Schlüssel Musterklauseln

Schlüssel. Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
Schlüssel. Bitte lassen Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Xxxx haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Schlüssel. 1. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Schlüssel sorgfältig zu verwahren, sie keinem Unbefugten zugänglich zu machen und den Vermieter unverzüglich über den Verlust eines Schlüssels zu unterrichten. 2. Die Beschaffung von Ersatzschlüsseln oder Ersatzschlössern erfolgt ausschließlich durch das Studentenwerk, und zwar auf Kosten des Mieters, wenn dieser die Maßnahme zu vertreten hat. 3. Sind Schlösser, zu denen ein Schlüssel abhanden gekommen ist, Teil einer Schließanlage, so ist das Studentenwerk berechtigt, alle Schlösser der Schließanlage durch neue zu ersetzen, wenn ansonsten ein Missbrauch zu befürchten ist. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters, der den Verlust zu vertreten hat. 4. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter über einen Generalschlüssel verfügt, mit dem alle Mieträume geöffnet werden können. Der Vermieter verpflichtet sich ausdrücklich, den Mietraum mit dem Generalschlüssel ohne Einwilligung des Mieters nur bei Gefahr im Verzuge oder mit Einwilligung des Mieters zu öffnen. 5. Der Mieter ist nicht berechtigt, eingebaute Schlösser durch andere zu ersetzen oder Schlösser zu blockieren.
Schlüssel. Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel übergeben:
Schlüssel. Der Treffvorstand kann auf Antrag einzelner Personen Schlüssel und evtl. Zusatzgeräte für das Haus zur Verfügung stel- len. Das Mindestalter für Schlüsselträgeranwärter beträgt 16 Jahre. Die erhaltenen Schlüssel dürfen nicht an Dritte weiterge- geben werden. Der Verlust eines Schlüssels ist sofort dem Treffvorstand und der Geschäftsführung zu melden. Für den durch Verlust oder Missbrauch entstandenen Schaden muss der Schelm aufkommen. Wer die Alarmanlage fahr- lässig auslöst, muss für die daraus resultierenden Kosten aufkommen. Jeder haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des Jugendhaus Leonberg e.V. kann eine Teamcard erhalten. Diese berech- tigt immer zum kostenfreien Eintritt in den Treff.
Schlüssel. 1. Der Mieter erhält bei Einzug vom Beauftragten des Vermieters die notwendigen Schlüssel. 2. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den Verlust eines ihm überlassenen Schlüssels unverzüglich mitzuteilen. Die Beschaffung von Ersatzschlüsseln erfolgt auf Kosten des Mieters ausschließlich durch den Vermieter. 3. Der Vermieter ist darüber hinaus berechtigt, bei Verlust eines Schlüssels das betreffende Schloss zu ändern oder auswechseln zu lassen. Wenn die Gefahr des Missbrauchs des verlorenen Schlüssels besteht, ist der Vermieter auch im Falle des Vorhandenseins einer Schließanlage berechtigt, diese auszutauschen. 4. Im Falle, dass der Mieter den Schlüssel verloren hat, gehen die Kosten der Ersatzbeschaffung, des Schlossaustausches oder der Wechselung der Schließanlage zu Lasten des Mieters. 5. Der Mieter ist nicht berechtigt, ein vom Vermieter angebrachtes Schloss durch ein eigenes Schloss zu ersetzen. 6. Bei Auszug sind alle dem Mieter überlassenen Schlüssel vom Mieter an den Beauftragten des Vermieters zurückzugeben. Dies gilt auch für ohne Erlaubnis durch den Mieter beschaffte weitere Schlüssel.
Schlüssel. Ibarz wird grundsätzlich nicht die Schlüsselgewalt übertragen. Die Ausgabe von Schlüsseln erfolgt nur in gesondert vereinbarten Ausnahmefällen und ausschließlich an von ibarz zur Entgegennahme autorisierte Personen. Der AG hat die Schlüsselüber– und Rückgabe zu dokumentieren. Eine Haftung wegen evtl. verlorener Schlüssel wird auf die Deckungssumme der von ibarz üblicherweise vereinbarten Versicherungsleistung für Schlüsselverluste begrenzt. Xxxxx übernimmt keinerlei Aufgaben eines Sicherheitsdienstes und ist für die Sicherung des Gebäudes und des Inventars nicht verantwortlich. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ibarz ausnahmsweise ein Schlüssel übergeben wird.
Schlüssel. Bitte geben Sie den Haustür- und Wohnungsschlüssel nie aus der Hand. Ein Ver- lust des Schlüssels ist umgehend zu melden; der Xxxx haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten (da der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört, müssen im Falle eines Verlustes mehre Schlösser gewechselt werden). Der Zugang zum Objekt erfolgt elektronisch über eine Fernbedienung bzw. ei- nen Transponder. Die Bedienung wird Ihnen bei Ankunft erläutert. Bitte denken Sie daran, die Schlüssel bei Ihrer Abreise wieder abzugeben.
Schlüssel a) Dem Mieter oder der Mieterin werden für die Mietzeit beim Einzug Haustür- und Zimmerschlüssel sowie Briefkastenschlüssel ausgehändigt. b) Beim Verlust von Schlüsseln haftet der Mieter oder die Mieterin für alle daraus entstehenden Schäden. Er hat dem Vermieter den Verlust von Schlüsseln unverzüglich mitzuteilen. c) Der Mieter oder die Mieterin ist nicht berechtigt, das vom Vermieter angebrachte Schloss durch ein eigenes zu ersetzen oder weitere Schlösser anzubringen.
Schlüssel. 13.1. Die Schlüssel, die den Heimbewohnern übergeben werden, bleiben Eigentum des Studentenheimbetreibers. Die Schlüssel sind sorgfältig zu verwahren. Das Überlassen der Schlüssel an Dritte ist untersagt. Jeder Schlüsselverlust ist vom Heimbewohner unverzüglich der Heimverwaltung zu melden. 13.2. Schließzylinder sind Eigentum des Studentenheimbetreibers und dürfen nicht getauscht werden. 13.3. Bei Schlüsselverlust wird aus Sicherheitsgründen eine neue Nachschließe für die betreffenden Türen bestellt. Die Kosten für die Nachschließe inklusive Schlüssel werden dem Heimbewohner in Rechnung gestellt. 13.4. Bei einem Schlüsselverlust, der die Sicherheit oder Sachen einzelner Heimbewohner des Studentenheimes oder des Studentenheimbetreibers gefährdet haftet der betreffende Heimbewohner für den Austausch der gesamten Schließanlage.