Common use of Angebotsöffnung Clause in Contracts

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll Pro- tokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers Auftragge- bers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung Ein- reichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen Gesamtpreise jeweiligen Gesamt- preise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung Öff- nung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen Abs. 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung Öff- nung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht fristge- recht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen Na- men der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts Cou- verts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten zwei- ten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren Einladungsverfah- ren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens mindes- tens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden wer- den alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter Vertre- ter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens min- destens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie so- wie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten fest- zuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der AnbieterAnbie- ter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten Angebotsvarian- ten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht Ein- sicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jewei- ligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers Auf- traggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen Gesamtpreise jeweiligen Ge- samtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen Abs. 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden wer- den alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in zwei separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll Proto- koll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten Angebotsva- rianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten fest- zuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten ein - gereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden an- wesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter Ver- treter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens min- destens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten fest- zuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht Ein- sicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden wer- den alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht fristge‐ recht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer AngeboteAnge‐ bote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhaltenfestzu‐ halten. 3 Sind Leistung und Preis in zwei separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens mindestens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der AnbieterAn- bieter, das Da- tum Datum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten Angebots- varianten sowie die je- weiligen jeweiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei wo- bei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise Gesamt- preise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden wer- den alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung der Couverts nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Angebotsöffnung. 1 Im offenen und im selektiven Verfahren sowie im Einladungsverfahren werden wer- den alle fristgerecht eingereichten Angebote durch mindestens zwei 2 Vertreter des Auftraggebers geöffnet. 2 Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt. Darin sind mindes- tens die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, das Da- tum der Einreichung ihrer Angebote, allfällige Angebotsvarianten sowie die je- weiligen Gesamtpreise der Angebote festzuhalten. 3 Sind Leistung und Preis in 2 separaten Couverts anzubieten, so ist für die Öff- nung Öffnung der Couverts nach den Absätzen Abs. 1 und 2 vorzugehen, wobei im Protokoll über die Öffnung der zweiten 2. Couverts nur die Gesamtpreise festzuhalten sind. 4 Xxxxx Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in das Protokoll gewährt.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)