Common use of Anfangshilfe Clause in Contracts

Anfangshilfe. Wir zahlen zusätzlich einen Betrag in Höhe von drei Monatsrenten, wenn erstmals eine Rente aus dieser Zusatzversiche- rung fällig wird. (1) Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Zusatzversicherung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürf- tigkeit im Sinne von § 3 eingetreten ist. Die Pflegebedürftigkeit muss uns in Textform gemeldet werden. Eine frühzeitige Meldung erleichtert die Prüfung Ihrer Ansprüche. Wird uns die Pflegebedürftigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach ih- rem Eintritt angezeigt, leisten wir ab dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt. Bei späterer Anzeige erbringen wir die Leistun- gen ab Beginn des Monats Ihrer Anzeige bei uns. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Verspätung der Meldung we- der von Ihnen noch vom Anspruchserhebenden verschuldet worden ist. (2) Wenn Sie eine Karenzzeit vereinbart haben, werden die Leistungen nach § 1 Absatz 1 und 2 aus dieser Zusatzversiche- rung frühestens mit dem Ablauf der vereinbarten Karenzzeit fällig, sofern die Pflegebedürftigkeit während der Karenzzeit ununterbrochen bestanden hat und nach deren Ablauf noch andauert. Wir erbringen diese Rentenleistungen nur für die Zeit nach dem Ablauf der Karenzzeit.

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Samples: Kundeninformationen Für Eine Risiko Lebensversicherung, Kundeninformationen Für Eine Garantrente Vario, Kundeninformationen Für Eine Klassikrente

Anfangshilfe. Wir zahlen zusätzlich einen Betrag in Höhe von drei MonatsrentenMo- natsrenten, wenn erstmals eine Rente aus dieser Zusatzversiche- rung Zusatz- versicherung fällig wird. (1) Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Zusatzversicherung Zusatzversiche- rung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürf- tigkeit Pflege- bedürftigkeit im Sinne von § 3 eingetreten ist. Die Pflegebedürftigkeit Pfle- gebedürftigkeit muss uns in Textform gemeldet werden. Eine frühzeitige Meldung erleichtert die Prüfung Ihrer AnsprücheAn- sprüche. Wird uns die Pflegebedürftigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach ih- rem ihrem Eintritt angezeigt, leisten wir ab dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt. Bei späterer Anzeige An- zeige erbringen wir die Leistun- gen Leistungen ab Beginn des Monats Ihrer Anzeige bei uns. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Verspätung der Meldung we- der weder von Ihnen noch vom Anspruchserhebenden verschuldet worden ist. (2) Wenn Sie eine Karenzzeit vereinbart haben, werden die Leistungen nach § 1 Absatz 1 und 2 aus dieser Zusatzversiche- rung Zusatzver- sicherung frühestens mit dem Ablauf der vereinbarten Karenzzeit fällig, sofern die Pflegebedürftigkeit während der Karenzzeit ununterbrochen bestanden hat und nach deren Ablauf noch andauert. Wir erbringen diese Rentenleistungen Renten- leistungen nur für die Zeit nach dem Ablauf der KarenzzeitKarenz- zeit.

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Samples: Kundeninformationen Für Eine Garantrente Vario