschaft an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber Netz- betreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen vorge- nommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden mel- den die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer Ruf- nummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Rufnummernda- tenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiertaktu- alisiert. Die net services Gesellschaft ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht Leistungs- pflicht der net services Gesellschaft beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices zu übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der net services an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für für ei- nen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services ist davon ab- hängighängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtdurchführt. Die Leistungspflicht der net services beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services KurpfalzTEL beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices KurpfalzTEL oder Dritten zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services KurpfalzTEL sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services KurpfalzTEL oder Dritten zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services KurpfalzTEL oder Dritten an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services KurpfalzTEL ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht der net services KurpfalzTEL beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services AIG beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices von AIG zu übernehmen übernehmen (PortierungPortie- rung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss Vertragsab- schluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular unterschrieben Anbieterwechselformular willigt der Kunde ein, dass die net services AIG sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services von AIG zu portieren. Portierungsanfragen Anbieterwechselanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services AIG an den abgebenden abgeben- den Netzbetreiber geschickt. vom kundeneigenen Festnetz-Anschluss von AIG zu dem Anschluss, zu dem der Anruf weitergeleitet wird. Bedingungen zur Anrufweiterschaltung: Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit Kunde ist der Anschluss für ei- nen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner verpflichtet den Vorgang an die übrigen deut- schen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing Teilneh- mer darüber zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services ist davon ab- hängiginformieren, dass er seinen Anschluss per Rufweiterleitung an dessen Anschluss weiterleitet. Mit der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet Aktivierung der Rufweiterleitung stellt der Kunde sicher, das Einverständnis des Teilnehmers zu besitzen. • Telefonieverbindungssperre Der Kunde kann an seinem Anschluss von AIG abgehende und die Portierung auch zu eingehende Verbindungen selbst sperren. • Änderung der Rufnummer Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss von AIG eine neue Ruf- nummer aus dem vereinbarten Ter- min durchführt. Die Leistungspflicht der net services beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der RufnummerRufnummernkreis von AIG zur Verfügung gestellt werden.

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Samples: Auftrag

Anbieterwechsel / Ablauf. Stand: 09/2022 Der Kunde kann die net services Bisping beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices von Bisping zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V10 Seite 3/ 8 Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services Xxxxxxx sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services von Bisping zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services Bisping an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services Bisping ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht der net services Bisping beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Telecommunications

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services BITel beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern Ruf- nummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices BITel zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nachträg- lich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services BITel eine Gebühr gemäß Preis- liste Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services BITel sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services BITel zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services BITel an den abgebenden abge- benden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht ge- kündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden wer- den innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner Portierungs- partner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Rufnummern- datenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services BITel ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung Rufnummernportie- rung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht der net services BITel beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Telecommunications

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services NHC beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices NHC zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werdenwer- den, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services NHC eine Gebühr gemäß Preis- liste Gebühr je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services NHC sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber Netz- betreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services NHC zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services NHC an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhän- gig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen vor- genommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese die- se gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen an- passen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs Portierungsdaten- austauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services NHC ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsge- mäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht der net services NHC beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Telecommunications

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services FSW beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices von FSW zu übernehmen übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services FSW sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der net services von FSW zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der Vertragskündigung entweder per Fax oder über über eine elektronische Schnittstelle von der net services FSW an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services FSW ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min durchführtTermin durchführt. Die Leistungspflicht der net services von FSW beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Anbieterwechsel / Ablauf. Der Kunde kann die net services SWN beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz der net ser- vices zu von SWN übernehmen (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Ruf- nummer Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine nachträgliche Beauftragung nachträgliche Beauftra- gung erhebt die net services eine Gebühr gemäß Preis- liste SWN ein Entgelt je Rufnummer. Mit dem unterschriebenen unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die net services SWN sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Ver- bindung Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden Kun- den in das GIGA5-Netz der net services zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entwe- der per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der net services SWN an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (ins- besondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums Zeit- raums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem gemäß TKG binnen max. 24 h). Während Während dieser Zeit ist der Anschluss für ei- nen einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deut- schen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen könnenkönnen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs Portierungsdaten- austauschs die Rufnummerndatenbanken aller an- geschlossenen angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die net services SWN ist davon ab- hängigabhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Ter- min Termin durchführt. Die Leistungspflicht der net services von SWN beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

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Samples: Service Agreement