Annahmeverzug, Gefahrübergang und Abnahme. 1. Mit Übergabe eines Gegenstandes zum Versand oder direkt an den Besteller oder an dessen Beauftragten geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Wenn der Besteller in Annahmeverzug gerät oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Sind wir berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, können wir 15% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Vertragssache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Dies gilt auch, wenn sich der Versand verzögert oder unterbleibt bzw. die Abnahme in Folge von Umständen unterbleibt, die uns nicht zuzurechnen sind, ab dem Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft. 3. Sach- und Vergütungsgefahr gehen mit der Verladung der Liefergegenstände bei uns ab Lager oder bei Direktlieferung an den Besteller ab Werk des Vorlieferanten auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillie- ferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, Entladung übernommen haben. Eine etwa vereinbarte Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Hierdurch zusätzlich entstehende Kosten sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 4. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr auf dem günstigsten und schnellsten Weg. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen
Annahmeverzug, Gefahrübergang und Abnahme. 1. Mit Übergabe eines Gegenstandes zum Versand oder direkt an den Besteller oder an dessen Beauftragten BeauGragten geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Wenn der Besteller in Annahmeverzug gerät oder schuldhaft schuldhaG sonstige Mitwirkungspflichten Mitwir- kungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Sind wir berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, können wir 15% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Vertragssache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Dies gilt auch, wenn sich der Versand verzögert oder unterbleibt bzw. die Abnahme in Folge von Umständen unterbleibt, die uns nicht zuzurechnen sind, ab dem Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft.AbnahmebereitschaG.
3. Sach- und Vergütungsgefahr gehen mit der Verladung der Liefergegenstände bei uns ab Lager oder bei Direktlieferung Direkt- lieferung an den Besteller ab Werk des Vorlieferanten auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillie- ferungen Teilliefe- rungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, Entladung übernommen haben. Eine etwa vereinbarte Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise hilfs- weise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft AbnahmebereitschaG durchgeführt werden. Hierdurch zusätzlich entstehende Kosten sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
4. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr auf dem günstigsten und schnellsten Weg. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
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Annahmeverzug, Gefahrübergang und Abnahme. (1. Mit Übergabe eines Gegenstandes zum Versand oder direkt an den Besteller oder an dessen Beauftragten geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. ) Wenn der Besteller Vertragspartner schuldhaft in Annahmeverzug gerät oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche - berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Sind wir berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, können wir 15% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührtWir behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden nachzuweisen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2. ) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Vertragssache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller Vertragspartner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Dies gilt auch, wenn sich der Versand verzögert oder unterbleibt bzw. die Abnahme in Folge von Umständen unterbleibt, die uns nicht zuzurechnen sind, ab dem Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Vertragspartners die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
(3. ) Sach- und Vergütungsgefahr gehen mit der Verladung der Liefergegenstände bei uns ab Lager oder bei Direktlieferung an den Besteller Vertragspartner ab Werk des Vorlieferanten auf den Besteller Vertragspartner über und zwar auch dann, wenn Teillie- ferungen Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, Entladung übernommen haben. Eine etwa vereinbarte Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Hierdurch zusätzlich entstehende Kosten sind vom Besteller Vertragspartner zu tragen. Der Besteller Vertragspartner darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
(4. ) Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr auf dem günstigsten und schnellsten Weg. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers Vertragspartners verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
(5) Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet.
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Samples: Liefer Und Leistungs Agb