Generell Musterklauseln

Generell. Diese Ergänzungsbestimmungen sind gültig bis zum 31. Xxxx 2006. Wäh- rend dieser Laufzeit finden keine Verhandlungen statt, um materielle GAV- Bestimmungen zu ändern, zu ergänzen oder zu streichen.
Generell. (a) Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere die folgenden Mitwir- kungspflichten zu erbringen:
Generell. Die Schieber sind aus 1,50 mm, 2,00 mm und 2,50 mm verzinktem Blech Artikelnr. Artikelnr.
Generell. Die Vorschriften der §§ 9 Abs. 1, Abs. 2, 10 Abs. 1, Abs. 2 sowie 12 des E-Commerce-Gesetzes werden im Verhältnis zwischen den Börsemitgliedern einerseits und dem Börseunternehmen und EXAA andererseits abbedungen, um den Erfordernissen eines raschen und effektiven Börsehandels unter Unternehmern im Sinne des KSchG entsprechen zu können.
Generell. Die Softwareprodukte der Hubdrive sind zueinander kompatibel und können gleichzeitig in einem System genutzt werden. Die Mindestbestellmenge beträgt drei Lizenzen, auch bei Nachbestellungen und Upgrades.
Generell. Sofern nichts anderes schriftlich zugesichert wurde, liefert Hubdrive Dienstleistungen immer nur als Dienstvertrag, nicht als Werkvertrag. Für Drittanbietersoftware werden die Vertragsbedingungen des Drittanbieters integraler Bestandteil des Vertrages.
Generell. Im Präsenzgeschäft verbleibt das Original des vom Terminal ausgedruckten bzw. mittels Imprinter produzierten Belegs beim Vertragspartner («Händler- beleg»). Eine Kopie («Kundenbeleg») händigt der Vertragspartner dem Karten- inhaber aus und bei mittels Imprinter produzierten Belegen ist eine weitere Kopie inklusive Sammelbeleg SPS einzuliefern. Im Distanzgeschäft hat der Vertragspartner dem Karteninhaber eine schrift- lich nachweisbare Bestätigung der getätigten Bezüge zuzustellen. Diese Be- stätigung hat die gleiche Firmenbezeichnung zu enthalten, die gegenüber dem Karteninhaber im Rahmen der Bestellung angezeigt wurde.
Generell. Funktionsstörungen können aufgrund folgender Gründe auftreten: – Funktionsstörung des Systems – Funktionsstörung der Terminals (Hardware- und/oder Software-Terminal) – Funktionsstörung der Karten (Kartenbeschädigung) Keine Funktionsstörungen im Sinne dieser Ziffer sind insbesondere das zwi- schen dem Vertragspartner und Karteninhaber abgeschlossene Grundge- schäft (Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen) sowie die Verwendung der Karten von unberechtigten Dritten. Der Vertragspartner muss vorab alle technischen und organisatorischen Massnahmen treffen, um Funktionsstörungen zu beheben. Jede Funktions- störung ist zudem umgehend der von SPS bezeichneten Stelle zu melden. Der Vertragspartner und SPS werden alle technischen und organisatorischen Massnahmen treffen, um Funktionsstörungen auf der jeweiligen eigenen Sei- te zu lösen. Die nachfolgenden Ausweichverfahren der Ziffern 9.2 und 9.3 gelten nicht für Debitkarten (V PAY, Maestro), für Visa Electron Karten, für UnionPay Kar- ten sowie für Dynamic Currency Conversion (DCC)-Vergütungen, bei welchen lediglich die elektronische Abrechnung möglich ist. Ein Ausweichverfahren für die vorgenannten Karten besteht nicht und der Vertragspartner kann bei Funktionsstörungen diese Karten nicht zur Zahlung von Bezügen akzeptieren.
Generell. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Informa- tionen und Daten des USB, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch beauftragten Dritten zu aufer- legen. Im Zweifelsfall sind Informationen und Daten vertraulich zu be- handeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsab- schluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistung. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Die Datenschutzbestimmungen und die Sicherheitsbestimmungen des USB sind einzuhalten.
Generell. Ordnungsgemäss gelieferte und einwandfreie Ware darf nur mit der Zustimmung von Frey Orthopädie- Bedarf AG zurückgeschickt werden. Ausschliesslich originalverpackte Waren können umgetauscht oder gutgeschrieben werden.