Vertragsschluss / Lieferbeginn Musterklauseln

Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter An- gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kün- digung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Auftrags seitens des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Der Ver- trag kann vom Kunden ausschließlich über die Internetseite des Lieferanten beauftragt werden. Eine Beliefe- rung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. 1.2. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von dem Lieferanten gespeichert und ist im Kundenportal einsehbar. 1.3. Die Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages erfolgt grundsätzlich über das Kundenportal des Lieferanten oder per E-Mail. Eine Verschlüsselung der E-Mail erfolgt nicht. 1.4. Der Vertrag kann nur in deutscher Sprache abgeschlossen werden. 1.5. Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, frühestens möglich zum Ablauf der Erstlaufzeit. Besondere Kündigungsrechte gemäß Gesetz oder den AGB der SWU bleiben unbe- rührt.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist frei- bleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündi- gung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Liefer- beginns zustande, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat. Erst mit Zugang der Vertragsbestätigung beginnt die Widerrufsfrist. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Lition Energie GmbH in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Liefer- beginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung er- folgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gem. §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. 1.2. Lition versteht sich als digitaler Energieversorger. Für die gesamte Kommunika- tion wird daher die im Auftrag angegebene Emailadresse genutzt. Dies enthält insb. jegliche vertragsrelevante Kommunikation wie Änderungen der AGB oder Anpassung von Preisen. Der Kunde ist für die Richtigkeit und sofortige Mitteilung von Änderungen selbst verantwortlich. Der Lition Energie GmbH steht es frei, Verträge mit ungültiger Emailadresse zu stornieren.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 1.1. Der Gaslieferungsvertrag kommt durch Bestätigung der Stadtwerke Ah- len GmbH (im Folgenden Stadtwerke) in Textform unter Angabe des vo- raussichtlichen Lieferbeginns zustande. Ein Vertragsschluss kann nur erfolgen, wenn der Kunde Haushaltskunde i.S.d. § 3 Nr.22 EnWG ist. 1.2. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Beliefe- rung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertra- ges etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Wi- derrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. Das Vertragsverhältnis kommt durch die Vertragsbestätigung der Stadtwerke Energie in Textform (per E-Mail) gegenüber dem Kunden unter Angabe des Liefer- beginns zustande. Dieser hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwen- digen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert die Stadtwerke Energie hierzu ausdrücklich auf. Die Stadtwerke Energie werden den Kunden un- verzüglich (spätestens 14 Tage) nach Eingang des Auftrags zur Lieferung in Text- form informieren, ob und zu welchem Termin die Lieferung voraussichtlich erfolgen kann.
Vertragsschluss / Lieferbeginn. 3.1. Voraussetzung für das Zustandekommen des Energieliefervertrages ist, dass sich die Verbrauchsstelle im Grundversorgungsgebiet der SWA befindet und dass ein Stromhausanschluss vorhanden ist. Von Seiten der SWA dürfen keine offenen Forderungen aus Energielieferverträgen gegenüber dem Kunden bestehen. 3.2. Die von SWA im Internet zum Abruf in deutscher Sprache bereit gehaltenen Leistungs- und Preisbeschreibungen stellen kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Stromlieferungen bei der SWA zu bestellen, dar. 3.3. Die Belieferung mit Strom zu diesen Bedingungen kann vom Kunden ausschließlich online unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx beauftragt werden. 3.4. Der Kunde leitet den Bestellvorgang im Kundenportal durch einen Klick auf einen Link mit der Bezeichnung „Anmeldung für Neukunden“ oder durch einen Klick auf einen Link mit der Bezeichnung „Produktwechsel“ ein. Alternativ kann der Bestellvorgang auf der Startseite der Internetseite der SWA durch Eingaben in den Produktrechner und durch Betätigen der Taste „Berechnen“ eingeleitet werden. Nach Auswahl des gewünschten Produkts und Eingabe der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen sowie der Auswahl der Zahlungsweise wird dem Kunden eine generierte Zusammenfassung seiner Bestelldaten online zur Verfügung gestellt, um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde berichtigen, indem er jeweils den Link mit der Bezeichnung »Zurück« benutzt. Darüber hinaus bestätigt der Kunde im Rahmen der angezeigten Zusammenfassung diese AGB, das Lesen der Widerrufsbelehrung in Punkt 4 dieser AGB sowie das Lesen der StromGVV jeweils durch einen Klick auf die entsprechende Checkbox im Rahmen der Zusammenfassung der Bestelldaten. 3.5. Durch einen Klick auf den mit der Bezeichnung »Zahlungspflichtig bestellen« versehenen Link unter der Zusammenfassung der Bestelldaten sendet der Kunde seine Bestellung, die ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss darstellt, an die SWA. 3.6. Dem Kunden wird unmittelbar nach Absenden der Bestellung eine automatisch generierte E-Mail zugesandt, die den Eingang der Bestellung auf dem Server der SWA bestätigt (Bestellbestätigung) und dem Kunden eine Transaktionsnummer für Rückfragen zu seiner Bestellung mitteilt. Diese E-Mail stellt keine Annahme eines Vertragsangebots dar, sondern dient lediglich dazu, den Kunden über den Eingang der Bestellung zu informieren. 3.7. SWA ist berechtigt, das Angebot in...