Common use of Angaben zum Informationssicherheitsbeauftragten Clause in Contracts

Angaben zum Informationssicherheitsbeauftragten. Xxxxxxx Xxxxxx Tel.: (+00) 000 00000-00 Fax: (+00) 000 00000-00 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxxx ▪ Zentrale Verwaltung ▪ Zentrale IT ▪ Erfassung und Prüfung von Abrechnungen und Belegen im Rahmen der Auftragsverarbeitung ▪ Digitalisierung von Belegen und Abrechnungen im Rahmen der Auftragsverarbeitung ▪ Betrieb einer DMP-Datenstelle im Auftrag verschiedener DMP-Arbeitsgemeinschaften Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx ▪ Kurz- und Langzeitarchivierung von Belegen, Abrechnungen und Datenträgern im Rahmen der Auftragsverarbeitung ▪ Archivierung eigener Geschäftsunterlagen ▪ Prüfung von Abrechnungen und Belegen im Rahmen der Auftragsverarbeitung Xx xxxxx Xxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx ▪ Digitalisierung von Belegen und Abrechnungen im Rahmen der Auftragsverarbeitung ▪ Kurz- und Langzeitarchivierung von Belegen und Abrechnungen im Rahmen der Auftragsverarbeitung Xxxxxxxx Xxxxx 0-0 00000 Xxxxxxx ▪ Außenstelle IT (Softwareentwicklung, Qualitätssicherung, Operating, DB-Administration) ▪ Prüfung von Abrechnungen und Belegen im Rahmen der Auftragsverarbeitung Xxxxxxxxx-Xxxx-Xxxxxx 0x 00000 Xxxx ▪ Prüfung von Abrechnungen und Belegen im Rahmen der Auftragsverarbeitung ▪ Es sind vier Sicherheitszonen entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten eingerichtet (0-Außenbereich, 1-Kontrollierter Innenbereich, 2-Interner Bereich, 3-Hochsicherheitsbereich). ▪ Für alle Zutrittsstellen, die von einem großen Personenkreis genutzt werden muss oder die zu einem Hochsicherheitsbereich gehören, ist ein DV-gestütztes Zutrittskontrollsystem zur Gewährleistung einer effektiven Zutrittskontrolle mit Protokollierung aller Zutritte und Zutrittsversuche im Einsatz. ▪ Zur Vereinfachung der Vergabe von Zutrittsberechtigungen erfolgt eine Zusammenfassung der erforderlichen Zutrittsrechte bestimmter Beschäftigtengruppen zu Zutrittsprofilen. Davon ausgenommen sind Berechtigungen für die Sicherheitszone 3 (Hochsicherheitsbereich). ▪ Der Zutritt zur Sicherheitszone 3 wird nur in begründeten Fällen mit Zustimmung des für den jeweiligen Sicherheitsbereichs Verantwortlichen durch die Einzelzuweisung der Berechtigung gewährt. ▪ Die Zutrittsrechte sind auf das erforderliche Minimum nach dem Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ beschränkt. ▪ Wenig frequentierte Zutrittsstellen und Einzelbüros bis zur Sicherheitszone 2 werden durch mechanische Einzelschließungen (Sicherheitsschließzylinder) gesichert. ▪ Es wird ein Schlüsselverzeichnis mit geregelter Aus- und Rückgabe der Schlüssel gegen Quittung geführt. ▪ Nicht ausgegebene Schlüssel werden gesichert in einem Tresor aufbewahrt. ▪ Alle Beschäftigten sind zum sichtbaren Tragen der Zutritts-/Mitarbeiterkarte bereits ab Sicherheitszone 1 (kontrollierter Innenbereich) verpflichtet. ▪ Die Zutritts-/Mitarbeiterkarten sind zur optischen Kontrolle mit einem Passfoto und der Personalnummer ausgestattet. Sie enthalten keinerlei Hinweise zum Unternehmen, um die Möglichkeit einer missbräuchlichen Verwendung bei Verlust einzuschränken. ▪ Die Beschäftigten sind verpflichtet, den Verlust ihrer Zutritts-/Mitarbeiterkarte unverzüglich anzuzeigen. Die Karten werden dann sofort gesperrt. ▪ Fremdpersonen (Besucher, Gäste etc.) dürfen erst nach Anmeldung, Legitimation und Registrierung im Besucherbuch und nur in Begleitung und mit Besucherkarte die Räumlichkeiten betreten. ▪ An den Standorten Leipzig-Mölkau und Taucha übernimmt der Wachschutz auch den Empfangs- und Pförtnerdienst. Der Pförtner kontrolliert bzw. beobachtet die Personenbewegungen an der Pforte. Unbekannte Personen haben sich beim Pförtner auszuweisen. Der Pförtner nimmt Besucher sowie Post- und Lieferdienste in Empfang und informiert die Besuchten. Er erfasst Besucher in einem Besucherbuch und stellt Besucherkarten aus. ▪ Die Eingangsbereiche und Fluchttüren der Gebäude und Mietbereiche sowie zu den Sicherheits-Serverräumen werden vom Wachschutz be- bzw. überwacht. Diese Bereiche sind darüber hinaus auch videoüberwacht. ▪ Zur Sicherung aller Gebäude bzw. Mietbereiche sind Einbruchmeldeanlagen mit Aufschaltung beim Wachschutz bzw. einer Notrufzentrale installiert. ▪ Bei Gebäudeteilen, die zur Sicherheitszone 3 (Hochsicherheitsbereich) gehören, sowie bei Archivstandorten werden keine Hinweise auf die Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten angebracht, um Unbefugten keine Anhaltspunkte für ein gezieltes Eindringen zu geben. ▪ Gefährdete Verglasungen im Erdgeschossbereich und beim Vorhandensein von Aufstiegshilfen (z. B. Rank-Gerüste, Fallrohre) sind durch das Aufbringen einer einbruchhemmenden Folie geschützt. ▪ Außerhalb der Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen werden durch den Wachschutz die Vorgaben zum Verschließen der Hauseingangs- und Etagentüren überprüft und bei Bedarf umgesetzt.

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