Vorzeitige Beendigung. 14 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss des lau- fenden Monats ganz oder teilweise in Textform kündigen. Eine teilweise Kündigung ist nur möglich, sofern der Einmalbeitrag bei Vertragsabschluss mindestens 20.000 EUR beträgt.
(2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese Kündi- gung unwirksam, wenn das verbleibende Vertragsguthaben unter einen Mindestbetrag von 5.000 EUR sinkt. Durch die teilweise Kündigung reduziert sich die Höhe Ihrer vereinbarten Leistungen. Wir werden Sie hierüber in Textform informieren.
(3) Nach Kündigung zahlen wir - den Rückkaufswert nach § 169 VVG (vgl. Absätze 4 und 6) - vermindert um den Abzug (vgl. Absatz 5) sowie - die Überschussbeteiligung (vgl. Absatz 7). Beitragsrückstände werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
(4) Der Rückkaufswert ist das zum Schluss des Monats berech- nete garantierte Deckungskapital der Versicherung.
(5) Vom so ermittelten Wert erfolgt ein Abzug. Dieser setzt sich zusammen aus einem Stornoabzug für kollektiv gestellte Sol- venzmittel und einem Stornoabzug aufgrund verminderter Kapi- talerträge. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Weshalb wir den Abzug für angemessen halten, erläutern wir Ihnen nachfolgend weiter.
a) Stornoabzug für kollektiv gestellte Solvenzmittel Wir sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, für jeden Vertrag aus- reichende Mittel – sogenannte Solvenzmittel – zur Absiche- rung von Risiken zu bilden, die die Erfüllbarkeit unserer Leis- tungszusagen gefährden könnten. Ein Teil der Solvenzmittel wird intern durch widerruflich zugeordnete Überschüsse auf- gebaut, was in der Regel günstiger als eine Finanzierung über externes Kapital ist. Zu Beginn Ihres Vertrages ist der Beitrag Ihrer Versicherung zu diesen Solvenzmitteln typi- scherweise gering und Ihre Versicherung profitiert von Sol- venzmitteln des bestehenden Versicherungsbestandes. In späteren Jahren leistet Ihr Vertrag dann auch einen Beitrag für das Kollektiv. Bei einer vorzeitigen Kündigung stellt Ihre Versicherung später entgegen unserer Kalkulationsan- nahme dem Versichertenkollektiv keine Solvenzmittel zur Verfügung. Die Bemessungsgröße für den Stornoabzug für kollektiv ge- stellte Solvenzmittel ist das zum Zeitpunkt der Kündigung vorhandene garantierte Deckungskapital. Diesen Stornoab- zug erheben wir im Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum Ende des Versicher...
Vorzeitige Beendigung. 14 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
Vorzeitige Beendigung. Das Stipendium kann vorzeitig beendet werden, wenn hierfür Gründe vorliegen (bspw. Wechsel zur Heisenberg-Professur, Berufung oder Beginn einer anderen Tätigkeit, schwerwiegende Gründe persönlicher Art). Die DFG ist über das Vorliegen solcher Gründe unverzüglich zu informieren.
Vorzeitige Beendigung. 1. Bei Nichteinhalten der benannten Aufgaben und bei vorzeitigen Ausscheiden des/der Berufsfachschülers/-in aus der Berufsfachschule kann die Vereinbarung vorzeitig ohne Einhalten einer Frist von beiden Seiten beendet werden.
2. Die Beendigung bedarf der Schriftform.
Vorzeitige Beendigung. Die vereinbarte Selbstbeteiligung ändert sich nicht, wenn dieser Tarif für die →versicherte Person vor dem Ende des Kalenderjahrs beendet wird.
Vorzeitige Beendigung. Ungeachtet der Bestimmung in Ziffer 23 endet die Gesellschaft bei Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse: (a) Auflösung der Komplementärin; (b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Komplementärin oder Ablehnung der Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse; oder
Vorzeitige Beendigung. Wird die Anwartschaftsversicherung gekündigt oder die Versicherung aus anderen Gründen nicht wirksam, so er- löschen alle erworbenen Rechte. Beiträge werden nicht zurückgezahlt.
Vorzeitige Beendigung. Besteht die/der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.
Vorzeitige Beendigung. 24.1. Axpo ist berechtigt, den Connectivity-Servicever- trag jederzeit zu kündigen, die Dienste einzustel- len oder bis auf Weiteres auszusetzen, wenn:
24.1.1. der Besteller seine vertraglichen Pflichten verletzt und den vertragsgemässen Zu- stand nicht innert der ihm durch Axpo an- gesetzten Frist wiederherstellt;
24.1.2. der Besteller Dienste rechtswidrig nutzt oder für rechtswidrige Handlungen miss- braucht;
24.1.3. der Besteller Störungen bzw. Beeinträch- tigungen der Datennetzanlage oder ande- rer Dienste bzw. anderer Nutzer verur- sacht;
24.1.4. der Besteller zahlungsunfähig wird; oder
24.1.5. regulatorische oder gesetzliche Verände- rungen eintreten.
24.2. Bezieht der Besteller mehrere Dienste von Axpo, ist anlässlich der schriftlichen Kündigung anzuge- ben, welcher Dienst gekündigt werden soll.
24.3. Der Besteller ist verpflichtet, nach Kündigung des Connectivity-Servicevertrages Axpo den erforder- lichen Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewäh- ren, damit Axpo die eigene Datennetzanlage ent- fernen kann.
24.4. Falls bauliche Anlagen oder Veränderungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste durch Axpo vorgenommen wurden, ist Axpo nicht verpflichtet, die Räumlichkeiten des Bestellers wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen.
Vorzeitige Beendigung. Das Vorstandsmitglied kann durch den Gesamtaufsichtsrat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 75 Abs. 4 AktG, wozu insbesondere grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Entziehung des Vertrauens durch die Hauptversammlung zählen, vorzeitig von seinem Amt abberufen werden. Die Gesellschaft ist im Falle der Abberufung auch zur vorzeitigen Auflösung des Anstellungsvertrages berechtigt, wenn ein vom Vorstandsmitglied verschuldeter Grund vorliegt, der in sinngemäßer Anwendung des § 27 AngG die Gesellschaft zur Entlassung berechtigt. Der Anstellungsvertrag kann sowohl durch die Gesellschaft als auch durch das Vorstandsmitglied unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende aufgekündigt werden. Das gilt auch im Falle eines Kontrollwechsels.