Anlageinstrumente im Einzelnen. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Vermö- gensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermögensgegen- ständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.
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Anlageinstrumente im Einzelnen. Die Gesellschaft darf die oben im Abschnitt „Anlagegrundsätze und Anlagepolitik“ genannten Vermö- gensgegenstände Ver- mögensgegenstände innerhalb der insbesondere in den nachfolgenden Abschnitten „Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben“ sowie „Investmentanteile“ dargestellten Anlagegrenzen erwerben. Einzelheiten zu diesen Vermögensgegen- ständen Vermö- gensgegenständen und den hierfür geltenden Anlagegrenzen sind nachfolgend dargestellt.
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