Transit Musterklauseln

Transit. 1) Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen Massnahmen, um den Transit von Energieerzeugnissen im Einklang mit dem Grundsatz der Tran- sitfreiheit und ohne Unterscheidung hinsichtlich des Ursprungs, der Bestimmung oder des Eigentums der Energieerzeugnisse oder Diskriminie- rung bei der Preisfestsetzung, auf der Grundlage dieser Unterscheidungen und ohne unangemessene Verzögerungen, Beschränkungen oder Abgaben zu erleichtern.
Transit. Unter Transit versteht man die Fahrt durch das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates ohne jegliche Be- oder Entladetätigkeit. Gemäß Erwägungsgrund 11 der lex specialis besteht bei Transitfahrten kein wesentlicher Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten des Fahrers und dem durchfahrenen Mitgliedstaat. Dazu gehören beispielsweise Aufenthalte aus hygienischen Gründen. ⮚ Fahrer, die durch die Mitgliedstaaten fahren, gelten nicht als entsandte Arbeitnehmer. Fahrer, die eine Anfangs- oder Endstrecke auf der Straße zurücklegen, die allein aus einer internationalen bilateralen Fahrt besteht, gelten nicht als entsandte Arbeitnehmer. Umgekehrt sind Fahrer, die eine Anfangs- oder Endetappe auf der Straße zurücklegen, die allein aus einem nicht zweiseitigen Vorgang besteht, entsandte Fahrer.
Transit. Unter Transit versteht man die Beförderung durch das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates ohne Aufnahme oder Ausladen von Fahrgästen. ⮚ Fahrer, die durch die Mitgliedstaaten fahren, sind keine entsandten Arbeitnehmer. Fahrer, die eine Anfangs- oder Endstrecke auf der Straße zurücklegen, die allein aus einer internationalen bilateralen Fahrt besteht, gelten nicht als entsandte Arbeitnehmer. Umgekehrt sind Fahrer, die eine Anfangs- oder Endetappe auf der Straße zurücklegen, die allein aus einem nicht zweiseitigen Vorgang besteht, entsandte Fahrer.
Transit. Die Vertragsparteien gewährleisten den Transit im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen nach den Bestim­ mungen des GATT 1994 und dem Vertrag über die Energiecharta.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.