Angebotsfrist Musterklauseln
Angebotsfrist. Der Angebotszeitraum beginnt am 9. Dezember 2021 um 8:00 Uhr MEZ und endet am selben Tage um 20:00 Uhr MEZ („Angebotsfrist“).
Angebotsfrist. Das Angebot gilt vom Tag der Bereitstellung der Angebotsunterlage über den Angebotsagen- ten (einschließlich) bis zum Angebotsende, dh voraussichtlich vom 01.10.2013 bis zum 25.11.2013, 17.00 Uhr MEZ. Das Angebot kann von jedem Schuldverschreibungsinhaber bis zum Ende der Angebotsfrist wahrgenommen werden. Schuldverschreibungsinhaber, die keine Direkten Teilnehmer sind, die aber das Angebot wahrnehmen wollen, müssen rechtzeitig vor Angebotsende ihrer jewei- ligen Depotbank einen Auftrag (wie von der Depotbank vorgegeben) zur rechtzeitigen Einrei- chung einer Angebotsmitteilung erteilen. Die Emittentin behält sich vor, die Angebotsfrist jederzeit vor dem Ende der (unter Umständen verlängerten) Angebotsfrist nach ihrem Ermessen zu verkürzen. Die Emittentin ist vor dem Ende der Angebotsfrist auch berechtigt, das Angebot jederzeit vorzeitig zu beenden und/oder wiederaufzunehmen. Die Emittentin wird derartige Verkürzungen der Angebotsfrist unverzüglich in der im Abschnitt "Ergebnisveröffentlichung und Bekanntmachungen" beschriebenen Vorgangsweise veröffent- lichen. Ein Recht zum Widerruf einer bereits abgegebenen Angebotsmitteilung steht den Schuldverschreibungsinhabern bei einer Verkürzung der Angebotsfrist nicht zu.
Angebotsfrist. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG erfolgen. Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (a) die Wertpapiere durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (b) die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. Hinweis für die Anleger
Angebotsfrist. Das Angebot muss dem Auftraggeber nach dem Datumsstempel der Posteingangsstelle oder - im Falle persönlicher Einreichung durch den Bieter - gemäß dem persönlichen Ein- gangsvermerk eines Mitarbeiters am Empfang bis zugegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots. Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet ein- gehen, werden nicht berücksichtigt. Angebote, deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind, können berücksich- tigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote noch zurückgenommen werden. Erforderlich ist in diesem Fall eine entsprechende schriftliche Anfrage; die Text- form (Fax oder E-Mail) genügt dabei ebenfalls dem Formerfordernis.
Angebotsfrist. Schlusstermin für den Angebotseingang (Angebotsfrist) ist Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Angebotes. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel der Vergabestelle. Im Zweifel ist der fristgerechte Eingang des Angebotes vom Bieter nachzuweisen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot nach § 10 Abs. 2 VOL/A zurückgezogen werden. Für den Fall, dass bereits vor Ablauf der vorgenannten Angebotsfrist Angebote von allen im Rahmen der Freihändigen Vergabe kontaktierten Unternehmen eingegangen sind, behält sich die Auftraggeberin vor, nach entsprechender Zustimmung der kontaktierten Unternehmen bereits vor Ablauf der Angebotsfrist die Angebote zu öffnen bzw. eine Prüfung und Wertung der Angebote zum Zwecke der Zuschlagserteilung vorzunehmen.
Angebotsfrist. Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 15/05/2018 um 12:00 Uhr Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf des Schlusstermins eingehende Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Ein- gang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.
Angebotsfrist. Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 14. ▇▇▇▇ 2024 um 8:00 Uhr MEZ und endet am selben Tag um 20:00 Uhr MEZ („Angebotsfrist“).
Angebotsfrist. Nach Ende der Karenzfrist, die voraussichtlich vom 9. Dezember 2009 bis zum 22. Dezember 2009 läuft, beginnt die Angebotsfrist voraussichtlich am 23. Dezember 2009 und endet voraussichtlich am 8. Februar 2010, 16.00 Uhr MEZ («Angebotsfrist»). Cosmo behält sich das Recht vor, die Angebotsfrist einmal oder mehrmals zu verlängern, aber nicht über 40 Börsentage hinaus. Sofern das Angebot zustande kommt, läuft eine Nachfrist von zehn Börsen- tagen, während der die Aktionäre der BioXell das Recht zur nachträglichen Annahme des Angebots haben («Nachfrist»). Die Nachfrist beginnt voraus- sichtlich am 15. Februar 2010 und endet voraussichtlich am 26. Februar 2010, 16.00 Uhr MEZ.
Angebotsfrist. Die Schuldverschreibungen werden wie folgt öffentlich angeboten: - über die Zeichnungsfunktionalität vom 27.11.2019 bis 12.12.2019 (vorbehaltlich einer Verlängerung oder einer vorzeitigen Schließung) („Angebotsfrist Zeichnungsfunktionalität“) (zusammen die „Angebotsfrist“). Die Frist des Angebots im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich entspricht der Frist des Angebots über die Zeichnungsfunktionalität vom 27.11.2019 bis 12.12.2019 (vorbehaltlich einer Verlängerung oder einer vorzeitigen Schließung) sowie der Frist des Angebots bei einer Zeichnung im Rahmen der Privatplatzierung (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung). Die Emittentin ist jederzeit und nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Angebotsfrist zu verlängern oder zu verkürzen und/oder das Öffentliche Angebot zurückzunehmen. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Angebotsfrist wird auf der Webseite der Emittentin (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin im Falle der Verlängerung der Angebotsfrist einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.
Angebotsfrist. Die gemäß Punkt 6 gekennzeichneten Angebote müssen bis zum 12.03.2018, 12:00 Uhr MEZ bei der unter Punkt 1 bezeichneten Stelle eingegangen sein. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu verse- hen sowie mit der Aufschrift „Ausschreibung Schülerbeförderung für die Gemeinde Waltenhofen – NICHT ÖFFNEN.“ Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich oder fernschriftlich zurückgezogen werden. Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht an- wesend sein.
