Anleihen Musterklauseln

Anleihen. So bergen Anleihen und andere Schuldtitel (u. a. Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und von anderen staatlichen Emittenten begebene Anleihen) ein Kreditrisiko in Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitätsrating des Emittenten als Maßstab dienen kann. Gerät ein Emittent von Anleihen oder anderen Schuldtiteln in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten und ist dieser nicht in der Lage oder nicht willens, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann sich dies auf den Wert der jeweiligen Wertpapiere (der auf null sinken kann) und auf die Zahlungen, die auf diese Wertpapiere geleistet werden (die ebenfalls auf null sinken können), auswirken. Anleihen können auch einem Kredit- und Zinsrisiko ausgesetzt sein. Weitere Einzelheiten sind den Abschnitten „Risikofaktoren - Kredit“ und „Risikofaktoren - Zinsen“ zu entnehmen. Bestimmte Fonds können auch in Anleihen ohne Investment-Grade-Rating engagiert sein, die im Allgemeinen ein höheres Ausfallrisiko haben und anfälliger für Marktschwankungen sind als Anleihen mit Investment-Grade- Rating.
Anleihen. Die Gesellschaft hat folgende Anleihen ausgegeben: Stand am 31.12.2005 Verfall Originalwährung Nominal EUR Agio/Disagio Total per 31.12.2005 Zins- satz Langfristig 21.02.2008 . . . . . . . . . . . . . CHF 150.000.000 96.432.015 – 212.757 96.219.258 4,00 % 31.03.2010 . . . . . . . . . . . . . EUR 150.000.000 150.000.000 – 1.469.643 148.530.357 4,25 % 23.09.2011 . . . . . . . . . . . . . USD 50.000.000 1) 42.251.141 – 169.862 42.081.279 5,06 % 31.05.2012 . . . . . . . . . . . . . EUR 100.000.000 100.000.000 – 411.975 99.588.025 3,50 % Total langfristige Anleihens- verbindlichkeiten . . . . 386.418.919 Kurzfristig 21.06.2006 EUR 150.000.000 150.000.000 – 97.941 149.902.059 4,13 % Marktwerte Nominal EUR Kurswerte 21.06.2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.000.000 154.284.531 4,13 % 21.02.2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96.432.015 104.184.776 4,00 % 31.03.2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.000.000 161.410.423 4,25 % 23.09.2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.251.141 1) 43.615.129 5,06 % 31.05.2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.000.000 103.734.261 3,50 %
Anleihen a) Die Gebühr für die Notierung bzw. Einbeziehung von Anleihen berechnet sich nach der folgenden Tabelle: Marktsegmente financial sector, public sector, performance linked bonds Marktsegment corporate sector Amtlicher Handel 1.700 EUR 2.700 EUR Vienna MTF 500 EUR 1.700 EUR
Anleihen. Die Emissionsspezifischen Bedingungen der Produkte, bei denen es sich um Anleihen handelt, legen den Angegebenen Nennbetrag, mit dem die Produkte begeben werden, das Emissionsvolumen, den Ausgabepreis, die Abwicklungswährung und den Berechnungsbetrag fest.
Anleihen. Am 25. Mai 2018 gab die Gesellschaft unter einer bedingungslosen und unwiderruflichen Bürgschaft der Multitude SE (ehemals: Ferratum Oyj) Anleihen über den Betrag von 100.000.000 EUR aus, die zum 3-Monats-Euribor (wenn dieser Zinssatz unter null liegt, wird der Euribor gemäß den Anleihebedingungen mit Null angesetzt) plus 5,50% verzins- lich und 2022 fällig sind (die „4. Anleihe“). Die Anleihen werden am 25. Mai 2022 (dem „Fälligkeitsdatum“) zum Nennwert zurückgezahlt, es sei denn, die Rückzahlung erfolgt frü- her. Die Anleihen werden vom 25. Mai 2018 (einschließlich) bis zum Fälligkeitsdatum (ausschließlich) zu einem Couponzinssatz von 5,50% jährlich verzinst, wobei die Zinsen quartalsweise rückwirkend am 25. Februar, am 25. Mai, am 25. August und am 25. No- vember jeden Jahres (beginnend mit dem 25. August 2018) zu zahlen sind. Darüber hinaus existieren vertragliche Zusagen, welche den Emittenten und die anderen Konzerngesellschaften in ihrer Handlungsfähigkeit beschränken: - Einschränkungen bezüglich wesentlicher Änderungen der Art ihrer Geschäftstätig- keit, wenn dies wesentliche gegenteilige Auswirkungen hat, - Ein Verpfändungsverbot, welches die Stellung von Sicherheiten durch den Emitten- ten oder der Ferratum Bank p.l.c. zur Absicherung von finanziellen Schulden ein- schränkt - Einschränkungen bezüglich der Ausschüttung und Veräußerung von Vermögenswerten. Die Bedingungen und Konditionen enthalten ein Aufrechterhaltungsversprechen, nach dem der Bürge sicherzustellen hat, dass das Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital zu bestimmten Referenzdaten 3,50 : 1 nicht übersteigt. Die Multitude SE (ehemals: Ferratum Oyj) gibt zum Ende des Geschäftsjahres ein Ver- hältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital in Höhe von 2,05 an. Zum 24. April 2019 gab die Gesellschaft unter einer bedingungslosen und unwiderrufli- chen Bürgschaft der Multitude SE (ehemals: Ferratum Oyj) Anleihen über einen Betrag von 80.000.000 EUR (Nominalbetrag) zu einem Ausgabepreis von 97% (77.600.000 EUR) aus, die zum 3-Monats-Euribor plus 5,50% verzinslich und 2023 fällig sind (die „5. Anleihe“). Die Anleihen werden am 24. Mai 2023 (dem „Fälligkeitsdatum“) zum Nennwert zurückzahlt, es sei denn, die Rückzahlung erfolgt früher. Die Anleihen werden vom 24. April 2019 (einschließlich) bis zum Fälligkeitsdatum (aus- schließlich) zu einem Couponzinssatz von 5,50% jährlich verzinst, wobei die Zinsen quar- talsweise rückwirkend am 24. Juli, am 24. Oktober, am 24. Januar und am...
Anleihen. Die Gesellschaft kann Obligationenanleihen mit oder ohne Sicherheit, insbesondere auch Wandel- und Optionsanleihen ausgeben und solche von Tochtergesellschaften garantieren.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.