Verfahrensablauf Musterklauseln

Verfahrensablauf. Vorlage des Antrags in der Personalabteilung Ausfertigung und Abschluss des Werkvertrages
Verfahrensablauf. 7. Leistung einer Einzelsicherheit durch einen Bürgen Ist die Zollstelle der Sicherheitsleistung nicht gleichzeitig die Abgangszoll- stelle, so bewahrt sie eine Kopie der Verpflichtungserklärung des Bürgen auf. Das Original wird vom Inhaber des Verfahrens bei der Abgangszollstelle vor- gelegt und von dieser aufbewahrt. Falls erforderlich, kann die Abgangszoll- stelle eine Übersetzung in die Amtssprache oder in eine der Amtssprachen des betreffenden Landes verlangen.
Verfahrensablauf. Mit dem beiliegenden Angebot auf Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages vereinbart der Stifter mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG nach Maßgabe des in dieser Broschüre abgedruckten Stiftungsverwal‐ tungsvertrages und der Stiftungssatzung die Errichtung einer Unterstiftung in der Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Forchheim”. Der Stiftungsverwaltungsvertrag kommt mit Eingang des Dotationsbetrages auf dem im Angebot auf Abschluss ei‐ nes Stiftungsverwaltungsvertrages genannten Konto der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG zustande.
Verfahrensablauf. Ggf. Beratungsgespräch mit Eltern Zeitnahe Einberufung einer Teamberatung durch beobachtende Lehrkraft (Protokoll Teamberatung) Entscheidung durch Schulleitung auf Grundlage der Dokumentation und Rücksprache mit dem Team Beratungsgespräch mit Eltern – Angebot von Hilfen (wenn der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird) Vorgang Verfahren wird Einberufung abgeschlossen intern weitergeführt Information an JA Handlungs- management telefonisch unter 0355 6123563, 1. Beobachtungsbogen (durch Lehrkraft auszufüllen) - Anlage 1 2. Dokumentationsbogen zur Teamberatung - Anlage 2 Datum: teilnehmende Lehrkräfte: andere Beteiligte: anonyme Teamberatung NEIN JA Name des Kindes: Geburtsdatum: Grundlage der Teamberatung ist der 1. Dokumentationsbogen(Beobachtung der Lehrkraft): Ergänzungen der anderen Lehrkräfte: Folgende Maßnahmen werden vereinbart: Information an Schulleitung (mit Anlage 1 und 2) am: Vorgang kann abgeschlossen werden Verfahren wird schulintern weitergeführt, schulische Hilfen erscheinen ausreichend Kontaktaufnahme zum Jugendamt, um weitere Hilfen zu vermitteln (Einverständnis der Eltern) Information des Jugendamtes wegen Verdacht Kindeswohlgefährdung (Anlage 1 und 3) Einleitung „Handlungsmanagement bei Verdacht von sexuellem Missbrauch“ (nur telef. 0355/6123563 o.6123592; hier ist nicht Anlage 3 zu verwenden!) Meldebogen bei Hinweisen von Kindeswohlgefährdungen - Anlage 3 Datum: An: Stadtverwaltung Cottbus FB Jugend, Schule und Sport Zu Händen Teamleiter ASD oder Vertretung Fax-Nr.: 000 0000 Schule: Schulstempel E-Mail: Klassenleitung Name des Kindes: Alter: Name und Anschrift der Sorgeberechtigten: Telefon: Geschwister: Alter: folgende Beobachtungen veranlassen die Schule zur Meldung Folgende Hilfeleistungen wurden den Personenberechtigten empfohlen: Die Familie wird bereits durch den Allgemeinen Sozialdienst betreut. Die Familie ist über die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt informiert. Eltern nehmen die angebotene Hilfe nicht an Eltern erscheinen nicht in der Lage, die Hilfe anzunehmen die Gefährdungssituation kann schulintern nicht abgewendet werden Meldung beruht auf: eigenen Beobachtungen Hörensagen Vermutungen anderer Personen Der Schutz des Kindes vor Gefahren für sein Wohl liegt zunächst bei den Eltern.
Verfahrensablauf. Zeitnahe Einberufung einer Teamberatung durch Klassenleiter/in (Dokumentation) Beobachtungen durch eine Lehrkraft (Dokumentation) Ggf. Beratungsgespräch mit Eltern Entscheidung durch Klassenleiter/in und/oder Schulleitung auf Grundlage der Ergebnisse der Teamberatung, ggf. Rücksprache Beratungsgespräch mit Eltern – Angebot von Hilfen (wenn der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird) Vorgang Verfahren wird Einberufung abgeschlossen intern weitergeführt Information an JA Handlungs- management telefonisch unter 0355 6123563, Maßnahme verantwortlich Zeitraum Unterschrift der Beteiligten: Entscheidung der Schulleitung über die weiteren Schritte: Datum/Unterschrift Schulleitung: Angaben zur Familie/dem betroffenen Kind: Unserer Schule liegen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vor. Unterschrift
Verfahrensablauf. Die Bieter geben auf der Grundlage der Auftragsbekanntmachung sowie der auf der Verga- beplattform des Bundes zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ihre förmlichen Ange- bote ab. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen aus diesen Angebotsbedingungen auf Vollständigkeit sowie in Bezug auf den Nachweis der geforderten Eignung geprüft und anhand der in Ziffer 6 darge- stellten Zuschlagskriterien bewertet. Nach aktueller Planung soll das gegenständliche Vergabeverfahren folgendem Terminplan folgen: • Absendung der Auftragsbekanntmachung 30.10.2019 • Frist für Rückfragen: 19.11.2019, 18 Uhr • Beantwortung der Fragen: 21.11.2019, 12 Uhr • Ende der Angebotsfrist: 28.11.2019, 12 Uhr • Zuschlagserteilung: voraussichtlich 19.12.2019 • Angebotsbindefrist: 30.12.2019 Die AG’in behält sich vor, den vorstehenden Termin- und Ablaufplan bei Bedarf zu modifi- zieren. Über etwaige Änderungen wird die AG’in alle Bieter zeitgleich informieren. Die Än- derungen werden auf der e-Vergabeplattform veröffentlicht. Bei der Entscheidung über Änderungen wird die AG’in die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz beachten.
Verfahrensablauf. 1. Ausfüllen des Antrags (gemäß Anlage 4) inkl. Checkliste (Anlage 2) durch die oder den Beschäftigten 2. Prüfung des Antrags durch die oder den Vorgesetzten in Absprache mit der oder dem jeweiligen Fachvorgesetzten (soweit vorhanden) bzw. mit betreuender Professorin oder betreuendem Professor (soweit vorhanden) hinsichtlich der Eignung der Aufgaben und der erforderlichen Kompetenzen der oder des Beschäftigten
Verfahrensablauf. Der einzuhaltende Verfahrensablauf ergibt sich aus Anlage (2). Ein Muster für eine Transportanfrage findet sich in Anlage (1).
Verfahrensablauf. 1. In einer ersten Vorprüfung klärt die betroffene Standortgemeinde selbst, ob ein Verfahren „regional relevant“ ist. Dies gilt in jedem Fall für großflächige Vorhaben, bei jeder ge- planten SO-Ausweisung und bei Vorhaben unterhalb der Großflächigkeitsgrenze, die Agglomerationswirkungen gemäß § 11, Abs.3, Satz 2 BauNVO oder/und des Einzelhan- delserlasses NRW nach sich ziehen könnte. 2. Trifft keines dieser Kriterien zu (d.h. geht es um einen nicht großflächigen Einzelhandels- betrieb an einem integrierten Standort), dann behandelt die Standortgemeinde das Projekt selbst und alleine gemäß kommunalem Planungs- und Genehmigungsrecht. 3. Ist dagegen die „regionale Relevanz“ gegeben, informiert die Standortgemeinde - spätes- tens zum Zeitpunkt der Bauvoranfrage - die lokale Politik, die rak-Geschäftsstelle und die möglicherweise betroffenen Nachbarkommunen über das Projekt (wobei die Grenze im Zweifelsfall eher weit zu ziehen ist). Die Daten zum Vorhaben werden in Absprache mit den Beteiligten in das ROPS gestellt, spätestens jedoch nach Verfahrenspunkt 8. 4. Anschließend lädt die Standortgemeinde die Nachbarn - und sinnvoller Weise auch schon die rak-Geschäftsstelle, die zuständige Bezirksregierung in Köln bzw. die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz sowie die zuständigen Einzelhandelsver- tretungen (IHK, EH-Verband und Handwerkskammer) - zu einer gemeinsamen Prüfung des Projektes ein. Diese Prüfung erfolgt nach einheitlichen Kriterien (s.u.). 5. Wenn diese Prüfung dergestalt ausfällt, dass keine negativen Auswirkungen des Vorha- bens auf das eigene oder benachbarte Zentrum sowie in verkehrlicher Hinsicht zu be- fürchten sind, wird der regionale Konsens festgestellt, den die Standortgemeinde in das weitere formalrechtliche Verfahren einbringen soll - was nach Erfahrungen anderer Regionen und nach Aussagen der für die Region zuständigen Mittelbehörden dessen deutliche Beschleunigung bewirken kann. Fällt die erste Prüfung dagegen negativ aus oder reichen die Informationen für eine abschließende Beurteilung nicht aus, kann die Standortgemeinde ein zweites Prüfverfahren in Gang setzen. 6. Dafür holt die Standortgemeinde ein neutrales Fachgutachten ein, dessen Auftrag im Konsens der Teilnehmer der ersten Prüfung formuliert und das nach den gleichen ein- heitlichen Kriterien, allerdings ggf. mit zusätzlichen Recherchen durchgeführt wird. 7. Das Gutachten liefert zusätzliche Bewertungs- und Entscheidungshilfen für die zweite regionale Prüfung. Die Ve...
Verfahrensablauf. Die Bürgerschaft hat am 06.04.2016 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191 „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“ gefasst. Zunächst sind die Behörden und sonstigen Xxxxxx öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden (§ 4 Abs. 1 BauGB). Gleichzeitig ist die Öffentlichkeit von der Planungsabsicht im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung am 07.06.2019 unterrichtet worden (§ 3 Abs. 1 BauGB). Der östliche Teil des Plangebietes ist nach der frühzeitigen Beteiligung abgetrennt und als eigenständiger Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-1TB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt worden. Damit soll dem dringenden Bedarf an Wohnheimplätzen für Stu- dierende der Universität Rostock entsprochen werden. Am 19.05.2021 ist der Entwurf des Bebauungsplans von der Bürgerschaft gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt worden. Die Entwürfe des Plans und der Begründung wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 PlanSiG in der Zeit vom 28.06.2021 bis zum 30.07.2021 ins Internet eingestellt und waren unter rostock.bauleitplanung-online. de sowie nach vorheriger Terminvereinbarung im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirt- schaft, neuer Markt 3 einsehbar. Die öffentliche Auslegung ist durch Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Städtischer Anzeiger“ vom 19.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht worden. Die Behörden und sonstigen Xxxxxx öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung beteiligt. Am 30.03.2022 hat die Bürgerschaft die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abge- wogen und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 09.SO.191-1TB gefasst.