Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Ausgewogen. Das Anlageziel des Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Ausgewogen besteht darin, aus Sicht der Rechnungswährung Zinserträge und Kapitalwachstum optimal zu kombinieren. Zu diesem Zweck wird weltweit auf breit diversifizierter Basis in Renten und Aktien investiert. Durch den im Vergleich zum Rendite-Teilfonds höheren Aktienanteil liegt das Risiko über jenem des Teilfonds Rendite. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung mindestens 25% des Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen investiert. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: - Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt, welcher zudem die Kriterien eines geregelten Marktes gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Märkte für Finanzinstrumente entspricht, zugelassen oder in diesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. Der Anteil der Anlage in Wertpapieren und Fonds mit Aktiencharakter oder Zertifikaten mit Aktien als Basiswerten soll 75% nicht überschreiten. Ferner kann der Teilfonds im Rahmen des Kapitels V und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bis zu 10% des Netto-Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Kapitel V des Verkaufsprospektes genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Der Teilfonds darf daneben sein Netto-Teilfondsvermögens sowohl in Wertpapiere, wie zum Beispiel, fest- oder variabel verzinsliche Anleihen, in Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne Zinskupon („Zerobonds“), in Zertifikate (die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Die vom Teilfonds erworbenen Vermögenswerte werden von Emittenten, die weltweit ansässig sind, begeben oder garantiert und lauten auf Währungen der Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) einschließlich auf EURO. Je nach Marktlage und im Interesse der Aktionäre darf das Teilfondsvermögen in Ausnahmefällen auch kurzfristig bis zu 100% in Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav – Ausgewogen wird in Zielfonds anlegen, die in einem Mitgliedstaat, der Schweiz, den USA, Kanada, Hongkong, Japan, Norwegen oder anderen Drittstaaten (wie z.B. Liechtenstein) gemäß Kapitel V Nr. 1 e) des Verkaufsprospektes aufgelegt wurden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Gebühr für das Fondsmanagement (exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 2,5% p.a. unterliegen. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Teilfonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Teilfonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird der Verkaufsprospekt entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Es ist nicht vorgesehen, Aktien des Teilfonds an einer Börse amtlich notieren zu lassen.
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Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Ausgewogen. Das Anlageziel des aktiv verwalteten2 Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Ausgewogen besteht darin, aus Sicht der Rechnungswährung Zinserträge und Kapitalwachstum optimal zu kombinieren. Zu diesem Zweck wird weltweit auf breit diversifizierter Basis in Renten und Aktien investiert. Durch den im Vergleich zum Rendite-Rendite- Teilfonds höheren Aktienanteil liegt das Risiko über jenem des Teilfonds Rendite. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird werden mindestens 50% des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Grundsatz Wert der Risikostreuung mindestens 25% Vermögensgegenstände des Teilfondsvermögens Teilfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Teilfonds in solche Kapitalbeteiligungen investierti.S.d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für den Teilfonds erworben werden können (Aktienfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: - Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt, welcher zudem die Kriterien eines geregelten Marktes gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Märkte für Finanzinstrumente entspricht, zugelassen oder in diesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. Der Anteil der Anlage in Wertpapieren und Fonds mit Aktiencharakter oder Zertifikaten mit Aktien als Basiswerten soll 75% nicht überschreiten. Ferner kann der Teilfonds im Rahmen des Kapitels V und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bis zu 10% des Netto-Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Kapitel V des Verkaufsprospektes genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Der Teilfonds darf daneben sein Netto-Teilfondsvermögens sowohl in Wertpapiere, wie zum Beispiel, fest- oder variabel verzinsliche Anleihen, in Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne Zinskupon („Zerobonds“), in Zertifikate (die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Die vom Teilfonds erworbenen Vermögenswerte werden von Emittenten, die weltweit ansässig sind, begeben oder garantiert und lauten auf Währungen der Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) einschließlich auf EURO. Je nach Marktlage und im Interesse der Aktionäre darf das Teilfondsvermögen in Ausnahmefällen auch kurzfristig bis zu 100% in Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav – Ausgewogen wird in Zielfonds anlegen, die in einem Mitgliedstaat, der Schweiz, den USA, Kanada, Hongkong, Japan, Norwegen oder anderen Drittstaaten (wie z.B. Liechtenstein) gemäß Kapitel V Nr. 1 e) des Verkaufsprospektes aufgelegt wurden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Gebühr für das Fondsmanagement (exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 2,5% p.a. unterliegen. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Teilfonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Teilfonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird der Verkaufsprospekt entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Es ist nicht vorgesehen, Aktien des Teilfonds an einer Börse amtlich notieren zu lassen.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Ausgewogen. Das Anlageziel des Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Ausgewogen besteht darin, aus Sicht der Rechnungswährung Zinserträge und Kapitalwachstum optimal zu kombinieren. Zu diesem Zweck wird weltweit auf breit diversifizierter Basis hauptsächlich in Renten und Aktien investiert. Durch den im Vergleich zum Rendite-Teilfonds höheren Aktienanteil liegt das Risiko über jenem des Teilfonds Rendite. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird das Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung mindestens 25% überwiegend in Fonds des Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen investiertoffenen Typs angelegt. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: - Der Fonds kann Anteile an Kapitalgesellschaftenoffenen Aktienfonds, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Marktkann aber auch variabel in offene Renten-, welcher zudem die Kriterien eines geregelten Marktes gemäß Artikel 4, Ziffer 14 Geldmarkt- und gemischte Fonds investieren. Je nach Einschätzung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Märkte für Finanzinstrumente entspricht, zugelassen oder Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in diesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat eine der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. Der Anteil der Anlage in Wertpapieren und Fonds mit Aktiencharakter oder Zertifikaten mit Aktien als Basiswerten soll 75% nicht überschreitenFondskategorien investiert werden. Ferner kann der Teilfonds im Rahmen des Kapitels V und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bis zu 10% des Netto-Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Kapitel V des Verkaufsprospektes genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Der Teilfonds darf daneben sein Netto-Teilfondsvermögens sowohl in Wertpapiere, wie zum Beispiel, Aktien, fest- oder variabel verzinsliche Anleihen, in Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne Zinskupon („Zerobonds“), in Zertifikate (die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Die vom Teilfonds erworbenen Vermögenswerte werden von Emittenten, die weltweit ansässig sind, begeben oder garantiert und lauten auf Währungen der Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) einschließlich auf EURO. Je nach Marktlage und im Interesse der Aktionäre darf das Teilfondsvermögen in Ausnahmefällen auch kurzfristig bis zu 100% in Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav – Ausgewogen wird in Zielfonds anlegen, die in einem Mitgliedstaat, der Schweiz, den USA, Kanada, Hongkong, Japan, Norwegen oder anderen Drittstaaten (wie z.B. Liechtenstein) gemäß Kapitel V Nr. 1 e) des Verkaufsprospektes aufgelegt wurden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Gebühr für das Fondsmanagement (exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 2,5% p.a. unterliegen. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Teilfonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Teilfonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird der Verkaufsprospekt entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Es ist nicht vorgesehen, Aktien des Teilfonds an einer Börse amtlich notieren zu lassen.
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