Verfahrensablauf Musterklauseln

Verfahrensablauf. 7. Leistung einer Einzelsicherheit durch einen Bürgen Ist die Zollstelle der Sicherheitsleistung nicht gleichzeitig die Abgangszoll- stelle, so bewahrt sie eine Kopie der Verpflichtungserklärung des Bürgen auf. Das Original wird vom Inhaber des Verfahrens bei der Abgangszollstelle vor- gelegt und von dieser aufbewahrt. Falls erforderlich, kann die Abgangszoll- stelle eine Übersetzung in die Amtssprache oder in eine der Amtssprachen des betreffenden Landes verlangen.
Verfahrensablauf. Vorlage des Antrags in der Personalabteilung Ausfertigung und Abschluss des Werkvertrages
Verfahrensablauf. Die Bürgerschaft hat am 06.04.2016 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191 „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“ gefasst. Zunächst sind die Behörden und sonstigen Xxxxxx öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.05.2018 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden (§ 4 Abs. 1 BauGB). Gleichzeitig ist die Öffentlichkeit von der Planungsabsicht im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung am 07.06.2019 unterrichtet worden (§ 3 Abs. 1 BauGB). Der östliche Teil des Plangebietes ist nach der frühzeitigen Beteiligung abgetrennt und als eigenständiger Bebauungsplan Nr. 09.SO.191-1TB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt worden. Damit soll dem dringenden Bedarf an Wohnheimplätzen für Stu- dierende der Universität Rostock entsprochen werden. Am 19.05.2021 ist der Entwurf des Bebauungsplans von der Bürgerschaft gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt worden. Die Entwürfe des Plans und der Begründung wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 PlanSiG in der Zeit vom 28.06.2021 bis zum 30.07.2021 ins Internet eingestellt und waren unter rostock.bauleitplanung-online. de sowie nach vorheriger Terminvereinbarung im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirt- schaft, neuer Markt 3 einsehbar. Die öffentliche Auslegung ist durch Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Städtischer Anzeiger“ vom 19.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht worden. Die Behörden und sonstigen Xxxxxx öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung beteiligt. Am 30.03.2022 hat die Bürgerschaft die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abge- wogen und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 09.SO.191-1TB gefasst.
Verfahrensablauf. Mit dem beiliegenden Angebot auf Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages vereinbart der Stifter mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG nach Maßgabe des in dieser Broschüre abgedruckten Stiftungsverwal‐ tungsvertrages und der Stiftungssatzung die Errichtung einer Unterstiftung in der Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Forchheim”. Der Stiftungsverwaltungsvertrag kommt mit Eingang des Dotationsbetrages auf dem im Angebot auf Abschluss ei‐ nes Stiftungsverwaltungsvertrages genannten Konto der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG zustande.
Verfahrensablauf. Die vollzogenen Arbeitsschritte sind wegen der Darlegungs- und Nachweispflicht genau zu dokumentieren. Ein entsprechendes Maßnahmenblatt wird als Muster (Anlage 6 zur Dienst- vereinbarung BEM) zur Verfügung gestellt. Es empfiehlt sich folgende systematische Vorge- hensweise; dabei ist jedoch jeder Einzelfall individuell zu betrachten:
Verfahrensablauf. 4.1 Stellt DEKRA bei einer Leistungsdurchführung Mängel fest, die der Auftraggeber nicht wie von DEKRA angeordnet fristgerecht behebt, ist DEKRA berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es gilt § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Weitere Schadensersatz- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt. DEKRA ist außerdem berechtigt, wenn eine Bestätigung erteilt wurde, nach näherer Maßgabe von § 5.9 die Bestätigung zu entziehen.
Verfahrensablauf. Der einzuhaltende Verfahrensablauf ergibt sich aus Anlage (2). Ein Muster für eine Transportanfrage findet sich in Anlage (1).
Verfahrensablauf. 4.1.1 Wenn der Vertrag eine Zertifizierung vorsieht und den Verfahrensablauf nicht anders regelt, umfasst das Zertifizierungsverfahren alle für ein Zertifizierungsprogramm notwendigen Tätigkeiten inkl. Antragstellung, Prüfung und Zertifizierungsentscheidung mit denen ermittelt wird, ob der Teilnehmer die Zertifizierungsanforderungen erfüllt. Das sind im jeweiligen Stadium eine Erstzertifizierung für die erstmalige Erteilung des Zertifikats und ggf. regelmäßige Überwachungsprüfungen zwischen Erstzertifizierung und Rezertifizierung bzw. eine Rezertifizierung für die wiederholte Erteilung des Zertifikats und ggf. regelmäßige Überwachungsprüfungen zwischen der Rezertifizierung und der nächsten Rezertifizierung.
Verfahrensablauf. Ggf. Beratungsgespräch mit Eltern Zeitnahe Einberufung einer Teamberatung durch beobachtende Lehrkraft (Protokoll Teamberatung) Entscheidung durch Schulleitung auf Grundlage der Dokumentation und Rücksprache mit dem Team Beratungsgespräch mit Eltern – Angebot von Hilfen (wenn der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird) Vorgang Verfahren wird Einberufung abgeschlossen intern weitergeführt Information an JA Handlungs- management telefonisch unter 0355 6123563, Indikatoren bzw. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Beobachtungen im schulischen Kontext: Allgemeine körperliche Entwicklung des Kindes: Psychosoziale Entwicklung des Kindes: Elterliche Fürsorge: Welche familiären Risikofaktoren sind aus dem Umgang mit der Familie bekannt? in welchem Zeitraum erfolgten die Beobachtungen? (einmalig oder über einen längeren Zeitraum) Datum/Unterschrift beobachtende Lehrkraft Maßnahme verantwortlich Zeitraum Unterschrift der Beteiligten: Entscheidung der Schulleitung über die weiteren Schritte: Datum/Unterschrift Schulleitung: Angaben zur Familie/dem betroffenen Kind: Unserer Schule liegen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vor. Unterschrift Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder-und Jugendhilfe (SGB VIII-KJHG)
Verfahrensablauf. Bauverwaltung Auftragnehmer Auftragnehmer Maßnahmenrealisierung Abschluss Energieliefervertrag Energielieferung Angebot wirtschaftlich? Siehe Punkt 2.7 ja nein anderweitige Durchführung Grundbesitz bewirtschaftende Dienststelle und Auftragnehmer Die Vergabestelle entscheidet nach Vorliegen der Angebote auf der Grundlage eines Wirtschaftlichkeitsver- gleichs, ob es zu einem Abschluss des Energieliefervertrages kommt. Die dem Wirtschaftlichkeitsvergleich zu Grunde liegende Datei liegt als Anhang 3 bei. Bei gegebener Wirtschaftlichkeit erteilt die Vergabestelle den Zuschlag an den Auftragnehmer. Im Anschluss an die Zuschlagserteilung schließt die Grundbesitz bewirtschaftende Dienststelle als Auftraggeber mit dem Auftrag- nehmer den der Ausschreibung beiliegenden Energieliefervertrag ab. Die Regelungen des Energieliefervertrags sind bei der Kalkulation der Energiepreise zu beachten. Bei nicht gegebener Wirtschaftlichkeit der Angebote wird die Vergabestelle die Ausschreibung aufheben. Die Detailplanung und Ausführung der baulichen Maßnahmen beginnt unmittelbar nach Abschluss des Energie- liefervertrags. Die Termine für den Abschluss der Baumaßnahmen und den Beginn der Versorgung sind dem Vertragsdatenblatt (Anlage 1 zum Energieliefervertrag) zu entnehmen.