Anpassen der Obergrenzen Musterklauseln

Anpassen der Obergrenzen. XXXXXX kann während der Laufzeit des Kundenvertrags jederzeit die Obergrenzen, den Sicherheitswert und das Risiko, einschließlich der Art und Weise, wie diese berechnet werden, anpassen. DEGIRO wird solche Anpassungen vornehmen, wenn sie dies zum Schutz des Kunden, zum Schutz von DEGIRO und/oder zum Schutz der anderen Kunden von DEGIRO für notwendig erachtet. Diese Anpassungen werden aus verschiedenen Gründen vor genommen, z. B. wenn DEGIRO aufgrund äußerer (Markt-)Umstände dazu gezwungen ist oder wenn sie auf Anweisung eines relevanten Dritten, wie z. B. eines Prime Brokers, erfolgt. DEGIRO wird sich bemühen, ihre Kunden über eine solche Anpassung zu informieren, grundsätzlich per E-Mail und über die Handelsplattform, aber wenn möglich und notwendig auch telefonisch, mit so viel Vorankündigung wie möglich. Wenn eine Anpassung erfordert, dass ein betroffener Kunde eine offene Position reduzieren oder schließen muss, wird DEGIRO, den Kunden informieren, in der Regel mindestens drei Monate im Voraus. Der Kunde sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Gründe und Umstände, die die Anpassung erforderlich machen, so unmittelbar sein können, dass wir den Kunden vernünftigerweise nicht drei (oder mehr) Monate im Voraus informieren können. Je nach den Umständen des Falles kann daher eine Anpassung dem Kunden bereits mit einer Frist von einem Tag mitgeteilt werden. Eine Anpassung der Obergrenzen des Kunden hat unmittelbare Auswirkungen auf den Betrag, der dem Kunden für den Handel zur Verfügung steht (der sich erhöhen oder verringern kann, je nachdem, ob die Obergrenze nach unten oder nach oben angepasst wird). Wenn Obergrenzen nach unten angepasst werden, kann dies dazu führen, dass der Kunde das betreffende Obergrenze verletzt - oder diese Obergrenze früher verletzt, als dies unter dem zuvor geltenden Obergrenze der Fall gewesen wäre -, in welchem Fall das unten beschriebene Vorgehen bei Verletzung von Obergrenzen Anwendung findet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.