Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. 7.1 Wir können gegebenenfalls vereinbarte Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist.
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Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. 7.1 10.1 Wir können gegebenenfalls vereinbarte Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen auch anfechtenanfech- ten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst be- wusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist.
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