Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Musterklauseln

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 4.1 Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 4.2 Auf ein nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhenden Zurückbehaltungsrecht kann sich der Besteller nicht berufen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Gegenüber unseren Forderungen kann der KUNDE nur aufrechnen oder ein Zurückbehal- tungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig Zu den Fällen höherer Gewalt zählen auch Krankheits- oder Infektionsausbrüche, Epide- mien, Pandemien sowie jedes Ereignis und/oder jede Verkettung von Umständen, die direkt oder indirekt durch die COVID-19-Pandemie verursacht werden, und die die Leistungsfähigkeit einer Partei behindern oder verzögern.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 20.1. Gegen Forderungen der SWS kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. 20.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. 23.1. Gegen Forderungen der ACP kann der Kunde nur mit sol- chen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. 23.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs-recht gegen unsere fälligen Ansprüche wegen eigener Gegen-forderungen nur im Umfang von rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen zu.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Die Aufrechnung gegen Ansprüche von XxxxXxxx.Xxxxxxx ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber XxxxXxxx.Xxxxxxx.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Es kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht. Dem Auftraggeber steht die Aufrechnung mit eigenen Forderungen bzw. ein Zurückbehal- tungsrecht nur zu, sofern die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.