Common use of Anpassung auf Seniorentarif Clause in Contracts

Anpassung auf Seniorentarif. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Per- son das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Voll- endung des 65. Lebensjahres. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: • Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versi- cherungssummen entsprechend. • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir be- rechnen einen entsprechend höheren Beitrag. • Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt. Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Xxxx nicht bis spätestens zwei Mo- nate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort. Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person – unabhängig von ei- nem Unfallereignis von der Ursache – eine Oberschenkelhalsfraktur erleidet.

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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de

Anpassung auf Seniorentarif. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Per- son das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Voll- endung des 65. Lebensjahres. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: • Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versi- cherungssummen entsprechend. • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir be- rechnen einen entsprechend höheren Beitrag. • Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt. Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Xxxx nicht bis spätestens zwei Mo- nate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort. Als Unfall gilt auchDer Verzicht der Leistungskürzung bei Mitwirkung von unabhängigen Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 33. wird gestrichen. Die Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt gekürzt, wenn die versicherte Person – unabhängig von ei- nem Unfallereignis von der Ursache – eine Oberschenkelhalsfraktur erleidetAnteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 70 % beträgt.

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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de