Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteilig- ten über die für diesen Vertragstyp wesentlichen Rechte und Pflichten einig sind, d. h. über die zeitliche Dauer der Arbeitsleistung (tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit) und über das für diese Arbeitsleistung geschul- dete Entgelt. Arbeitsverträge sind formlos zulässig. Aller- dings hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die wichtigsten Regelun- gen in Schriftform überlässt. Dazu gehören: ◼ der Name und die Anschrift der Vertragsparteien; ◼ der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses; ◼ bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses; ◼ der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann; ◼ eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit; ◼ die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit; ◼ die vereinbarte Arbeitszeit; ◼ die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs; ◼ die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses; ◼ ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Um den Betriebsausgabenabzug der Lohnkosten nicht zu gefährden, sollte der nahe Angehörige nicht mehr Lohn bekommen als die übrigen Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen (sog. betriebsinterner Vergleich) – auch wenn es sich z. B. nur um „Benzingutscheine“ handelt. Gibt es keine vergleichbare Position im Betrieb, müssen die Gehäl- ter im Wesentlichen den Maßstäben anderer Arbeitgeber in der Region entsprechen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Angehörige – wie ein fremder Arbeitnehmer – frei über die Lohnzahlung ver- fügen kann. Ausreichend ist bei einem Ehegatten- Arbeitsverhältnis, wenn der Lohn auf ein beiden Ehegatten zugängliches Konto (sog. Oder-Konto) überwiesen wird. In einem anderen Fall vor dem Finanzgericht Nürnberg verlor eine Ärztin hingegen, weil sie die mündlich vereinbarte Putztä- tigkeit ihres Xxxxx (Xxxxxxx) nicht nachweisen konnte. Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit sollten als Nach- weis für das Finanzamt festgehalten werden (Zeiterfas- sung, Stundenzettel). Anderenfalls unters...
Arbeitsvertrag a) Der Arbeitsvertrag wird schriftlich abgeschlossen. Dem Arbeitnehmer ist eine Ausfertigung auszuhändigen.
b) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Arbeitsvertrag. 5. Abschluss des Arbeitsvertrages § 6. Dienstschein § 7. Inhalt des Arbeitsvertrages
Arbeitsvertrag. Für jedes Arbeitsverhältnis gelten die gesetzlichen Bestimmun- gen des Arbeitsvertragsrechtes (OR), die Vorschriften der kan- tonalen Normalarbeitsverträge (NAV) der Landwirtschaft und die im Einzelarbeitsvertrag festgehaltenen Bestimmungen. Für ausserlandwirtschaftliche Tätigkeiten (Gartenbau, Gastge- werbe, Baugewerbe, usw.) sind die bestehenden Gesamtar- beitsverträge der Branchen einzuhalten. Jeder Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollte im Besitz des kantonalen NAV der Landwirtschaft oder des Gesamtarbeitsvertrages der betreffen- den Branche sein. Die NAV können beim jeweiligen Kanton und die GAVs beim SECO oder dem Branchenverband bezogen wer- den.
Arbeitsvertrag. Kündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeitsvertrag. 2.1 Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Tag.
2.2 Der Arbeitsvertrag muss schriftlich vereinbart werden. Es gelten die Inhalte des Nachweisgesetzes. Änderungen im Arbeitsvertrag sollen schriftlich vereinbart werden.
Arbeitsvertrag. Zwischen Frau Xxxxxxxxxx/ Herrn Xxxxxxxx ………………………………………………………………………………..……….. - im folgenden Praxisinhaberin/ Praxisinhaber genannt - Straße ………………………..………….…………………………………..……… Nr.: ……………. PLZ/ Praxisort ………...…………………………………………………….…………………………. und Frau/ Herrn ………………………………………………..…………………………………..……….. - im folgenden Zahnärztin / Zahnarzt genannt - Straße ………………………..………….…………………………………..……… Nr.: ……………. PLZ/ Wohnort ………...……………………………………………………….……….………………. geb.: ………………………………………….. Geburtsort: ………………………………………….. wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
Arbeitsvertrag. Arbeitsvertrag
1 ) Nichtzutreffendes bitte streichen Der Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers ist in die Entgeltgruppe E eingruppiert. Die Höhe des Entgelts ist im Übrigen aus der beiliegenden Gehaltsabrechnung ersichtlich. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die Fristen des TV DN. Ort, Datum Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers
Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag ist die Summe der Regeln, die Arbeitgebende und Arbeitnehmende dem Arbeitsverhältnis zugrunde legen wollen. Ein Arbeitsvertrag kann deshalb grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Der TVöD sieht jedoch in § 2 Absatz 1 den schriftlichen Abschluss des Arbeitsvertrages vor.
Arbeitsvertrag. 7 Schriftform, Nebenabreden 13 § 8 Probezeit 13 Abschnitt IV- Allgemeine Arbeitsbedingungen § 9 Ärztliche Untersuchung 13 § 10 Allgemeine Pflichten 14 § 11 Schweigepflicht 14 § 12 Belohnungen und Geschenke 14 § 13 Nebentätigkeit, Vergleichbarkeit von Vergütungs- und Lohngruppen mit Besoldungsgruppen 15 § 14 Vertretung, Versetzung und Abordnung 16 § 15 Personalakten 16