Angebote, Vertragsschluss. 2.1. Unsere Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahme- frist enthalten. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumen- tationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen werden, an denen wir uns Eigentums- und Ur- heberrechte vorbehalten. 2.2. Vereinbarungen oder Abschlüsse, die der Kunde mit den für uns tätigen Mitarbei- tern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen trifft, bedürfen der nachträgli- chen, schriftlichen Bestätigung durch uns. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehil- fen nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 2.3. Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Unsere Annahme erfolgt durch Erklärung in Textform (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereit- schaftsanzeige) oder durch Auslieferung der Ware. Sofern sich aus der Bestel- lung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertrags- schluss uns gegenüber abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde ist verpflichtet, uns un- verzüglich (§ 121 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) über Abweichun- gen der Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung von dem ursprüng- lichen Angebot anzuzeigen. 2.4. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Ab- bildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Einhaltung zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Änderungen dieser Merkmale behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen.
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Angebote, Vertragsschluss. 2.1. Unsere Vertragsangebote 2.1 Die Angeboteder SemsoTec Group sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Unsere Muster sind oder eine unverbindliche Ansichtsmuster von allgemeinem Charakter und in keiner Weise für bestimmte Annahme- frist enthaltenEigenschaften bindend.
2.2 Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer verbindlich, einen entsprechenden Vertrag schließen zu wollen. Dies gilt auchDie SemsoTec Group ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochennach Eingang anzunehmen, wenn in dem Kunden Kataloge, technische Dokumen- tationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen werden, an denen wir uns Eigentums- und Ur- heberrechte vorbehalten.
2.2. Vereinbarungen oder Abschlüsse, die der Kunde mit den für uns tätigen Mitarbei- tern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen trifft, bedürfen der nachträgli- chen, schriftlichen Bestätigung durch uns. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehil- fen Auftrag nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.3eine län- gere Frist genannt ist. Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Unsere Annahme erfolgt durch Erklärung in Textform (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereit- schaftsanzeige) kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der WareWare an den Käufer erklärt werden. Sofern sich aus Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmedes Vertrags-
5.4 Erhält der Bestel- lung nichts anderes ergibtKäufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir berechtigtso ist die SemsoTec Group lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, das Vertragsangebot des Kunden wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
5.5 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch die SemsoTec Group nicht. Herstellerga- rantien bleiben davon unberührt.
5.6.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmender Ablieferung durch die SemsoTec Group zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der SemsoTec Group unverzüglich Anzeige zu machen. Rechtserhebliche Erklärungen Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Verletzung der Anzeigenobliegenhei- ten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und Anzeigen, für die Rechtzeitigkeit der Kunde nach Vertrags- schluss uns gegenüber abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde ist verpflichtet, uns un- verzüglich (§ 121 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) über Abweichun- gen der Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung von dem ursprüng- lichen Angebot anzuzeigenMängelrüge.
2.4. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Ab- bildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Einhaltung zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Änderungen dieser Merkmale 5.6.2 Im Falle einer ungerechtfertigten Kundenreklamation behalten wir uns auch das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr, in Höhe von 100 €, zu erheben.
5.7 Die Gewährleistung erfolgt nach Absendung der Xxxx der SemsoTec Group durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer Auftragsbestätigung vormangelfreien Sache. Schlägt eine solche Nacherfüllung fehl, sofern diese Änderungen weder so kann der Auftragsbestätigung noch Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Spezifikation des Kunden widersprechenVergütung (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, ins- besondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. angebotes durch die SemsoTec Group zustande.
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Angebote, Vertragsschluss. 2.1. Unsere Vertragsangebote 2.1 Angebote von Rampf sind freibleibend und unverbindlich, sofern soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahme- frist Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumen- tationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen werden, an denen wir uns Eigentums- und Ur- heberrechte vorbehalten.
2.2. Vereinbarungen oder Abschlüsse, die der Kunde mit den für uns tätigen Mitarbei- tern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen trifft, bedürfen der nachträgli- chen, schriftlichen Bestätigung durch uns. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehil- fen nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.3. 2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden Käufer gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Unsere Annahme erfolgt durch Erklärung in Textform (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereit- schaftsanzeige) oder durch Auslieferung der Wareverbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestel- lung Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir ist Xxxxx berechtigt, das dieses Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2.3 Der Vertrag einschließlich dieser AGBs ist erst geschlossen, wenn der Käufer das verbindliche Angebot von Rampf schriftlich, fristgemäß angenommen hat oder Rampf die Bestellung oder den Auftrag des Käufers fristgemäß angenommen und schriftlich bestätigt hat. Rechtserhebliche Erklärungen Eine solche schriftliche Bestätigung durch Xxxxx braucht nicht zu erfolgen, wenn sie den Umständen nach nicht zu erwarten war oder der Käufer auf sie verzichtet hat.
2.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen Xxxxx und Anzeigendem Käufer ist der geschlossene Vertrag im Sinne der Ziff. 2.3. Dieser gibt alle vorangegangenen Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Xxxxx vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
2.5 Dem Käufer auch in elektronischer Form von Rampf überlassene Produktbeschreibungen, Unterlagen und Angaben, wie z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Toleranzen oder technische Daten, sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die der Kunde nach Vertrags- schluss uns gegenüber abgibt aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sowie geringfügige sonstige Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.6 Sämtliche Garantien von Xxxxx (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde ist verpflichtet, uns un- verzüglich (§ 121 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) über Abweichun- gen der Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung von dem ursprüng- lichen Angebot anzuzeigen.
2.4. 2.7 Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder im Angebot von Xxxxx gemachten Angaben (einschließlich der Angaben in den zum Angebot gehörenden ergänzend überreichten Unterlagen) dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Xxxxx vom Käufer nicht verwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Xxxxx ist berechtigt, übergebene Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Ab- bildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Einhaltung zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Änderungen dieser Merkmale behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechenjederzeit vom Käufer herauszuverlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote, Vertragsschluss. 2.1. Unsere Vertragsangebote 2.1 Die Angebote von IMS-TIGER electronics sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Unsere Muster sind oder eine unverbindliche Ansichtsmuster von allgemeinem Charakter und in keiner Weise für bestimmte Annahme- frist enthaltenEigenschaften bindend.
2.2 Mit der Auftragserteilung erklärt der Käufer verbindlich, einen entsprechenden Vertrag schließen zu wollen. Dies gilt auchIMS-TIGER electronics ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen, wenn in dem Kunden Kataloge, technische Dokumen- tationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen werden, an denen wir uns Eigentums- und Ur- heberrechte vorbehalten.
2.2. Vereinbarungen oder Abschlüsse, die der Kunde mit den für uns tätigen Mitarbei- tern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen trifft, bedürfen der nachträgli- chen, schriftlichen Bestätigung durch uns. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehil- fen Auftrag nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.3eine längere Frist genannt ist. Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Unsere Annahme erfolgt durch Erklärung in Textform (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereit- schaftsanzeige) kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der WareWare an den Käufer erklärt werden. Sofern sich aus Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Vertragsangebotes durch von IMS-TIGER electronics zustande.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestel- lung nichts anderes ergibtrichtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von IMS-TIGER electronics. Dies gilt nur für den Fall, sind wir berechtigtdass die Nichtlieferung nicht von IMS-TIGER electronics zu vertreten ist, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang insbesondere bei uns anzunehmen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertrags- schluss uns gegenüber abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformAbschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde ist verpflichtet, uns un- verzüglich (§ 121 AbsKäufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informiert. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) über Abweichun- gen der Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung von dem ursprüng- lichen Angebot anzuzeigenEine bereits erbrachte Gegenleistung wird umgehend zurückerstattet.
2.4. 2.4 Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen AngabenAngebote und sämtliche Anlagen (insbesondere Pläne, Zeichnungen, Ab- bildungenDarstellungen, technischen Datentech- nische Angaben, Gewichts-Preislisten) sind stets vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch IMS-TIGER electronics zulässig. Die Ge- heimhaltungspflicht besteht nicht bzw. entfällt bei Informationen, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheits- welche dem Kunden bereits vorher bekannt waren oder Haltbarkeitsgarantien und werden nur dann Vertragsbestandteildie öffentlich bekannt gemacht worden sind, wenn ihre Einhaltung zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Änderungen dieser Merkmale behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation ohne dass eine Vertrags verletzung des Kunden widersprechenKäufers hierfür ursächlich war.
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Samples: Terms and Conditions of Sale