Angebotszeitraum und Umtauschfrist Musterklauseln

Angebotszeitraum und Umtauschfrist. Der Angebotszeitraum, während dessen Anleger die Möglichkeit erhalten, im Rahmen des Öffentlichen Angebots Zeichnungsangebote abzugeben, beginnt am 11. November 2019 und endet voraussichtlich am 4. Dezember 2019 um 17:00 Uhr MEZ (der „Angebotszeitraum“). Der Zeitraum, im dem qualifizierte Anleger Schuldverschreibungen im Rahmen der Privatplatzierung erwerben können, beginnt am 11. November 2019 und endet voraussichtlich am 4. Dezember 2019 (die „Privatplatzie- rung“). Die Umtauschfrist, innerhalb derer Inhaber der Schuldverschreibungen 2016/2021 der Emittentin Umtauschauf- träge erteilen können, beginnt am 11. November 2019 und endet voraussichtlich am 29. November 2019 um 18:00 Uhr MESZ (die „Umtauschfrist“). Die Emittentin behält sich das Recht vor, den Angebotszeitraum und/oder die Umtauschfrist zu verlängern oder zu verkürzen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer Überzeichnung. Im Falle einer Überzeichnung kann der Angebotszeitraum und/oder die Umtauschfrist ab dem Zeitpunkt des Ablaufs des Börsentages beendet werden, an dem eine Überzeichnung eingetreten ist. Eine „Überzeichnung“ liegt vor, wenn der Gesamtbetrag (i) der im Wege des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität eingestellten und an ICF in ihrer Funktion als Sole Bookrunner übermittelten Zeichnungsangebote und (ii) der bei den Finanzintermediären im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes im Rahmen des Öffentlichen Angebotes bis zum jeweiligen Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungsangebote, und (iii) der im Wege der Privatplatzierung bei ICF eingegangenen Zeichnungsangebote sowie (iv) der für die Bedienung der im Rahmen des Umtauschangebots erteilten Umtauschaufträge erforderli- chen Schuldverschreibungen den Gesamtnennbetrag der angebotenen Schuldverschreibungen übersteigt. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums und/oder der Umtauschfrist sowie weitere Ange- botszeiträume und/oder Umtauschfristen oder die vorzeitige Beendigung des Öffentlichen Angebots und/oder der Umtauschfrist der Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx) veröffentlicht. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls einen Nachtrag zu die- sem Prospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.