Andere Operationen Musterklauseln

Andere Operationen. Unter Leerfahrten versteht man Leerfahrten ohne Güter an Bord des Fahrzeugs, die in Verbindung mit einer Lastfahrt durchgeführt werden11 . Die Expertengruppe der Kommission, die vom Juristischen Dienst der Kommission unterstützt wird, hat ein Dokument mit Fragen und Antworten erstellt, das das Verständnis der lex specialis klären soll (siehe Anhang 1). Gemäß den Fragen und Antworten erstrecken sich die für eine Lastfahrt geltenden Vorschriften auch auf die anschließende Leerfahrt. So würde beispielsweise eine Leerfahrt im Anschluss an eine Kabotagebeförderung oder eine nicht bilaterale internationale Fahrt eine Entsendung darstellen. Umgekehrt wäre eine Leerfahrt im Anschluss an eine bilaterale Beförderung keine Entsendung. 11 Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.
Andere Operationen. Eine andere Art der Beförderung im Straßenverkehr ist die Fahrt ohne Fahrgäste. Gemäß den Fragen und Antworten15 erstrecken sich die für eine Fahrt ohne Fahrgäste geltenden Regeln auch auf die anschließende Fahrt. So würde beispielsweise eine Fahrt im Anschluss an eine Kabotagebeförderung oder eine nicht bilaterale grenzüberschreitende Fahrt einen Entsendungstatbestand darstellen. Umgekehrt wäre eine Fahrt ohne Fahrgäste im Anschluss an einen bilateralen Vorgang keine Entsendung.