Andienungsrecht. Der LN übernimmt im Hinblick auf den vereinbarten Restwert die garantiemäßige Verpflichtung, diesen Restwert für das Leasingobjekt zu zahlen, sofern MAN FS von ihrem Andienungsrecht nach Ablauf der Leasingdauer Gebrauch macht. Dieses Andienungsrecht wird MAN FS erfahrungsgemäß dann ausüben, wenn das Leasingobjekt nach Ablauf der unkündbaren Leasingdauer einen niedrigeren Verkehrswert als den hier vereinbarten Restwert ausweist, denn nach den durch die Finanzbehörden ergangenen Leasingerlassen trägt der LN das Risiko der Wertminderung, während die Chance der Wertsteigerung ausschließlich MAN FS zukommt. Kommt ein Verlängerungsvertrag nicht zustande, ist der LN daher auf Verlangen von MAN FS verpflichtet, das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert zzgl. gesetzlicher MWSt. zu kaufen. Dem LN ist hierbei bekannt, dass es sich dann um einen gebrauchten Gegenstand handelt, bei dem aufgrund des Alters und seiner bisherigen Nutzung ein Verschleiß eingetreten ist. Der vertragsgemäße Zustand des Leasingobjektes zum Verkaufszeitpunkt ergibt sich daher unter Berücksichtigung des Alters und der Nutzung. MAN FS bietet den Kauf des Leasingobjektes unter Ausschluss jeder Haftung von MAN FS für Mängel an. Auf Schadenersatz kann MAN FS in jedem Falle nur in Anspruch genommen werden, - wenn MAN FS mindestens fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat, - wenn MAN FS mindestens fahrlässig gegen Vertragspflichten verstoßen hat und hierdurch ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist. - wenn MAN FS gegen seine sonstigen vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen hat, - soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Das Eigentum an dem Leasingobjekt verbleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Leasingvertrag bestehenden Forderungen bei MAN FS.
Appears in 2 contracts
Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Andienungsrecht. Der LN übernimmt im Hinblick auf den vereinbarten Restwert „Restwert“ die garantiemäßige Verpflichtung, diesen Restwert „Restwert“ für das Leasingobjekt Leasing- gut zu zahlen, sofern MAN FS der LG von ihrem seinem Andienungsrecht nach Ablauf der Leasingdauer Leasinglaufzeit Gebrauch macht. Dieses Andienungsrecht Andienungs- recht wird MAN FS der LG erfahrungsgemäß dann ausüben, wenn das Leasingobjekt Lea- singgut nach Ablauf der unkündbaren Leasingdauer Grundleasingzeit einen niedrigeren Verkehrswert Ver- kehrswert als den hier vereinbarten Restwert ausweist„Restwert“ aufweist, denn nach den durch die Finanzbehörden ergangenen Leasingerlassen trägt der LN das Risiko der Wertminderung, während die Chance der Wertsteigerung ausschließlich MAN FS dem LG zukommt. Kommt ein Verlängerungsvertrag nicht zustande, ist der LN daher auf Verlangen von MAN FS des LG verpflichtet, das Leasingobjekt den Leasinggegenstand zum vereinbarten Restwert zzgl. gesetzlicher MWSt. Mehrwertsteuer zu kaufenkau- fen. Dem LN ist hierbei bekannt, dass es sich dann um einen gebrauchten gebrauch- ten Gegenstand handelt, bei dem aufgrund des Alters und seiner bisherigen Nutzung ein Verschleiß eingetreten ist. Der vertragsgemäße vertragsge- mäße Zustand des Leasingobjektes Leasinggegenstandes zum Verkaufszeitpunkt ergibt sich daher unter Berücksichtigung des Alters und der NutzungNut- zung. MAN FS bietet den Der Kauf des Leasingobjektes Gegenstandes erfolgt unter Ausschluss jeder Haftung von MAN FS Haf- tung des LG für Mängel anMängel. Auf Schadenersatz kann MAN FS in jedem Falle nur der LG aber in Anspruch genommen werdenwer- den, - wenn MAN FS -wenn er mindestens fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten Vertragspflich- ten verstoßen hat, - wenn MAN FS -wenn er mindestens fahrlässig gegen Vertragspflichten verstoßen hat und hierdurch ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist. - wenn MAN FS , -wenn er gegen seine sonstigen vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen hat, - soweit -soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft Eigen- schaft gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst er- möglicht und auf deren Einhaltung der LN regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die der LG dem LN nach dem Inhalt des Kauf- vertrages gerade zu gewähren hat. Das Eigentum an dem Leasingobjekt Leasinggegenstand verbleibt bis zur vollständigen voll- ständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Leasingvertrag bestehenden be- stehenden Forderungen bei MAN FSbeim LG.
Appears in 2 contracts
Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement