Anleihen Musterklauseln

Anleihen. So bergen Anleihen und andere Schuldtitel (u. a. Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und von anderen staatlichen Emittenten begebene Anleihen) ein Kreditrisiko in Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitätsrating des Emittenten als Maßstab dienen kann. Gerät ein Emittent von Anleihen oder anderen Schuldtiteln in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten und ist dieser nicht in der Lage oder nicht willens, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann sich dies auf den Wert der jeweiligen Wertpapiere (der auf null sinken kann) und auf die Zahlungen, die auf diese Wertpapiere geleistet werden (die ebenfalls auf null sinken können), auswirken. Anleihen können auch einem Kredit- und Zinsrisiko ausgesetzt sein. Weitere Einzelheiten sind den Abschnitten „Risikofaktoren - Kredit“ und „Risikofaktoren - Zinsen“ zu entnehmen. Bestimmte Fonds können auch in Anleihen ohne Investment-Grade-Rating engagiert sein, die im Allgemeinen ein höheres Ausfallrisiko haben und anfälliger für Marktschwankungen sind als Anleihen mit Investment-Grade- Rating.
Anleihen. Definition
Anleihen. So bergen Anleihen und andere Schuldtitel (u. a. Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und von anderen staatlichen Emittenten begebene Anleihen) ein Kreditrisiko in Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitätsrating des Emittenten als Maßstab dienen kann. Gerät ein Emittent von Anleihen oder anderen Schuldtiteln in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten und ist dieser nicht in der Lage oder nicht willens, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann sich dies auf den Wert der jeweiligen Wertpapiere (der auf null sinken kann) und auf die Zahlungen, die auf diese Wertpapiere geleistet werden (die ebenfalls auf null sinken können),
Anleihen. Die Emissionsspezifischen Bedingungen der Produkte, bei denen es sich um Anleihen handelt, legen den Angegebenen Nennbetrag, mit dem die Produkte begeben werden, das Emissionsvolumen, den Ausgabepreis, die Abwicklungswährung und den Berechnungsbetrag fest.
Anleihen. Die Gesellschaft hat folgende Anleihen ausgegeben: Verfall Originalwährung NominalEUR Agio/ Disagio 31.12.2004 Coupon 21.6.2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150.000.000 150.000.000 – 335.849 149.664.151 4.13 % 21.2.2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CHF 150.000.000 97.169.139 – 319.149 96.849.990 4.00 % 31.3.2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150.000.000 150.000.000 – 1.812.595 148.187.405 4.25 % 23.9.20111). . . . . . . . . . . . . . . . . . USD 50.000.000 36.656.892 – 197.489 36.459.403 5.06 % Stand am 31.12.2004 15.4.2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CHF 100.000.000 64.779.426 64.779.426 3.75 % Total Anleihen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495.940.375 Marktwerte Kurswert 15.4.2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CHF 100.000.000 65.343.987 3.75 % 21.6.2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150.000.000 153.600.311 4.13 % 21.2.2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CHF 150.000.000 104.570.354 4.00 % 31.3.2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150.000.000 157.182.117 4.25 % 23.9.20111). . . . . . . . . . . . . . . . . . USD 50.000.000 39.162.415 5.06 % 1) US Private Placement Verfall Originalwährung NominalEUR Agio/ Disagio 31.12.2003 Coupon 15.4.2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CHF 100.000.000 64.143.682 150.827 64.294.509 3.75 % 21.6.2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150.000.000 150.000.000 – 851.196 149.148.804 4.13 % 21.2.2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CHF 150.000.000 96.215.523 – 348.364 95.867.159 4.00 % 31.3.2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150.000.000 150.000.000 – 2.052.888 147.947.112 4.25 % Stand am 31.12.2003 1.10.2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . USD 100.000.000 79.302.141 65.186 79.367.327 6.88 % Die Erfüllung der in den Anleiheverträgen enthaltenen Obliegenheiten ist unwiderruflich und unbedingt gesamtschuld- nerisch durch Garantien sichergestellt. Die Anleihen mit Verfall per 15. April 2005, 21. Juni 2006 und 21. Februar 2008 sind durch die Xxxxx Xxxxx GmbH & Co. KG, Künzelsau, sichergestellt. Die Anleihe per 31. Xxxx 2010 ist zusätzlich durch die Xxxxxxxx Xxxxx Holding GmbH, Künzelsau, und diejenige für das US Private Placement mit Verfall per 23. September 2011 zusätzlich durch die Würth Beteiligungen GmbH & Co. KG, Künzelsau, sichergestellt.
Anleihen a) Die Gebühr für die Notierung bzw. Einbeziehung von Anleihen berechnet sich nach der folgenden Tabelle: Marktsegmente financial sector, public sector, performance linked bonds Marktsegment corporate sector Amtlicher Handel 1.700 EUR 2.700 EUR Vienna MTF 500 EUR 1.700 EUR b) Sofern unter einem Emissionsprogramm oder von einem Emittenten mehr als 100 Anleihen im Kalenderjahr notiert bzw. einbezogen werden, kommt folgende Staffelgebühr zur Anwendung: Anzahl 1-500 501-750 ab 751 Gebühr pro Anleihe (ISIN) 500 EUR 400 EUR 350 EUR c) Die Gebühr für die Notierung bzw. Einbeziehung einer Anleihe mit einer Laufzeit von unter einem Jahr ist von lit. a) und lit. b) ausgenommen und beträgt EUR 300 pro Anleihe (ISIN) im Vienna MTF und EUR 500 pro Anleihe (ISIN) im Amtlichen Handel. d) Die Gebühr für das Zulassungsverfahren bzw. eine Beschlussfassung über die Einbeziehung beträgt 300 EUR pro Anleihe (ISIN). e) Für Anleihen, die in den Vienna MTF und das Handelsverfahren Fortlaufender Handel einbezogen sind, steht es dem Börseunternehmen frei, keine Gebühren für die erstmalige Einbeziehung in Rechnung zu stellen, sofern diese bereits an zumindest einem anderen Börseplatz notieren und der Antragsteller selbst, oder ein vom Antragsteller benanntes Börsemitglied, eine Market Maker- Verpflichtung übernimmt. f) Beantragt ein Emittent erstmalig eine Anleihe zur Einbeziehung in den Vienna MTF ohne Begleitung einer Rechtsanwalts-Kanzlei, eines Kreditinstitutes oder einer Wertpapierfirma, fällt zusätzlich zur Gebühr für die Einbeziehung gemäß lit a), lit. b) oder lit. c) eine Gebühr von 500 EUR an.
Anleihen. Am 25. Mai 2018 gab die Gesellschaft unter einer bedingungslosen und unwiderruflichen Bürgschaft der Multitude SE (ehemals: Ferratum Oyj) Anleihen über den Betrag von 100.000.000 EUR aus, die zum 3-Monats-Euribor (wenn dieser Zinssatz unter null liegt, wird der Euribor gemäß den Anleihebedingungen mit Null angesetzt) plus 5,50% verzins- lich und 2022 fällig sind (die „4. Anleihe“). Die Anleihen werden am 25. Mai 2022 (dem „Fälligkeitsdatum“) zum Nennwert zurückgezahlt, es sei denn, die Rückzahlung erfolgt frü- her. Die Anleihen werden vom 25. Mai 2018 (einschließlich) bis zum Fälligkeitsdatum (ausschließlich) zu einem Couponzinssatz von 5,50% jährlich verzinst, wobei die Zinsen quartalsweise rückwirkend am 25. Februar, am 25. Mai, am 25. August und am 25. No- vember jeden Jahres (beginnend mit dem 25. August 2018) zu zahlen sind. Darüber hinaus existieren vertragliche Zusagen, welche den Emittenten und die anderen Konzerngesellschaften in ihrer Handlungsfähigkeit beschränken: - Einschränkungen bezüglich wesentlicher Änderungen der Art ihrer Geschäftstätig- keit, wenn dies wesentliche gegenteilige Auswirkungen hat, - Ein Verpfändungsverbot, welches die Stellung von Sicherheiten durch den Emitten- ten oder der Ferratum Bank p.l.c. zur Absicherung von finanziellen Schulden ein- schränkt - Einschränkungen bezüglich der Ausschüttung und Veräußerung von Vermögenswerten. Die Bedingungen und Konditionen enthalten ein Aufrechterhaltungsversprechen, nach dem der Bürge sicherzustellen hat, dass das Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital zu bestimmten Referenzdaten 3,50 : 1 nicht übersteigt. Die Multitude SE (ehemals: Ferratum Oyj) gibt zum Ende des Geschäftsjahres ein Ver- hältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital in Höhe von 2,05 an. Zum 24. April 2019 gab die Gesellschaft unter einer bedingungslosen und unwiderrufli- chen Bürgschaft der Multitude SE (ehemals: Ferratum Oyj) Anleihen über einen Betrag von 80.000.000 EUR (Nominalbetrag) zu einem Ausgabepreis von 97% (77.600.000 EUR) aus, die zum 3-Monats-Euribor plus 5,50% verzinslich und 2023 fällig sind (die „5. Anleihe“). Die Anleihen werden am 24. Mai 2023 (dem „Fälligkeitsdatum“) zum Nennwert zurückzahlt, es sei denn, die Rückzahlung erfolgt früher. Die Anleihen werden vom 24. April 2019 (einschließlich) bis zum Fälligkeitsdatum (aus- schließlich) zu einem Couponzinssatz von 5,50% jährlich verzinst, wobei die Zinsen quar- talsweise rückwirkend am 24. Juli, am 24. Oktober, am 24. Januar und am...
Anleihen. Die Gesellschaft kann Obligationenanleihen mit oder ohne Sicherheit, insbesondere auch Wandel- und Optionsanleihen ausgeben und solche von Tochtergesellschaften garantieren.

Related to Anleihen

  • Versicherungsfähigkeit Eine in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelte, personen- gebundene Eigenschaft. Sie muss von der versicherten Person während der Versicherung erfüllt werden. Ihr Wegfall führt dazu, dass die versicherte Person nicht mehr in dem Tarif versichert blei- ben kann.

  • Datenschutz und Datensicherheit Die Schule sorgt durch technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit der im pädagogischen Netz zur Anmeldung vorhandenen personenbezogenen Daten. Mit Microsoft wurde zur Nutzung von Microsoft 365 ein Vertrag abgeschlossen, welcher gewähr- leistet, dass personenbezogene Anmeldedaten von Benutzern nur entsprechend der Vertrags- bestimmungen verarbeitet werden. Microsoft verpflichtet sich, diese Daten von Benutzern in Microsoft 365 nicht zur Erstellung von Profilen zur Anzeige von Werbung oder Direkt Marketing zu nutzen. Ziel unserer Schule ist es, durch eine Minimierung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Microsoft 365 auf das maximal erforderliche Maß, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Xxxxxxx und Lehrkräfte bestmöglich zu schützen. Dieses ist nur möglich, wenn die Benutzer selbst durch verantwortungsvolles Handeln zum Schutz und zur Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten beizutragen und auch das Recht anderer Personen an der Schule auf informationelle Selbstbestimmung respektieren. An erster Stelle gilt dieses für die Nutzung von personenbezogenen Daten in der Cloud von Micro- soft 365. Es gilt jedoch auch für das pädagogische Netzwerk der Schule und Moodle. Personenbezogene Daten gehören grundsätzlich nicht in die Microsoft Cloud oder in Moodle, we- der die eigenen noch die von anderen! Jeder Benutzer hat dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten nicht durch leichtsinniges, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet werden. Verantwortungsvolles und sicheres Handeln bedeutet: Passwörter o müssen sicher sein und dürfen nicht erratbar sein. Sie müssen aus mindestens 8 Zeichen bestehen, worunter sich eine Zahl, ein Großbuchstabe und ein Sonderzeichen befinden müssen. o müssen zumindest einmal im Schuljahr gewechselt werden.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Versicherungsumfang Für den Umfang der Leistung des Versicherers ist die im Versicherungsschein oder Nachtrag angegebene Versicherungssumme der Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall.

  • Datensicherung Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten nach den allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik (zumindest täglich) zu sichern, insbesondere, wenn Probleme auftreten oder Wartungsarbeiten bevorstehen oder auf Anweisung eines Supportmitarbeiters. AMTANGEE weist den Kunden hiermit auf das Erfordernis der angemessen rollierenden Datensicherung hin. Bei einem von AMTANGEE zu vertretendem Datenverlust haftet AMTANGEE höchstens in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Reproduktionsaufwandes.

  • Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversiche- rungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsan- forderung oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die ALTE LEIPZIGER aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die ALTE LEIPZIGER das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderli- chen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu den vorge- nannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversi- cherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die ALTE LEIPZIGER tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.

  • Einlagensicherungsfonds Die Bank wirkt außerdem am Einlagensicherungsfonds mit. Die­ ser sichert nach Maßgabe seines Statuts und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bei einer inländischen Haupt­ oder Zweigniederlassung bzw. Zweigstelle je Gläubiger maximal bis zur folgenden Höhe (Sicherungsgrenze): 40.000 (01/23) (i) 5 Millionen Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Laufzeit und (ii) 50 Millio­ nen Euro für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und andere in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannte Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 15% der Eigenmittel der Bank im Sinne von Artikel 72 CRR geschützt, wobei Ergänzungs­ kapital nur bis zur Höhe von 25% des Kernkapitals im Sinne von Artikel 25 CRR Berücksichtigung findet. Weitere Ein­ zelheiten zur Berechnung der relevanten Eigenmittel regelt § 6 Absatz 8 Unterabsatz (a) des Statuts des Einlagensiche­ rungsfonds. (b) Ab dem 1. Januar 2025: (i) 3 Millionen Euro für natürliche Per­ sonen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Lauf­ zeit und (ii) 30 Millionen Euro für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorgani­ sationen ohne Erwerbszweck und andere in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannte Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75% der Eigenmit­ tel im Sinne von Unterabsatz (a) Sätze 2 und 3 geschützt. (c) Ab dem 1. Januar 2030: (i) 1 Million Euro für natürliche Perso­ nen und rechtsfähige Stiftungen unabhängig von ihrer Laufzeit und (ii) 10 Millionen Euro für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Berufsorgani­ sationen ohne Erwerbszweck und andere in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannte Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75% der Eigenmit­ tel im Sinne von Unterabsatz (a) Sätze 2 und 3 geschützt. (d) Für Einlagen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gesichert wurden, finden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Sicherungsgrenzen weiterhin Anwendung, bis die Einlage fäl­ lig ist, prolongiert wird oder vom Kunden erstmals gekündigt werden kann oder auf eine ausländische Zweigniederlassung oder Zweigstellen übertragen wird. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 begründet oder prolongiert werden, gelten die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den oben genannten Stichtagen. Maßgebend für die Entschädigung ist die Sicherungsgrenze, die der Bank als Ergebnis der Feststellung des Prüfungsverbandes mitgeteilt worden ist und im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgerufen werden kann. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unternehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entstanden sind und Inhaberschuldverschreibungen. Im Fall von Gläubigern nach Buchstaben (a) (ii), (b) (ii) und (c) (ii) werden Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sowie Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ver­ gleichbaren Schuldtiteln ausländischen Rechts nicht geschützt. Für Verbindlichkeiten von Banken, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gemäß § 6 der am 18. November 2021 im Vereinsregister eingetragenen Fassung des Statuts des Einlagen­ sicherungsfonds gesichert wurden, besteht die Sicherung nach Maßgabe dieser Vorschrift fort. Nach dem 31. Dezember 2022 entfällt dieser Bestandsschutz, sobald die betreffende Verbind­ lichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Ein­ zel­ oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht oder auf eine auslän­ dische Zweigniederlassung oder Zweigstelle übertragen wird. Einzelheiten zum Schutzumfang einschließlich der Sicherungs­ grenzen sind im Statut des Einlagensicherungsfonds, insbeson­ dere dessen § 6, geregelt. Das Statut wird auf Verlangen zur Verfügung gestellt und kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx aufgerufen wer­ den.

  • Datensicherheit 1. Die auf unseren Systemen gespeicherten Daten werden täglich gesichert. Die Sicherungen werden redundant auf verschiedenen Rechnern abgelegt. Es werden Sicherungskopien der letzten 14 Tage aufbewahrt. Diese Sicherungen sind Systemsicherung zu verstehen und dienen nicht zur Versionierung der Kundendaten. Insbesondere ist es nicht möglich, gezielt eine Wiederherstellung für einen Kunden auf einen bestimmten Datenbestand in der Vergangenheit durchzuführen. 2. Der Kunde hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, insbesondere solche, die auf unseren Servern gespeichert werden, mindestens einmal täglich durch Kopien auf den eigenen Systemen gesichert werden, da diese zum Beispiel bei Schulungen, Reparatur-, Installations- und sonstigen Eingriffen verloren gehen können. Datensicherung auf unseren Servern ist nicht ausreichend, um diese Obliegenheit zu erfüllen. 3. Auf Anforderung des Kunden werden wir während der Vertragslaufzeit eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf unserem Datenserver abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Datenformat. 4. Nach Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Grund – werden wir die gespeicherten Daten im Interesse des Kunden noch ein Jahr lang speichern (»Karenzzeit«), damit der Kunde die Möglichkeit der Übernahme der Daten auf ein anderes System hat. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Daten automatisch gelöscht. Hierauf wird der Provider bei Vertragsbeendigung besonders hinweisen. 5. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass bei Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik Vertraulichkeit nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass wir auf die Inhalte der Dienste und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten jederzeit einsehen könnten. Wir verpflichten uns jedoch, dies nur zu tun, wenn der Kunde uns hierzu schriftlich auffordert und dies zur Sicherung der technischen Funktion unserer Dienste erforderlich ist. Datenschutzbestimmungen werden durch uns unbedingt eingehalten. Soweit aber auch andere Nutzer des Internets unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen, auf Kundendaten zuzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren, liegt dies außerhalb unserer Verantwortung. 6. Für die Sicherheit, der von ihm ins Internet übermittelten und bei uns gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Gegen Aufpreis, der individual vereinbart werden muss, können wir gesicherte Verbindungen zur Verfügung stellen.