Andere Zahlungsverfahren. Für Kreditkarten und andere Zahlungskarten wird BS PAYONE als Netzbetreiber die Transaktionen und Autorisierungen ent- weder selbst verarbeiten oder an den jeweils zuständigen Ab- rechnungsdienstleister weiterleiten. Sonstige Bestimmungen zum Leistungsumfang Werden bei der Zuführung der Daten andere Netzbetreiber oder Dienstleister zwischengeschaltet, beginnt die Leistung von BS PAYONE erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Daten in die Systeme der BS PAYONE gelangt sind. Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind Telekommunikati- onsdienste (z.B. Telefonnetz ISDN, Internet) und Zahlungs- Software nicht Bestandteil der Leistungen unter diesem Ver- trag. Installationskosten werden gesondert berechnet. Der VP ist verpflichtet, die von BS PAYONE im POS-Gerät ein- gestellten oder dem VP auf anderem Wege mitgeteilten Zugangsdaten für Autorisierungsanfragen zu verwenden. BS PAYONE ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen zu bedienen. BS PAYONE ist berechtigt, das Leistungsangebot zur Verbes- serung des Verfahrens und seiner Sicherheit sowie zur Ein- haltung geänderter Anforderungen der Kreditinstitute oder der anwendbaren Rechtsbestimmungen zu ändern. Ände- rungen werden dem VP schriftlich mit einer angemessenen Frist angekündigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Andere Zahlungsverfahren. Für Kreditkarten und andere Zahlungskarten wird BS PAYONE als Netzbetreiber die Transaktionen und Autorisierungen ent- weder entweder selbst verarbeiten oder an den jeweils zuständigen Ab- rechnungsdienstleister Abrechnungs- dienstleister weiterleiten. Sonstige Bestimmungen zum Leistungsumfang Werden bei der Zuführung der Daten andere Netzbetreiber oder Dienstleister zwischengeschaltet, beginnt die Leistung von BS PAYONE erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Daten in die Systeme der BS PAYONE gelangt sind. Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind Telekommunikati- onsdienste Telekommunikations- dienste (z.B. Telefonnetz ISDN, Internet) und Zahlungs- Zahlungs-Software nicht Bestandteil der Leistungen unter diesem Ver- tragVertrag. Installationskosten Installati- onskosten werden gesondert berechnet. Der VP ist verpflichtet, die von BS PAYONE im POS-Gerät ein- gestellten eingestell- ten oder dem VP auf anderem Wege mitgeteilten Zugangsdaten für Autorisierungsanfragen zu verwenden. BS PAYONE ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Ver- pflichtungen eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen zu bedienen. BS PAYONE ist berechtigt, das Leistungsangebot zur Verbes- serung Verbesserung des Verfahrens und seiner Sicherheit sowie zur Ein- haltung geänderter Einhaltung geän- derter Anforderungen der Kreditinstitute oder der anwendbaren Rechtsbestimmungen zu ändern. Ände- rungen Änderungen werden dem VP schriftlich mit einer angemessenen Frist angekündigt.
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