Common use of Angebote, Vertragsschluss Clause in Contracts

Angebote, Vertragsschluss. 1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbind- lich, soweit sie bei ausreichender Bestimmtheit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Technische Angaben (z. B. über Maße, Gewichte, Mengen, Typen etc.) sind ebenso wie Zeitangaben für die Durchführung des Auftrags und die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen (z. B. Abbildun- gen, Zeichnungen) auch bei verbindlichen Angeboten nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht jeweils ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet sind. Die Übernahme von Abfällen und Abwasser in die Verwertungs-, Beseitigungs- und Behandlungsanlagen des Auftrag- nehmers erfolgt auch bei verbindlichen Angeboten nur im Rahmen freier Kapazitäten. 2. Bestellungen oder Aufträge des Auftraggebers kann der Auftrag- nehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. 3. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn der Auftraggeber das verbindliche Angebot des Auftragnehmers fristgemäß schriftlich an- genommen hat oder der Auftragnehmer die Bestellung oder den Auf- trag des Auftraggebers fristgemäß angenommen und schriftlich be- stätigt hat. Eine solche schriftliche Bestätigung durch den Auftrag- nehmer braucht nicht zu erfolgen, wenn sie den Umständen nach nicht zu erwarten war oder der Auftraggeber auf sie verzichtet hat. 4. Telefonische oder mündliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie Nebenabreden hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. 5. Vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen und Abreden sind nur wirksam, wenn auf diese im Vertrag ausdrücklich schriftlich Be- zug genommen wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote, Vertragsschluss. 1. Alle Unsere Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbind- lichunverbindlich. Der Auftrag durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, soweit sie bei ausreichender Bestimmtheit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind wir berechtigt, diesen innerhalb von 4 Wochen ab dem Ende der Kalenderwoche seiner Absendung durch den Auftraggeber anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst durch Abschluss eines von bei- den Parteien unterzeichneten schriftlichen Vertrages über die Gestellung von Miet- Berufskleidung oder eine Annahmefrist enthalten. Technische Angaben (z. B. über Maße, Gewichte, Mengen, Typen etc.) sind ebenso wie Zeitangaben für die Durchführung des Auftrags und die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen (z. B. Abbildun- gen, Zeichnungen) auch bei verbindlichen Angeboten nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht jeweils ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet sind. Die Übernahme von Abfällen und Abwasser in die Verwertungs-, Beseitigungs- und Behandlungsanlagen des Auftrag- nehmers erfolgt auch bei verbindlichen Angeboten nur im Rahmen freier Kapazitäten.durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.. 2. Bestellungen Maßgeblich für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber ist der schriftlich durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages über die Gestellung von Miet- Berufskleidung oder Aufträge durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung geschlossene Vertrag (auch als „Hauptvertrag“ bezeichnet), einschließlich dieser AGB-MBK. Im Einzelfall getroffene, indivi- duelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB-MBK. Für den Inhalt derartiger Ver- einbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung des Auftraggebers kann der Auftrag- nehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmenSchriftstückes. 3. An Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und unsere Urhe- berrechte vor. Solche Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, wir haben vor ihrer Weitergabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für solche Unter- lagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind, ganz gleich, ob diese in schriftlicher oder elektroni- scher Form vorliegen. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn der Auftraggeber das verbindliche Angebot des Auftragnehmers fristgemäß schriftlich an- genommen hat oder der Auftragnehmer die Bestellung oder den Auf- trag des Auftraggebers fristgemäß angenommen auf unser Verlangen im vorstehenden Absatz bezeichnete Unterlagen vollständig an uns zurückzugeben und schriftlich be- stätigt hat. Eine solche schriftliche Bestätigung durch den Auftrag- nehmer braucht nicht eventuell gefertigte Kopien zu erfolgenvernichten, wenn sie den Umständen nach nicht zu erwarten war oder der Auftraggeber auf sie verzichtet hat. 4. Telefonische oder mündliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie Nebenabreden hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. 5. Vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen und Abreden sind nur wirksam, wenn auf diese von ihm im Vertrag ausdrücklich schriftlich Be- zug genommen wirdordnungsgemäßen Geschäftsgang und im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Gestellung Von Miet Textilien

Angebote, Vertragsschluss. 1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbind- lich, soweit sie bei ausreichender Bestimmtheit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthaltenenthal- ten. Technische Angaben (z. B. über Maße, Gewichte, Mengen, Typen Ty- pen etc.) sind ebenso wie Zeitangaben für die Durchführung des Auftrags und die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen (z. B. Abbildun- genAbbildungen, Zeichnungen) auch bei verbindlichen Angeboten nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht jeweils ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet bezeichnet sind. Die Übernahme von Abfällen und Abwasser Ab- wasser in die Verwertungs-, Beseitigungs- und Behandlungsanlagen Behandlungsanla- gen des Auftrag- nehmers Auftragnehmers erfolgt auch bei verbindlichen Angeboten nur im Rahmen freier Kapazitäten. 2. Bestellungen oder Aufträge des Auftraggebers kann der Auftrag- nehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. 3. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn der Auftraggeber das verbindliche Angebot des Auftragnehmers fristgemäß schriftlich an- genommen hat oder der Auftragnehmer die Bestellung oder den Auf- trag Auftrag des Auftraggebers fristgemäß angenommen und schriftlich be- stätigt bestätigt hat. Eine solche schriftliche Bestätigung durch den Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer braucht nicht zu erfolgen, wenn sie den Umständen nach nicht zu erwarten war oder der Auftraggeber auf sie verzichtet hat. 4. Telefonische oder mündliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie Nebenabreden hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. 5. Vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen und Abreden sind nur wirksam, wenn auf diese im Vertrag ausdrücklich schriftlich Be- zug genommen wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote, Vertragsschluss. 1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbind- lichunverbindlich, soweit sie bei ausreichender Bestimmtheit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Technische Angaben (z. B. über Maße, Gewichte, Mengen, Typen etc.) sind ebenso wie Zeitangaben für die Durchführung des Auftrags und die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen (z. B. Abbildun- genAbbildungen, Zeichnungen) auch bei verbindlichen Angeboten nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht jeweils ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet bezeichnet sind. Die Übernahme von Abfällen und Abwasser in die Verwertungs-, Beseitigungs- und Behandlungsanlagen des Auftrag- nehmers erfolgt auch bei verbindlichen Angeboten nur im Rahmen freier Kapazitäten. 2. Bestellungen oder Aufträge des Auftraggebers kann der Auftrag- nehmer Auftragnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. 3. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn der Auftraggeber das verbindliche Angebot des Auftragnehmers fristgemäß schriftlich an- genommen angenommen hat oder der Auftragnehmer die Bestellung oder den Auf- trag Auftrag des Auftraggebers fristgemäß angenommen und schriftlich be- stätigt bestätigt hat. Eine solche schriftliche Bestätigung durch den Auftrag- nehmer Auftragnehmer braucht nicht zu erfolgen, wenn sie den Umständen nach nicht zu erwarten war oder der Auftraggeber auf sie verzichtet hat. 4. Telefonische oder mündliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie Nebenabreden hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. 5. Vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen und Abreden sind nur wirksam, wenn auf diese im Vertrag ausdrücklich schriftlich Be- zug Bezug genommen wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kauf , Werk Bzw. Dienstvertragliche Leistungen