Angebotsfrist. Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 13. Januar 2023 um 8:00 Uhr MEZ und endet am selben Tage um 22:00 Uhr MEZ („Angebotsfrist“).
Angebotsfrist. Die Schuldverschreibungen werden wie folgt öffentlich angeboten: - über die Zeichnungsfunktionalität vom 27.11.2019 bis 12.12.2019 (vorbehaltlich einer Verlängerung oder einer vorzeitigen Schließung) („Angebotsfrist Zeichnungsfunktionalität“) (zusammen die „Angebotsfrist“). Die Frist des Angebots im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich entspricht der Frist des Angebots über die Zeichnungsfunktionalität vom 27.11.2019 bis 12.12.2019 (vorbehaltlich einer Verlängerung oder einer vorzeitigen Schließung) sowie der Frist des Angebots bei einer Zeichnung im Rahmen der Privatplatzierung (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung). Die Emittentin ist jederzeit und nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Angebotsfrist zu verlängern oder zu verkürzen und/oder das Öffentliche Angebot zurückzunehmen. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Angebotsfrist wird auf der Webseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx) und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin im Falle der Verlängerung der Angebotsfrist einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.
Angebotsfrist. Wenn die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer nicht bis zum schriftlich die Annahme des Förderungsanbotes samt den damit verbundenen Auflagen und Bedingungen erklärt, gilt das Förderungsanbot als widerrufen.
Angebotsfrist. Die Angebotsfrist beginnt am 10. September 2024, 0:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit). Sie endet am
Angebotsfrist. Die Angebotsfrist läuft mit dem in der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" genannten Termin ab.
Angebotsfrist. Schlusstermin für den Angebotseingang (Angebotsfrist) ist Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Angebotes. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel der Vergabestelle. Im Zweifel ist der fristgerechte Eingang des Angebotes vom Bieter nachzuweisen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot nach § 10 Abs. 2 VOL/A zurückgezogen werden. Für den Fall, dass bereits vor Ablauf der vorgenannten Angebotsfrist Angebote von allen im Rahmen der Freihändigen Vergabe kontaktierten Unternehmen eingegangen sind, behält sich die Auftraggeberin vor, nach entsprechender Zustimmung der kontaktierten Unternehmen bereits vor Ablauf der Angebotsfrist die Angebote zu öffnen bzw. eine Prüfung und Wertung der Angebote zum Zwecke der Zuschlagserteilung vorzunehmen.
Angebotsfrist. Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 15/05/2018 um 12:00 Uhr Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf des Schlusstermins eingehende Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Ein- gang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.
Angebotsfrist. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 WpPG erfolgen. Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (a) die Wertpapiere durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (b) die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. Hinweis für die Anleger
Angebotsfrist. Nach Ende der Karenzfrist, die voraussichtlich vom 9. Dezember 2009 bis zum 22. Dezember 2009 läuft, beginnt die Angebotsfrist voraussichtlich am 23. Dezember 2009 und endet voraussichtlich am 8. Februar 2010, 16.00 Uhr MEZ («Angebotsfrist»). Cosmo behält sich das Recht vor, die Angebotsfrist einmal oder mehrmals zu verlängern, aber nicht über 40 Börsentage hinaus. Sofern das Angebot zustande kommt, läuft eine Nachfrist von zehn Börsen- tagen, während der die Aktionäre der BioXell das Recht zur nachträglichen Annahme des Angebots haben («Nachfrist»). Die Nachfrist beginnt voraus- sichtlich am 15. Februar 2010 und endet voraussichtlich am 26. Februar 2010, 16.00 Uhr MEZ.
Angebotsfrist. Das Programm sieht dauernde und/oder wiederholte Emissionen von Wertpapieren vor. Bei Daueremissionen (als solche in der Zeile "Daueremission/Angebotsfrist" in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen bestimmt) kann der Emissionspreis laufend angepasst wer den. Weiters wird bei Daueremissionen auch eine Angebotsfrist (in der Zeile "Daueremission/Angebotsfrist") angegeben, die je Emission in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen enthalten ist.